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Fa. TOMASZO PS Typisierungen - Probleme ?
Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 08:39
von eric1617
Können irgendwelche Unannehmlichkeiten entstehen bei Fahrzeugen mit einer Typisierung der Fa. TOMASZO PS / Burgenland ?
Danke Jungs !
Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 11:55
von dekatee
nö
Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 12:09
von eric1617
Danke.
Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 14:15
von SilveradoRacer
klar kann das sein .. ausser paar hunderter spesen nix gewesen. unzählige mal hin und her und da und dort und wieder hin und her in meiner Freizeit. viel Geld liegen lassen ... und im endefekt hatta nix zambracht weil 1000 ausreden und "Bearbeitungsgebühr" von paar hundertern fiel trotzdem an ..
also ausser spesen nix gewesen ...
Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 15:09
von dawickerl_1
Meine Erfahrung ist, dass er nichts mehr macht was von Originalität abweicht. Das könnte man auch billiger selber typisieren. Von da her sollte es ja keine Probleme mit seinen Typisierungen geben.
Wenn`s nicht mehr so ganz original ist, gibts ja auch andere Herren die sich dieser Dinge gerne annehmen.
lg Martin
Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 18:42
von wur10
Ich besaß mal einen 90er Jahre FWD mit zwei Sitzbänken. Dieser wurde von der Fa. Tomaszo als RWD mit drei Sitzen vorne und zwei Sitzen hinten typisiert.

Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 19:06
von lagandi
dawickerl_1 hat geschrieben:Wenn`s nicht mehr so ganz original ist, gibts ja auch andere Herren die sich dieser Dinge gerne annehmen.
Bitte 1-2 Tipps fürs Burgenland/südl.NÖ
und nach Möglichkeit jemand, der auch selbst bei der Landesregierung vorfährt, sonst gibts evtl. ein paar Verletzte

Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 20:29
von dekatee
ich glaub hier gings vorrangig um bereits typisierte flitzer die durch willis hände gingen.
Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 21:12
von eric1617
So ist es.
Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 23:08
von hier-kommt-kurt
Streng genommen dürfte es ja keine Probs geben, weil eine EG ein Bescheid ist. Der kann maximal aufgehoben werden, aber rückwirkend kann es keine Strafe für einen Bescheid geben, den eine Behörde erlassen hat.
Natürlich kann man drüber diskutieren, wie das alles zustandegekommen ist.
Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 23:18
von eric1617
Die Strafe in Form einer aufgehobenen Einzelgenehmigun/ Bescheid wäre mir Strafe genug....
Wird 90er Jahre Typisierungen hoffentlich ja nicht passieren.

Verfasst: Mittwoch 3. August 2016, 00:17
von dekatee
die meisten wurden damals schon vorgeladen und die ärgsten kreationen brettern heut noch rum.
Verfasst: Mittwoch 3. August 2016, 09:36
von Daddyohs
beste Erfahrungen mit ihm gemacht.