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Kennzeichen.
Verfasst: Samstag 13. Februar 2016, 20:04
von magnum 6,2
Hi. In meiner Einzelgenehmigung aus 76 find ich keine Eintragung: Einzeilig od. 2 Zeilig somit kann ich ja sowohl als auch draustecken. Oder???
Dei Einzelgenehmigung besteht sowieso nur aus Zulassungsbesitzer u. Mittelblatt mit den wichtigsten FZG Daten ohne Bild.
g.Walter
Verfasst: Samstag 13. Februar 2016, 21:29
von ACE
Bei mir stand nichts in den Papieren. War letztendlich auf zweizeilig typisiert. Die Versicherung kann es die gleich sagen,auf welches Format der Wagen typisiert ist. Solltest du auf einzeilig typisieren wollen, muß es 35 cm über dem Boden sein. Kosten ca 70-100 Euro.
Re: Kennzeichen.
Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 09:48
von rosso400
magnum 6,2 hat geschrieben:Hi. In meiner Einzelgenehmigung aus 76 find ich keine Eintragung: Einzeilig od. 2 Zeilig somit kann ich ja sowohl als auch draustecken. Oder???
Dei Einzelgenehmigung besteht sowieso nur aus Zulassungsbesitzer u. Mittelblatt mit den wichtigsten FZG Daten ohne Bild.
g.Walter
....meines Wissens
muss ein zweizeiliges Kennzeichen typisiert sein bzw. muss ein Eintrag in den Papieren dementsprechend vorhanden sein - ansonst ist das Kennzeichen einzeilig auszuführen....
Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 10:11
von marvin
Es gibt auch die Variante ' hinten ein- oder zweizeilig', aber das ist selten (und optimal)
Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 10:21
von vn800
marvin hat geschrieben:Es gibt auch die Variante ' hinten ein- oder zweizeilig', aber das ist selten (und optimal)
Bei meiner Coro Karre stehts so in der EZ.
Hilft mir aber nix,da Wechselkennzeichen mit der Alltagskarre.
gruß
Franz
Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 10:50
von MADMAX
wenn nichts eingetragen ist in der einzelgenemigung dann kannst du dir das aussuchen, egal mit welchen er vorher gelaufen ist. da muss man nichts typesieren
Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 10:51
von marvin
vn800 hat geschrieben:marvin hat geschrieben:Es gibt auch die Variante ' hinten ein- oder zweizeilig', aber das ist selten (und optimal)
Bei meiner Coro Karre stehts so in der EZ.
Hilft mir aber nix,da Wechselkennzeichen mit der Alltagskarre.
gruß
Franz
Wertet dafür das Auto im Falle eines Verkaufs in Ö erheblich auf.

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 11:20
von devon
Bei mir (1970 Einzelgenehmigung) steht auch nichts drin. Ich konnte mir bei der Anmeldung aussuchen ob ich 1 oder 2 zeilig haben will. Das wird dann aber in der Datenbank hinterlegt, und eine weitere Änderung geht dann nur mehr mit kostenpflichtigem Umtypisieren.
Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 15:47
von MADMAX
das ist Blödsinn das kann man immer ändern da braucht man nichts typesieren
Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 18:29
von vn800
marvin hat geschrieben:vn800 hat geschrieben:marvin hat geschrieben:Es gibt auch die Variante ' hinten ein- oder zweizeilig', aber das ist selten (und optimal)
Bei meiner Coro Karre stehts so in der EZ.
Hilft mir aber nix,da Wechselkennzeichen mit der Alltagskarre.
gruß
Franz
Wertet dafür das Auto im Falle eines Verkaufs in Ö erheblich auf.

Aha,da muss ich wohl schnell meine Karre Verkaufen.

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 18:32
von rosso400
marvin hat geschrieben:Es gibt auch die Variante ' hinten ein- oder zweizeilig', aber das ist selten (und optimal)
....so stehts auch in meinen Papieren beim Mustang.
Man kann aber diesen Eintrag "ein- oder zweizeilig" eintragen lassen (jeweilige Landesregierung, Kosten ca. 60 EUR in der Steiermark) wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind - ging bei mir problemlos ohne Umbau.
Ich habe dies aufgrund des Wechselkennzeichens gemacht, obwohl ich beim Mustang den Eintrag "ein- oder zweizeilig" hatte, aber das einzeilige Kennzeichen hinten nicht wirklich passte. Somit
musste ich mein Alltagsfahrzeug auf "ein- oder zweizeilig" typisieren, da ich sonst kein zweizeiliges (Wechsel)Kennzeichen für dieses bekommen hätte....

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 19:38
von rosso400
vn800 hat geschrieben:Aha,da muss ich wohl schnell meine Karre Verkaufen.

...mein Mustang ist deshalb auch schon unglaublich wahnsinnig viel mehr wert...

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 19:39
von devon
@ MADMAX: stimmt, früher konnte man das beliebig ändern, aber seit ca. 2 Jahren geht das nicht mehr, kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Wenn in der Einzelgenehmigung nichts drinsteht, dann gilt entweder nur mehr die derzeitig montierte Kennzeichenart, oder man muß eben umtypisieren. Ich habs in meinem Fall auf "wahlweise 1 oder 2 zeilig" umtypisieren lassen, d.h. ich hab die gleichen Möglichkeiten wie vorher, nur dass es eben auch heute überall anerkannt wird.
Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 21:38
von Harry
Witzig. Bei der VS habens mir gesagt, wenn ich zweizeilig will, kein problem.
Also die hinterfragen nicht obs sein darf oder nicht.
Verfasst: Sonntag 14. Februar 2016, 21:46
von devon
vielleicht wird das ganze ja unterschiedlich interpretiert, je nach Versicherung oder Bundesland. Eigentlich sollte ja alles, was in der alten Einzelgenehmigung steht, Bestandsschutz haben. Der TÜV Beamte hat gemeint, dass sich hier die Gesetze geändert haben...weiter hinterfragt hab ich das nicht, man sitzt hier letztendlich doch am kürzeren Hebel.