ÖAMTC dein Helfer oder Feind
Verfasst: Mittwoch 22. April 2015, 12:02
hallo,...
Vorarlberg ( Besitzer kenne ich persönlich )
unglaublich,.. dieser Oldtimer Besitzer muss den schaden selber zahlen, da er als letztes das Auto "Berührt" hat,...
schaden ca 1000 euro,... teilen laut Öamtc kommt nicht in frage,.. Gerichtskosten xxx-fache höher
hier die ganze geschichte, von den angeblich gelben Engeln,..:
"Wer mithilft, ist der Dumme"
Wer mithilft, ist der Dumme - Oldtimerfreund muss Schaden am Fahrzeug selbst bezahlen
Ein aktuelle Rechtsentscheidung sorgt für Erstaunen: Ein Oldtimer-Besitzer lässt sein Fahrzeug nach einer Panne vom ÖAMTC auf einen Pannen-LKW verladen und abschleppen. Bei der Fahrt zum Bestimmungsort wird es beschädigt. Der Fahrzeughalter klagt, nachdem alle Gespräche mit dem Pannendienst und deren Versicherung scheitern - und muss nach der Entscheidung des LG Feldkirch in zweiter Instanz für den entstandenen Schaden nun tatsächlich selbst aufkommen. Das Abschleppunternehmen haftet nicht. Ein Umstand, bei dem so manches Clubmitglied ein "ungutes Gefühl" bekommen könnte. Wir haben den "Oldtimer-Freund" gefragt, wie es dazu kam.
UCV: Was ist damals im Mai 2013 passiert?
OF: Ich hatte mit meinem Fahrzeug am späten Abend eine Panne, das Zündschloss klemmte und es liess sich nicht mehr starten. Ich stand an einer Tankstelle in Hörbranz und kontaktierte den ÖAMTC. Nachdem eine Reparatur vor Ort nicht möglich war, sollte das Fahrzeug am nächsten Tag auf den Pannen-LKW verladen werden. Ich fuhr also nach Hause und am nächsten Morgen wieder zur Tankstelle, um dem Pannenfahrer beim Verladen zu helfen. Der PKW wurde entgegen der Fahrtrichtung „huckepack“ aufgeladen. Danach führte ich ein Telefongespräch, da ich auf die Schnelle einen nahegelegenen Abladeort finden musste. Noch während des Telefonats gab ich dem Fahrer die Adresse. Er startete sofort los, während ich noch am Platz stand und telefonierte. Beim Losfahren öffnete sich plötzlich die Fahrertüre meines Oldtimers - durch den Fahrtwind und den Druck wurden Teile des Kotflügels und die Scharniere der Türe beschädigt. Der Fahrer hätte es gar nicht gemerkt, wenn ich ihm nicht sofort mit meinem Privat-PKW nachgefahren wäre und ihn mit Lichtzeichen und Hupen darauf aufmerksam gemacht hätte. Trotz allem hatte er bereits rund 2 km mit der offenen Fahrzeugtüre zurückgelegt.
UCV: Weshalb hast du beim dem Verladevorgang telefoniert? Du hattest doch am vorhergehenden Abend Zeit, um einen geeigneten Abladeort zu finden.
OF: Natürlich wollte ich das Fahrzeug zu mir nach Feldkirch bringen lassen. Als ÖAMTC-Mitglied ging ich davon aus, dass die Kosten für einen Rücktransport nach einer Panne gedeckt sind. Doch der Fahrer teilte mir mit, dass die Gebühr pro KM berechnet wird und zu bezahlen ist. Das hätte mich rund 300,- EUR gekostet. Da war ich ziemlich baff und suchte rasch einen näher gelegenen Abladeort. Es musste alles schnell gehen, der Fahrer war in Eile und wollte von mir eine Adresse. Ich habe einen Freund in Dornbirn erreicht, bei dem ich das Fahrzeug abladen konnte. Das sollte mich dann nur rund 140,- EUR kosten. Wenn man bedenkt, dass auf der Homepage rund 35 Leistungen, die der „Schutzbrief“ abdeckt, angeführt sind (inkl. Hubschrauber-Rettung, Krankenrücktransport, etc.), dann war das doch sehr unverständlich.
UCV: Wie hat der Fahrer reagiert, als du ihn angehalten und auf die offene Türe aufmerksam gemacht hast?
OF: Er sagte sofort, dass es nicht seine Schuld sei. Ich wollte das nicht kommentieren, meinte jedoch, dass die Verantwortung für die ordnungsgemässe Sicherung des "Ladeguts" beim Transporteur liegt. Eine simple Kontrolle hätte die ganze Sache verhindert. Ich sagte dem Fahrer, dass sie dafür ja wohl eine Versicherung haben. Er entgegnete mir, dass es eine "interne" Statistik beim ÖAMTC gebe, wer welche Schäden verursacht - da wolle er nicht aufscheinen und würde deswegen hier mit Sicherheit keine Schuld zugeben.
UCV: Wie hoch ist der Schaden?
OF: Durch den Druck des Fahrtwindes wurde die Fahrertüre so heftig aufgerissen, dass das Scharnier überbogen wurde und die Kante der Türe in den Kotflügel gedrückt wurde und eine Beule verursachte. Ein Sachverständiger schätzte den Schaden auf rund 1.000,- EUR.
UCV: Hast du dann sofort die Klage eingereicht?
OF: Nein, das wollte ich eigentlich vermeiden. Ich war froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist und dachte, ich kann das bilateral mit dem Abschleppdienst klären – zumal es ja glücklicherweise um einen eher geringen Sachschaden ging. Das Unternehmen hat dann die Sache der Generali Versicherung übergeben. Wenige Tage später kontaktierte mich der zuständige Herr der Generali aus Innsbruck, der mir mitteile, dass aus seiner Sicht kein Verschulden vorliegt, da ich ja angeblich selbst im Fahrzeug gesessen bin, während sich die Türe öffnete.
UCV: Du bist selbst im Fahrzeug gesessen?
OF: Nein, natürlich nicht! Das wäre rechtlich auch gar nicht zulässig. Ich habe dem Herrn der Generali dann den Sachverhalt erklärt, wie es sich tatsächlich abgespielt hat und ihn aufgeklärt, dass ich NICHT selbst im Fahrzeug gesessen bin. Ich war sehr verwundert darüber, dass die Versicherung die Verschuldensfrage ohne Rücksprache mit mir beurteilen und abweisen konnte. Zu allem Überfluss waren die Informationen, die der Versicherung vorlagen, schlichtweg falsch und entsprachen nicht der Wahrheit. Ich war sehr verärgert darüber, dass die Versicherung den Schaden von vornherein einfach ablehnt, ohne die Hintergründe zu kennen.
UCV: Wie ging es mit der Versicherung weiter?
OF: Ich habe mit dem Herrn der Versicherung dann insgesamt 8 E-Mails ausgetauscht und ihm erklärt, was tatsächlich geschehen ist. Auch als ihm alle Informationen vorlagen, sah er immer noch kein schuldhaftes Verhalten und lehnte eine Leistung ab. Ärgerlich für mich - ich habe meine Zeit damit verbracht, der anderen Versicherung zu erklären, wie das tatsächlich abgelaufen ist und die Sachverhalte richtig zu stellen. Das wäre wohl nicht meine Aufgabe gewesen. Danach kontaktierte ich meinen Anwalt und reichte Klage ein.
UCV: Eine aussergerichtliche Einigung wäre nicht möglich gewesen? Wenn man den Streitbetrag von 1.000 EUR betrachtet, kostet das Verfahren ja schlussendlich ein Vielfaches.
OF: Ich hätte mich gerne aussergerichtlich geeinigt. Ich wäre auch mit einer Kulanzzahlung einverstanden gewesen, was wir (Anm.: mein Anwalt und ich) beim ersten Gerichtstermin auch vorgebracht haben. Selbst der Richter meinte dazu, dass die Kosten eines Verfahrens in keinem Verhältnis zum Schaden stehen, und drängte auf eine aussergerichtliche Einigung. Die Vertreter der gegnerischen Partei meinte dazu nur: "Wir haben nichts zu verschenken".
UCV: Die erste Instanz - das BG Dornbirn – entschied schlussendlich ein "Halb-Halb"-Verschulden und sprach dir nur die Hälfte – also rund 500,- EUR Schadenersatz - zu. Jeder würde glauben, dass hier das Abschleppunternehmen in der Verpflichtung ist, für den ganzen Schaden zu haften. Wie kam es zu diesem Urteil?
OF: Grundsätzlich ist ein Frachtführer verpflichtet, für die ordnungsgemässe Sicherung der Ladung Sorge zu tragen. Einfaches Beispiel: ein mit Holz beladener LKW muss sicherstellen, dass bei Fahrt kein Ladegut verrutschen oder von der Ladefläche auf nachfolgende Fahrzeuge fallen können. Passiert es dennoch, haftet der Frachtführer für den Schaden – das ist ganz klar gesetzlich geregelt. Ein Fahrzeug zu transportieren ist grundsätzlich dasselbe Geschäft: vor Fahrtbeginn muss sich der Fahrer vergewissern, dass seine Ladung gut verstaut und gesichert ist. Schon in seinem eigenen Interesse. Die gegnerische Partei hat jedoch argumentiert, sie sind ein eingetragener Verein und daher nicht an die Bestimmungen über das Frachtgeschäft nach den §§ 425 ff UGB gebunden. Zudem falle der vorliegende Fall auch nicht unter den §61 Abs 1 StVo (http://www.jusline.at/61_Verwahrung_der ... _StVO.html) - eine Begründung dafür wurde jedoch nicht angegeben. Weiters stützte die Gegenseite ihre Prozessführung auf die Aussage des Pannenfahrers, der zu Protokoll gegeben hat, ich war der Letzte, der im Fahrzeug gesessen ist. Aufgrund dieses Umstandes hat das BG Dornbirn entschieden, dass mich eine Mitschuld trifft.
UCV: Bist du tatsächlich als Letzter im Fahrzeug gesessen?
OF: Ich hätte einfach behaupten können, dass es nicht so war. Aber ich bin leider oft zu ehrlich und habe ausgesagt, dass ich es nicht ausschliessen kann, aber nicht mehr weiss. Die Geschichte war zum Verhandlungszeitpunkt 1,5 Jahre her. Ich weiss, dass ich mitgeholfen habe, das Fahrzeug in die richtige Position zu schieben. Danach wurde es mit der Seilwinde auf die Plattform gezogen und vom Pannenfahrer mit Spanngurten festgemacht. Da war die Türe auf jeden Fall zu, denn andernfalls wäre sie beim Hochziehen durch die Schrägstellung ja auch aufgegangen. Ich habe, nachdem das Fahrzeug an der Seilwinde hing, angefangen zu telefonieren, um einen näher gelegenen Abladeort zu finden. Der Fahrer ist auf der Plattform gestanden und hat seine Arbeit gemacht. Ich vermute, er hat die Fahrzeugtüre geöffnet, um die Handbremse anzuziehen. Aber ich weiss das nicht, ich war abgelenkt. Und genau deswegen sieht das Gericht ein Verschulden bei mir: ich bin angeblich als Letzter im Auto gesessen und ich sei auch zu wenig aufmerksam gewesen.
UCV: Was wäre denn die richtige Vorgehensweise gewesen? Selbst auf das Fahrzeug zu klettern und die Kontrolle durchzuführen?
OF: Das ist der springende Punkt. Ich sehe es, wenn ich den Transportauftrag an ein Unternehmen übergebe, nicht als meine Aufgabe an, die abschliessende Kontrolle vor Fahrtantritt durchzuführen. Ich kenne das Gesetz nicht, aber ich bin mir ziemlich sicher, ich DARF als betriebsfremde Person gar nicht auf das Pannenfahrzeug klettern. Würde ich es dennoch tun und mich dabei verletzen, dann würde der Pannendienst auch nicht dafür haften. Ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe, den Fahrer zu fragen, ob er alle Teile ordnungsgemäss gesichert und kontrolliert hat - dafür ist er ausgebildet. Zudem war ich durch das Telefonat abgelenkt, das ich nur deswegen geführt habe, weil ich von einem falschem Werbeversprechen des ÖAMTC ausgegangen bin: Pannenhilfe jederzeit kostenlos, wenn man Mitglied ist.
UCV: Wie hat dein Umfeld reagiert?
OF: Ich habe mich mit vielen Leuten darüber unterhalten, und jeder - auch solche, die im Namen einer Werkstatt oder eines Unternehmens gewerblich Fahrzeuge abschleppen und Pannenhilfe leisten - hat den Kopf geschüttelt und konnte diese Entscheidung nicht verstehen. Für jeden ist mit reinem Hausverstand klar: wenn man die Dienstleistung eines Unternehmens in Anspruch nimmt, haftet das Unternehmen auch für Schäden, die es am übernommenen Hab und Gut verursacht. Wenn ich mein Auto in eine Werkstatt bringe und danach mit einer dicken Schramme zurückbekomme, haftet diese genauso für den Schaden. Doch bei Abschleppunternehmen gelten wohl andere Gesetze.
UCV: Bei dem 50:50-Urteil blieb es jedoch nicht?
OF: Der ÖAMTC hat gegen die Entscheidung des BG Dornbirn Berufung eingelegt. Streitwert immer noch 1.000,- EUR. Das LG Feldkirch entschied in zweiter Instanz dann, dass den Abschleppdienst gar kein Verschulden trifft und ich den gesamten Schaden sowie die Prozess und Anwaltskosten zur Gänze tragen muss! Alleine die Gerichtskosten belaufen sich auf rund 2.300,- EUR, die Anwaltskosten nochmal ein Mehrfaches davon.
UCV: Mit welcher Begründung hat das LG Feldkirch deine Schadensersatzforderung abgelehnt?
OF: In dem Urteil wird 3 Seiten lang erklärt, welche Pflichten der Abschleppunternehmer eigentlich gehabt hätte, dass er sowohl nach den §§ 425 ff UGB als auch §61 Abs. 1 StVo als gewerblicher Unternehmer einzustufen ist, dass durch die unüblichen Besonderheiten, es sich um einen Oldtimer handelt und das Fahrzeug auch unüblicher Weise rückwärts verladen wurde, vom Fahrer eine viel höhere Aufmerksamkeit erforderlich gewesen wäre. Es stellt sogar fest, dass der Fahrer eine Sichtkontrolle NICHT vorgenommen hat, weil Gegenteiliges nicht bewiesen werden kann. Auch eine auffallende Schrägstellung des Türgriffs auf der Fahrerseite wird als erwiesen angesehen, was eine zusätzliche Aufmerksamkeit erfordert hätte. Doch das Gericht sieht wörtlich die Verpflichtung bei mir: "Bei dieser Sachlage wäre es an ihm (Anm.: dem Kläger) gelegen, die Tür beim Verlassen des Fahrzeuges entsprechend zuzudrücken und für die angesichts des bevorstehenden Transport besonders wichtige Verriegelung zu sorgen oder dem Pannenfahrer einen entsprechenden Hinweis zu geben." Es sieht es also als erwiesen an, dass ich die letzte Person im Fahrzeug war – obwohl das gar nicht eindeutig geklärt werden konnte. Das Gericht geht auch von einer beschädigten Türe aus - dies wurde aber beim Gutachten explizit ausgeschlossen. Es wird mir wortwörtlich "auffallend sorgloses Verhalten" angelastet, daher trifft den Abschleppunternehmer keine Schuld.
UCV: Was ist mit "Auffallend sorglosen Verhalten" gemeint?
OF: Ich hätte dem Fahrer wohl tatsächlich auf die besondere Situation hinweisen müssen, ihm erklären müssen, wie er seine Ladung zu sichern hat und welche Vorkehrungen er treffen muss, damit eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Das "auffallend sorglose Verhalten" würde ich eher dem Fahrer anlasten - der vermutlich durch seine Freundin, die er dabei hatte, abgelenkt war.
UCV: Seine Freundin?
OF: Ja, seine Freundin war an dem Tag dabei, sie fuhr in seinem LKW mit und war beim Verladevorgang dabei.
UCV: Was hat sie bei der Verhandlung ausgesagt?
OF: Sie hat natürlich für ihren Freund ausgesagt. Doch viele Aussagen waren widersprüchlich. Komischerweise wusste der Pannenfahrer noch ganz genau, dass ich angeblich als letztes im Fahrzeug gesessen bin – aus meiner Sicht eine reine Schutzbehauptung, juristisch gesehen aber wohl das Zünglein an der Waage. Seine Freundin dagegen konnte sich nicht mehr erinnern, wer als letztes im Fahrzeug gesessen ist. Interessant: Der ÖAMTC-Pannenfahrer, der am Abend zuvor das Zündschloss an meinem Oldtimer reparieren wollte, konnte sich bei der Befragung nicht mal mehr an mich oder mein Fahrzeug erinnern. Selbst dann nicht, als ihm Bilder vom PKW gezeigt wurden - und das Fahrzeug ist nun mit Sicherheit nicht unauffällig! Der Fahrer des LKW's muss also wirklich ein phantastisches Gedächtnis haben, um das mit einer solchen Überzeugung zu Protokoll zu geben. Interessanterweise hat er auch behauptet, ich habe nach dem Verladevorgang den Gang eingelegt. Doch das war gar nicht möglich, da wir am Tag zuvor das Getriebe am Fahrzeug ausgehängt hatten, um das Fahrzeug überhaupt bewegen zu können. Zum Verständnis: bei einem Automatik-Getriebe kann man den "neutral"Gang (Leergang) nur dann einlegen, wenn das Fahrzeug zumindest auf "Zündung" steht. Da aber das Zündschloss klemmte, wäre es rein technisch schon gar nicht möglich gewesen, den Gang einzulegen - selbst wenn das Getriebe nicht ausgehängt gewesen wäre.
UCV: War die Türe bzw. der Schliessmechanismus defekt?
OF: Definitiv NEIN. Sie schliesst genau so, wie es vorgesehen ist. Das wurde durch einen extra für das Verfahren bestellten Sachverständigen klar und eindeutig festgestellt.
UCV: Wie wirkt sich der Umstand, dass du telefoniert hast und abgelenkt warst, auf das Urteil aus?
OF: Das wurde in der Berufungsbegründung gar nicht mehr erwähnt.
UCV: Der Fahrer hätte also sehen müssen, dass du abgelenkt warst und deswegen noch mehr aufpassen?
OF: Ich denke ja. Wäre ich der Fahrer, wäre ich doppelt vorsichtig, wenn ich sehe dass der Besitzer abgelenkt ist. Doch es war ein Feiertag, er hatte es wohl eilig und wollte schnell wieder nach Hause.
UCV: Wie denkst du jetzt darüber?
OF: Ich habe daraus gelernt: Wer mithilft, ist der Dumme! Im Nachhinein betrachtet wäre es besser gewesen, wenn ich nur tatenlos dagestanden wäre oder - noch besser - gar nicht vor Ort gewesen wäre. Durch meine Mithilfe beim Verladen bin ich nun der Dumme und darf für die unsaubere Arbeit des Unternehmens den Schaden selbst bezahlen. Mein Rat an alle: ob Handwerker, Mechaniker oder Abschleppunternehmen - die freundlich gemeinte Mithilfe kann ins Auge gehen - und wer Pech hat darf im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro dafür bezahlen. Auch das Vorgehen der Versicherung ärgert mich: hier wird kategorisch ein Verschulden ausgeschlossen, obwohl man die Sachlage gar nicht kennt. Hätte ich nicht aus eigenem Antrieb aufgeklärt, wüsste die Versicherung bis heute nicht, was tatsächlich vorgefallen ist (auch wenn es schlussendlich nichts genutzt hat). Würde eine Privatperson gegenüber seiner Versicherung so handeln, dann wäre es Versicherungsbetrug und strafbar. Doch umgekehrt wird es wohl einfach toleriert.
UCV: Was bedeutet das jetzt für Dich? Wirst du ein weiteres Rechtsmittel ausschöpfen?
OF: Ich muss den Schaden selbst bezahlen. Meine Mitgliedschaft beim ÖAMTC habe ich gekündigt. Aufgrund des niedrigen Streitwerts ist ein weiteres Rechtsmittel (Berufung) ausgeschlossen. Das Urteil ist nicht mehr abzuändern und rechtskräftig. Auch da habe ich wohl Pech gehabt. Doch wenigstens habe ich etwas daraus gelernt. Zumindest halte ich es für wichtig, dass die Leute darauf aufmerksam gemacht werden. Wer eine solche Mitgliedschaft abschliesst, geht eigentlich davon aus, ein „rundum-Sorglospaket“ zu erwerben – die Werbeversprechen sind ja grossmundig. Doch das ist nicht der Fall – und wenn es hart auf hart kommt, dann finden die Institutionen ein Schlupfloch und nehmen sich aus der Verantwortung. Das finde ich beschämend für eine Vereinigung, die in Österreich immerhin rund 2.000.000 Mitglieder hat!
Oldtimer-Freund klagt Abschleppdienst
Vorarlberg ( Besitzer kenne ich persönlich )
unglaublich,.. dieser Oldtimer Besitzer muss den schaden selber zahlen, da er als letztes das Auto "Berührt" hat,...
schaden ca 1000 euro,... teilen laut Öamtc kommt nicht in frage,.. Gerichtskosten xxx-fache höher
hier die ganze geschichte, von den angeblich gelben Engeln,..:
"Wer mithilft, ist der Dumme"
Wer mithilft, ist der Dumme - Oldtimerfreund muss Schaden am Fahrzeug selbst bezahlen
Ein aktuelle Rechtsentscheidung sorgt für Erstaunen: Ein Oldtimer-Besitzer lässt sein Fahrzeug nach einer Panne vom ÖAMTC auf einen Pannen-LKW verladen und abschleppen. Bei der Fahrt zum Bestimmungsort wird es beschädigt. Der Fahrzeughalter klagt, nachdem alle Gespräche mit dem Pannendienst und deren Versicherung scheitern - und muss nach der Entscheidung des LG Feldkirch in zweiter Instanz für den entstandenen Schaden nun tatsächlich selbst aufkommen. Das Abschleppunternehmen haftet nicht. Ein Umstand, bei dem so manches Clubmitglied ein "ungutes Gefühl" bekommen könnte. Wir haben den "Oldtimer-Freund" gefragt, wie es dazu kam.
UCV: Was ist damals im Mai 2013 passiert?
OF: Ich hatte mit meinem Fahrzeug am späten Abend eine Panne, das Zündschloss klemmte und es liess sich nicht mehr starten. Ich stand an einer Tankstelle in Hörbranz und kontaktierte den ÖAMTC. Nachdem eine Reparatur vor Ort nicht möglich war, sollte das Fahrzeug am nächsten Tag auf den Pannen-LKW verladen werden. Ich fuhr also nach Hause und am nächsten Morgen wieder zur Tankstelle, um dem Pannenfahrer beim Verladen zu helfen. Der PKW wurde entgegen der Fahrtrichtung „huckepack“ aufgeladen. Danach führte ich ein Telefongespräch, da ich auf die Schnelle einen nahegelegenen Abladeort finden musste. Noch während des Telefonats gab ich dem Fahrer die Adresse. Er startete sofort los, während ich noch am Platz stand und telefonierte. Beim Losfahren öffnete sich plötzlich die Fahrertüre meines Oldtimers - durch den Fahrtwind und den Druck wurden Teile des Kotflügels und die Scharniere der Türe beschädigt. Der Fahrer hätte es gar nicht gemerkt, wenn ich ihm nicht sofort mit meinem Privat-PKW nachgefahren wäre und ihn mit Lichtzeichen und Hupen darauf aufmerksam gemacht hätte. Trotz allem hatte er bereits rund 2 km mit der offenen Fahrzeugtüre zurückgelegt.
UCV: Weshalb hast du beim dem Verladevorgang telefoniert? Du hattest doch am vorhergehenden Abend Zeit, um einen geeigneten Abladeort zu finden.
OF: Natürlich wollte ich das Fahrzeug zu mir nach Feldkirch bringen lassen. Als ÖAMTC-Mitglied ging ich davon aus, dass die Kosten für einen Rücktransport nach einer Panne gedeckt sind. Doch der Fahrer teilte mir mit, dass die Gebühr pro KM berechnet wird und zu bezahlen ist. Das hätte mich rund 300,- EUR gekostet. Da war ich ziemlich baff und suchte rasch einen näher gelegenen Abladeort. Es musste alles schnell gehen, der Fahrer war in Eile und wollte von mir eine Adresse. Ich habe einen Freund in Dornbirn erreicht, bei dem ich das Fahrzeug abladen konnte. Das sollte mich dann nur rund 140,- EUR kosten. Wenn man bedenkt, dass auf der Homepage rund 35 Leistungen, die der „Schutzbrief“ abdeckt, angeführt sind (inkl. Hubschrauber-Rettung, Krankenrücktransport, etc.), dann war das doch sehr unverständlich.
UCV: Wie hat der Fahrer reagiert, als du ihn angehalten und auf die offene Türe aufmerksam gemacht hast?
OF: Er sagte sofort, dass es nicht seine Schuld sei. Ich wollte das nicht kommentieren, meinte jedoch, dass die Verantwortung für die ordnungsgemässe Sicherung des "Ladeguts" beim Transporteur liegt. Eine simple Kontrolle hätte die ganze Sache verhindert. Ich sagte dem Fahrer, dass sie dafür ja wohl eine Versicherung haben. Er entgegnete mir, dass es eine "interne" Statistik beim ÖAMTC gebe, wer welche Schäden verursacht - da wolle er nicht aufscheinen und würde deswegen hier mit Sicherheit keine Schuld zugeben.
UCV: Wie hoch ist der Schaden?
OF: Durch den Druck des Fahrtwindes wurde die Fahrertüre so heftig aufgerissen, dass das Scharnier überbogen wurde und die Kante der Türe in den Kotflügel gedrückt wurde und eine Beule verursachte. Ein Sachverständiger schätzte den Schaden auf rund 1.000,- EUR.
UCV: Hast du dann sofort die Klage eingereicht?
OF: Nein, das wollte ich eigentlich vermeiden. Ich war froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist und dachte, ich kann das bilateral mit dem Abschleppdienst klären – zumal es ja glücklicherweise um einen eher geringen Sachschaden ging. Das Unternehmen hat dann die Sache der Generali Versicherung übergeben. Wenige Tage später kontaktierte mich der zuständige Herr der Generali aus Innsbruck, der mir mitteile, dass aus seiner Sicht kein Verschulden vorliegt, da ich ja angeblich selbst im Fahrzeug gesessen bin, während sich die Türe öffnete.
UCV: Du bist selbst im Fahrzeug gesessen?
OF: Nein, natürlich nicht! Das wäre rechtlich auch gar nicht zulässig. Ich habe dem Herrn der Generali dann den Sachverhalt erklärt, wie es sich tatsächlich abgespielt hat und ihn aufgeklärt, dass ich NICHT selbst im Fahrzeug gesessen bin. Ich war sehr verwundert darüber, dass die Versicherung die Verschuldensfrage ohne Rücksprache mit mir beurteilen und abweisen konnte. Zu allem Überfluss waren die Informationen, die der Versicherung vorlagen, schlichtweg falsch und entsprachen nicht der Wahrheit. Ich war sehr verärgert darüber, dass die Versicherung den Schaden von vornherein einfach ablehnt, ohne die Hintergründe zu kennen.
UCV: Wie ging es mit der Versicherung weiter?
OF: Ich habe mit dem Herrn der Versicherung dann insgesamt 8 E-Mails ausgetauscht und ihm erklärt, was tatsächlich geschehen ist. Auch als ihm alle Informationen vorlagen, sah er immer noch kein schuldhaftes Verhalten und lehnte eine Leistung ab. Ärgerlich für mich - ich habe meine Zeit damit verbracht, der anderen Versicherung zu erklären, wie das tatsächlich abgelaufen ist und die Sachverhalte richtig zu stellen. Das wäre wohl nicht meine Aufgabe gewesen. Danach kontaktierte ich meinen Anwalt und reichte Klage ein.
UCV: Eine aussergerichtliche Einigung wäre nicht möglich gewesen? Wenn man den Streitbetrag von 1.000 EUR betrachtet, kostet das Verfahren ja schlussendlich ein Vielfaches.
OF: Ich hätte mich gerne aussergerichtlich geeinigt. Ich wäre auch mit einer Kulanzzahlung einverstanden gewesen, was wir (Anm.: mein Anwalt und ich) beim ersten Gerichtstermin auch vorgebracht haben. Selbst der Richter meinte dazu, dass die Kosten eines Verfahrens in keinem Verhältnis zum Schaden stehen, und drängte auf eine aussergerichtliche Einigung. Die Vertreter der gegnerischen Partei meinte dazu nur: "Wir haben nichts zu verschenken".
UCV: Die erste Instanz - das BG Dornbirn – entschied schlussendlich ein "Halb-Halb"-Verschulden und sprach dir nur die Hälfte – also rund 500,- EUR Schadenersatz - zu. Jeder würde glauben, dass hier das Abschleppunternehmen in der Verpflichtung ist, für den ganzen Schaden zu haften. Wie kam es zu diesem Urteil?
OF: Grundsätzlich ist ein Frachtführer verpflichtet, für die ordnungsgemässe Sicherung der Ladung Sorge zu tragen. Einfaches Beispiel: ein mit Holz beladener LKW muss sicherstellen, dass bei Fahrt kein Ladegut verrutschen oder von der Ladefläche auf nachfolgende Fahrzeuge fallen können. Passiert es dennoch, haftet der Frachtführer für den Schaden – das ist ganz klar gesetzlich geregelt. Ein Fahrzeug zu transportieren ist grundsätzlich dasselbe Geschäft: vor Fahrtbeginn muss sich der Fahrer vergewissern, dass seine Ladung gut verstaut und gesichert ist. Schon in seinem eigenen Interesse. Die gegnerische Partei hat jedoch argumentiert, sie sind ein eingetragener Verein und daher nicht an die Bestimmungen über das Frachtgeschäft nach den §§ 425 ff UGB gebunden. Zudem falle der vorliegende Fall auch nicht unter den §61 Abs 1 StVo (http://www.jusline.at/61_Verwahrung_der ... _StVO.html) - eine Begründung dafür wurde jedoch nicht angegeben. Weiters stützte die Gegenseite ihre Prozessführung auf die Aussage des Pannenfahrers, der zu Protokoll gegeben hat, ich war der Letzte, der im Fahrzeug gesessen ist. Aufgrund dieses Umstandes hat das BG Dornbirn entschieden, dass mich eine Mitschuld trifft.
UCV: Bist du tatsächlich als Letzter im Fahrzeug gesessen?
OF: Ich hätte einfach behaupten können, dass es nicht so war. Aber ich bin leider oft zu ehrlich und habe ausgesagt, dass ich es nicht ausschliessen kann, aber nicht mehr weiss. Die Geschichte war zum Verhandlungszeitpunkt 1,5 Jahre her. Ich weiss, dass ich mitgeholfen habe, das Fahrzeug in die richtige Position zu schieben. Danach wurde es mit der Seilwinde auf die Plattform gezogen und vom Pannenfahrer mit Spanngurten festgemacht. Da war die Türe auf jeden Fall zu, denn andernfalls wäre sie beim Hochziehen durch die Schrägstellung ja auch aufgegangen. Ich habe, nachdem das Fahrzeug an der Seilwinde hing, angefangen zu telefonieren, um einen näher gelegenen Abladeort zu finden. Der Fahrer ist auf der Plattform gestanden und hat seine Arbeit gemacht. Ich vermute, er hat die Fahrzeugtüre geöffnet, um die Handbremse anzuziehen. Aber ich weiss das nicht, ich war abgelenkt. Und genau deswegen sieht das Gericht ein Verschulden bei mir: ich bin angeblich als Letzter im Auto gesessen und ich sei auch zu wenig aufmerksam gewesen.
UCV: Was wäre denn die richtige Vorgehensweise gewesen? Selbst auf das Fahrzeug zu klettern und die Kontrolle durchzuführen?
OF: Das ist der springende Punkt. Ich sehe es, wenn ich den Transportauftrag an ein Unternehmen übergebe, nicht als meine Aufgabe an, die abschliessende Kontrolle vor Fahrtantritt durchzuführen. Ich kenne das Gesetz nicht, aber ich bin mir ziemlich sicher, ich DARF als betriebsfremde Person gar nicht auf das Pannenfahrzeug klettern. Würde ich es dennoch tun und mich dabei verletzen, dann würde der Pannendienst auch nicht dafür haften. Ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe, den Fahrer zu fragen, ob er alle Teile ordnungsgemäss gesichert und kontrolliert hat - dafür ist er ausgebildet. Zudem war ich durch das Telefonat abgelenkt, das ich nur deswegen geführt habe, weil ich von einem falschem Werbeversprechen des ÖAMTC ausgegangen bin: Pannenhilfe jederzeit kostenlos, wenn man Mitglied ist.
UCV: Wie hat dein Umfeld reagiert?
OF: Ich habe mich mit vielen Leuten darüber unterhalten, und jeder - auch solche, die im Namen einer Werkstatt oder eines Unternehmens gewerblich Fahrzeuge abschleppen und Pannenhilfe leisten - hat den Kopf geschüttelt und konnte diese Entscheidung nicht verstehen. Für jeden ist mit reinem Hausverstand klar: wenn man die Dienstleistung eines Unternehmens in Anspruch nimmt, haftet das Unternehmen auch für Schäden, die es am übernommenen Hab und Gut verursacht. Wenn ich mein Auto in eine Werkstatt bringe und danach mit einer dicken Schramme zurückbekomme, haftet diese genauso für den Schaden. Doch bei Abschleppunternehmen gelten wohl andere Gesetze.
UCV: Bei dem 50:50-Urteil blieb es jedoch nicht?
OF: Der ÖAMTC hat gegen die Entscheidung des BG Dornbirn Berufung eingelegt. Streitwert immer noch 1.000,- EUR. Das LG Feldkirch entschied in zweiter Instanz dann, dass den Abschleppdienst gar kein Verschulden trifft und ich den gesamten Schaden sowie die Prozess und Anwaltskosten zur Gänze tragen muss! Alleine die Gerichtskosten belaufen sich auf rund 2.300,- EUR, die Anwaltskosten nochmal ein Mehrfaches davon.
UCV: Mit welcher Begründung hat das LG Feldkirch deine Schadensersatzforderung abgelehnt?
OF: In dem Urteil wird 3 Seiten lang erklärt, welche Pflichten der Abschleppunternehmer eigentlich gehabt hätte, dass er sowohl nach den §§ 425 ff UGB als auch §61 Abs. 1 StVo als gewerblicher Unternehmer einzustufen ist, dass durch die unüblichen Besonderheiten, es sich um einen Oldtimer handelt und das Fahrzeug auch unüblicher Weise rückwärts verladen wurde, vom Fahrer eine viel höhere Aufmerksamkeit erforderlich gewesen wäre. Es stellt sogar fest, dass der Fahrer eine Sichtkontrolle NICHT vorgenommen hat, weil Gegenteiliges nicht bewiesen werden kann. Auch eine auffallende Schrägstellung des Türgriffs auf der Fahrerseite wird als erwiesen angesehen, was eine zusätzliche Aufmerksamkeit erfordert hätte. Doch das Gericht sieht wörtlich die Verpflichtung bei mir: "Bei dieser Sachlage wäre es an ihm (Anm.: dem Kläger) gelegen, die Tür beim Verlassen des Fahrzeuges entsprechend zuzudrücken und für die angesichts des bevorstehenden Transport besonders wichtige Verriegelung zu sorgen oder dem Pannenfahrer einen entsprechenden Hinweis zu geben." Es sieht es also als erwiesen an, dass ich die letzte Person im Fahrzeug war – obwohl das gar nicht eindeutig geklärt werden konnte. Das Gericht geht auch von einer beschädigten Türe aus - dies wurde aber beim Gutachten explizit ausgeschlossen. Es wird mir wortwörtlich "auffallend sorgloses Verhalten" angelastet, daher trifft den Abschleppunternehmer keine Schuld.
UCV: Was ist mit "Auffallend sorglosen Verhalten" gemeint?
OF: Ich hätte dem Fahrer wohl tatsächlich auf die besondere Situation hinweisen müssen, ihm erklären müssen, wie er seine Ladung zu sichern hat und welche Vorkehrungen er treffen muss, damit eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Das "auffallend sorglose Verhalten" würde ich eher dem Fahrer anlasten - der vermutlich durch seine Freundin, die er dabei hatte, abgelenkt war.
UCV: Seine Freundin?
OF: Ja, seine Freundin war an dem Tag dabei, sie fuhr in seinem LKW mit und war beim Verladevorgang dabei.
UCV: Was hat sie bei der Verhandlung ausgesagt?
OF: Sie hat natürlich für ihren Freund ausgesagt. Doch viele Aussagen waren widersprüchlich. Komischerweise wusste der Pannenfahrer noch ganz genau, dass ich angeblich als letztes im Fahrzeug gesessen bin – aus meiner Sicht eine reine Schutzbehauptung, juristisch gesehen aber wohl das Zünglein an der Waage. Seine Freundin dagegen konnte sich nicht mehr erinnern, wer als letztes im Fahrzeug gesessen ist. Interessant: Der ÖAMTC-Pannenfahrer, der am Abend zuvor das Zündschloss an meinem Oldtimer reparieren wollte, konnte sich bei der Befragung nicht mal mehr an mich oder mein Fahrzeug erinnern. Selbst dann nicht, als ihm Bilder vom PKW gezeigt wurden - und das Fahrzeug ist nun mit Sicherheit nicht unauffällig! Der Fahrer des LKW's muss also wirklich ein phantastisches Gedächtnis haben, um das mit einer solchen Überzeugung zu Protokoll zu geben. Interessanterweise hat er auch behauptet, ich habe nach dem Verladevorgang den Gang eingelegt. Doch das war gar nicht möglich, da wir am Tag zuvor das Getriebe am Fahrzeug ausgehängt hatten, um das Fahrzeug überhaupt bewegen zu können. Zum Verständnis: bei einem Automatik-Getriebe kann man den "neutral"Gang (Leergang) nur dann einlegen, wenn das Fahrzeug zumindest auf "Zündung" steht. Da aber das Zündschloss klemmte, wäre es rein technisch schon gar nicht möglich gewesen, den Gang einzulegen - selbst wenn das Getriebe nicht ausgehängt gewesen wäre.
UCV: War die Türe bzw. der Schliessmechanismus defekt?
OF: Definitiv NEIN. Sie schliesst genau so, wie es vorgesehen ist. Das wurde durch einen extra für das Verfahren bestellten Sachverständigen klar und eindeutig festgestellt.
UCV: Wie wirkt sich der Umstand, dass du telefoniert hast und abgelenkt warst, auf das Urteil aus?
OF: Das wurde in der Berufungsbegründung gar nicht mehr erwähnt.
UCV: Der Fahrer hätte also sehen müssen, dass du abgelenkt warst und deswegen noch mehr aufpassen?
OF: Ich denke ja. Wäre ich der Fahrer, wäre ich doppelt vorsichtig, wenn ich sehe dass der Besitzer abgelenkt ist. Doch es war ein Feiertag, er hatte es wohl eilig und wollte schnell wieder nach Hause.
UCV: Wie denkst du jetzt darüber?
OF: Ich habe daraus gelernt: Wer mithilft, ist der Dumme! Im Nachhinein betrachtet wäre es besser gewesen, wenn ich nur tatenlos dagestanden wäre oder - noch besser - gar nicht vor Ort gewesen wäre. Durch meine Mithilfe beim Verladen bin ich nun der Dumme und darf für die unsaubere Arbeit des Unternehmens den Schaden selbst bezahlen. Mein Rat an alle: ob Handwerker, Mechaniker oder Abschleppunternehmen - die freundlich gemeinte Mithilfe kann ins Auge gehen - und wer Pech hat darf im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro dafür bezahlen. Auch das Vorgehen der Versicherung ärgert mich: hier wird kategorisch ein Verschulden ausgeschlossen, obwohl man die Sachlage gar nicht kennt. Hätte ich nicht aus eigenem Antrieb aufgeklärt, wüsste die Versicherung bis heute nicht, was tatsächlich vorgefallen ist (auch wenn es schlussendlich nichts genutzt hat). Würde eine Privatperson gegenüber seiner Versicherung so handeln, dann wäre es Versicherungsbetrug und strafbar. Doch umgekehrt wird es wohl einfach toleriert.
UCV: Was bedeutet das jetzt für Dich? Wirst du ein weiteres Rechtsmittel ausschöpfen?
OF: Ich muss den Schaden selbst bezahlen. Meine Mitgliedschaft beim ÖAMTC habe ich gekündigt. Aufgrund des niedrigen Streitwerts ist ein weiteres Rechtsmittel (Berufung) ausgeschlossen. Das Urteil ist nicht mehr abzuändern und rechtskräftig. Auch da habe ich wohl Pech gehabt. Doch wenigstens habe ich etwas daraus gelernt. Zumindest halte ich es für wichtig, dass die Leute darauf aufmerksam gemacht werden. Wer eine solche Mitgliedschaft abschliesst, geht eigentlich davon aus, ein „rundum-Sorglospaket“ zu erwerben – die Werbeversprechen sind ja grossmundig. Doch das ist nicht der Fall – und wenn es hart auf hart kommt, dann finden die Institutionen ein Schlupfloch und nehmen sich aus der Verantwortung. Das finde ich beschämend für eine Vereinigung, die in Österreich immerhin rund 2.000.000 Mitglieder hat!
Oldtimer-Freund klagt Abschleppdienst