pickerl 57a neuerung
Verfasst: Mittwoch 10. Februar 2016, 16:00
Es wurde seit 1. Februar 2016 die Möglichkeit einer Nachüberprüfung bei einem negativen § 57a-Gutachten geschaffen. Wird ein negatives Gutachten ausgestellt, so kann das Fahrzeuginnerhalb von vier Wochen und nicht mehr als 1.000 gefahrenen Kilometern erneut vorgeführt werden. Es müssen dann nur jene Prüfpositionen neuerlich geprüft werden, bei denen diese Mängel festgestellt worden sind, und das Fahrzeug keine offensichtlichen neuen Mängel aufweist, die ein positives Gutachten verhindern.