habe ich gerade von der WKO das schreiben bekommen: es geht rein nur um lkw´s über 7,5t
Sektorales Fahrverbot 2016
Fahrverbot für schadstoffreiche Lkw´s 2016
Die Tiroler Landesregierung hat am 15.3.2016 beschlossen, die Verordnung für ein Fahrverbot für schadstoffreiche Lkw´s zu novellieren und das sektorale Fahrverbot in Kraft zu setzen. Der Beschluss soll im nächsten Landtag diskutiert und abgestimmt werden.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
Fahrverbot für schadstoffreiche Lkw´s
Derzeit bestehen auf der Inntalautobahn (Kufstein-Zirl) Fahrverbote für Euro-0-, Euro-1- und Euro-2-Lkw´s mit Anhänger. Der 2014 mit der Landesregierung vereinbarte Stufenplan hat eine sukzessive Erweiterung dieses Fahrverbotes bis 2022 (für Euro-4-Lkw´s) vorgesehen. Euro 2
Motoren sollten ab 01.04.2016 verboten werden; für Euro-3-Motoren war vorgesehen, diese ab
1.1.2018 (mit Anhänger) bzw. 1.1.2020 (Solo-Fahrzeuge) mit einem Fahrverbot zu belegen.
Der nunmehrige Beschluss sieht vor, dass Euro-2-Lkw´s im Sommer 2016 (3 Monate nach Erlassung der neuen Verordnung) und Euro-3-Lkw´s (Solofahrzeuge und Lkw mit Anhänger sowie Sattelzugfahrzeuge) ab 1.1.2018 verboten werden, das Fahrverbot für die Euro-3-Solo LKWs wird also um 2 Jahre vorgezogen. Das Fahrverbot soll jedoch bei Solo-Lkw´s nur für transitierende Lkw´s gelten, d.h. für den Ziel- und Quellverkehr sind weitreichende Ausnahmen bis Ende 2019 vorgesehen. Diese lehnen sich an die Ausnahmetatbestände des sektoralen Fahrverbotes (Kernzone und erweiterte Zone – siehe Graphik) an. Die praktische Betroffenheit der Tiroler Wirtschaft dürfte daher überschaubar sein.
Wissen für die Wirtschaft.
Sektorales Fahrverbot
Obwohl die EU-Kommission die (neue) Verordnung des sektoralen Fahrverbotes sehr kritisch
sieht, wird das Fahrverbot verordnet werden. Im Gegensatz zum begutachteten Entwurf wird die neue Verordnung eine Ausnahmeregelung für Euro-6-Lkw´s vorsehen.
Das bedeutet konkret, dass mit Inkrafttreten (Herbst 2016?) der Transport bestimmter Güter (Abfall, Rundholz, Kraftfahrzeuge, Fliesen, Marmor, Schotter etc.) auf der Inntalautobahn zwischen Kufstein und Innsbruck nicht mehr erlaubt sein wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Transporte dieser Güter mit Euro-6-Lkw´s. Diese generelle Ausnahme soll für bestimmte Gütergruppen bis April 2018 und für die restlichen Güter bis Juli 2018 gelten, sodass ab diesem Datum das sektorale Fahrverbot auch für Euro-6-Lkw´s gelten wird.
Umrüstförderung
Zur Beschleunigung der Umrüstung des heimischen Fuhrparks soll die Umrüstförderung deutlich erhöht werden. Für den gewerblichen Güterverkehr wird die Stilllegungspräme 15.000,- Euro (statt 10.000,- Euro) und die Investitionsprämie für den Werkverkehr 20.000,- Euro (statt
15.000,- Euro) (im Maximalfall) betragen. Die genauen Richtlinien und Fördersätze werden nun ausgearbeitet und dann veröffentlicht. Wir werden umgehend vor Inkrafttreten der „neuen“ Regelung informieren.
ACHTUNG:
Derzeit (Stand: 16.3. 2016) liegt noch kein Entwurf der Verordnung vor; die o.a. Informationen beziehen sich auf derzeitigen Wissenstand und den Informationen durch die Landesregierung.
Rückfragen: Wirtschaftskammer Tirol Abteilung für Verkehrspolitik Mag. Josef Ölhafen
T 05 90 90 5-1258
E
verkehr@wktirol.at
Mag. Patrick Friedrich
T 05 90 90 5-1437
E verkehr