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Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Freitag 14. September 2018, 13:13
von Hacklfisch
Hallo,

ich bin neu hier und komme aus der Steiermark.
Ich hatte das Glück mir aus den USA einen 1968 Mustang 298 als Übersiedlungsgut mitnehmen zu können. Nächsten Monat habe ich einen Termin zur Einzelgenehmigung und benötige noch das technische Datenblatt.
Kann mir jemand sagen wo ich die Daten am einfachsten herbekomme?
Ich weiß das das ein Oldtimer Sachverständiger machen kann aber ein solches Gutachten benötige ich jetzt nicht unbedingt da es sich um Siedlungsgut handelt.
Wäre super wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Danke
Grüsse

Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Freitag 14. September 2018, 16:13
von albandy

Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Freitag 14. September 2018, 23:45
von hier-kommt-kurt
Ganz unvoreingenommen würde ich mal behaupten, dass eine EZ für diese Bj. nur historisch geht, und da ist das Gutachten Voraussetzung für die Feststellung des Zustandes (Grundlage für die historische, u.a.). Also das Geld wirst wohl in die Hand nehmen müssen. In Styria ist ja eh eine Hochburg diverser Leute, die sich damit auskennen, da wird dir sicher jemand weiterhelfen.

Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Samstag 15. September 2018, 18:20
von superbee
Ich wüsste nicht was Übersiedlungsgut und Oldtimergutachten miteinander zu tun haben. In Graz wird seit Jahren meines Wissens eigtl nur mit Oldtimergutachten einzelgenehmigt.
Datenblatt hätte ich auch Tüv Süd gesagt.

Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 07:44
von Hacklfisch
Hallo,

ich hatte letzten Freitag meinen Termin zur Einzelgenehmigung.
Also ich war prinzipiell positiv überrascht das technisch fast alles gepasst hat und der Meister wirklich sehr fair dort war.
Beim Ingenieur war das schon etwas schwierig, er wollte ohne Sachverständigen Gutachten nichts Eintragen und da er auf der Tür kein Typenschild gefunden hat, hat er auch die technischen Daten die ich ihm gegeben habe nicht akzeptiert (DANKE für TÜV Süd, hab ich leider zu spät gelesen).

Also ich benötige die 16" Magnunm Stahlfelgen eingetragen (der Ingenieur bei dem ich mich vorab informiert hatte meinte das es kein Problem sei, er würde sie eintragen, den den ich dann bei meinem Termin hatte wollte das nicht einfach so machen!?!).
Mein Auspuffanlage war ihm subjektiv zu laut und der Umbau auf Scheibenbremsen hinten war auch ein Thema (hab ich leider schon so gekauft).

Jetzt benötige ich einen entsprechenden Sachverständigen in meiner näheren Umgebung (Voitsberg) der mir das Gutachten macht damit ich nochmal hinfahren und die Einzelgenehmigung abschließen kann.

PS: Einzelgenehmigung als Übersiedlungsgut - nicht als historisches Fahrzeug (muss also nicht alles original sein). Am Formular zur Einzelgenehmigung kann man extra Übersiedlungsgut ankreuzen. Natürlich muss man das dann auch mit dem Zollfreibescheid nachweisen.

Bitte meldet euch bei mir wenn ihr einen guten Tipp bezüglich Sachverständiger für mich habt.

Danke
Grüsse Thomas

Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 08:02
von superbee
Wenn ich SV wäre würde ich die 16 Zöller nicht eintragen, schlicht deshalb weil es die nicht gab.
In deiner Gegend (VO) würde ich deswegen in der Mopargarage anfragen, dort könnten sie sowohl evtl Arbeiten erledigen und sie können dir sicher auch einen SV vermitteln.

Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 08:19
von roland-1
Hacklfisch hat geschrieben:(DANKE für TÜV Süd, hab ich leider zu spät gelesen).


Klar, der Hinweis von albandy kam ja immerhin erst 3 Stunden nach deiner Anfrage.

:roll: :bash:

Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 09:12
von Hacklfisch
.....Roland...hab mich damit wohl selbst disqualifiziert :)

Hatte angenommen ich bekomme eine Benachrichtigung wenn jemand was dazu postet - tja hilft jetzt auch nix mehr.

Grüsse

Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 09:59
von roland-1
Hacklfisch hat geschrieben:.....Roland...hab mich damit wohl selbst disqualifiziert :)

Hatte angenommen ich bekomme eine Benachrichtigung wenn jemand was dazu postet - tja hilft jetzt auch nix mehr.

Grüsse


ok, das ist dann nachvollziehbar

grüße

ps.: Das kann man beim Erstellen der Nachricht anwählen, "Mich benachrichtigen, sobald eine Antwort geschrieben wurde",
unter dem Schreibfeld, bei den Opitionen.

Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 11:42
von albandy
Was mich jetzt etwas verwirrt, ist die Frage der zukünftigen Zulassung.
Es mag ja sein, dass du deinen Oldi als Übersiedlungsgut, quasi zollfrei(?!) einführen kannst....ABER...mir stellt sich folgende Frage. Was hätte das mit der Anmeldung/Typisierung zu tun?
Nächste Frage, was passiert, wenn du ihn mal verkaufst, muß dann nachgezahlt werden? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man ein "Altfahrzeug" normal typisieren kann, noch dazu mit diversen Veränderungen.

Also meiner Meinung nach geht das nur über historisch, oder mit den auf den letzten Stand gebrachten technischen Bestimmungen.
Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren...

Technisches Datenblatt 1968 Mustang 298

Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 12:42
von roland-1
Habe mal ein Bisschen gegooglet:

Anscheinend muss bei Übersiedelungsgut auch für einen Oldtimer die Nova bezahlt werden:
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.EN ... 8877.1.pdf

zum Thema Weiterverkauf:
"Sie dürfen das Übersiedlungsgut vor Ablauf einer Frist von zwölf Monaten nach der Zollabfertigung niemandem überlassen."
und weitere Auflagen...
https://www.bmf.gv.at/zoll/uebersiedlun ... staat.html

Zum Thema Typisierung:
https://www.interex.de/upload/sonstiges ... import.pdf
Ausnahmegenehmigung bei Wohnsitzverlegung; Schenkung, Erbschaft:
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegen, können ihr Fahrzeug
mitnehmen und beim Landeshauptmann eine Ausnahmegenehmigung beantragen,
wenn ihr Fahrzeug nicht der Richtlinie 70/220 EWG entspricht. Die
Ausnahmegenehmigung wird erteilt, wenn das Fahrzeug
a) im Ausland mindestens bereits 6 Monate auf den Antragsteller zugelassen war,
b) in ständiger Verwendung gestanden ist und
c) zur ständigen Verwendung im Inland gedacht ist.