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Beitragvon Di-Meo » Sonntag 27. Oktober 2019, 22:42

Hallo ,

Meine Name ist Markus und ich bin ein Neuling ich werde mir einen 68 Mustang kaufen derzeit ist das Fahrzeug als Historisches Fahrzeug angemeldet und meine Frage wäre jetzt was muss man beachten wenn man das Fahrzeug normal anmelden will bzw. Wenn man das Fahrzeug als Historisch anmeldet kann man die 120.Tage nutzen wie man will oder ist es auf gewisse Monate beschränkt.Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfestellung .

LG Markus

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Beitragvon V8Cowboy » Montag 28. Oktober 2019, 06:42

Du würdest wohl die Nova nachzahlen müssen. Die 120 Tage kannst dir einteilen wie du willst, das sollte keine Einschränkung für dich sein. Fahrtenbuch musst halt führen, aber das ist pro Fahrt in 10 sek. erledigt.

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Beitragvon Toaschtn » Montag 28. Oktober 2019, 07:16

Normal anmelden wird wahrscheinlich nicht gehen bzw. sehr schwierig, da dann die jetzt geltenten Richtlinien einzuhalten wären.


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Beitragvon ami74 » Dienstag 29. Oktober 2019, 09:04

wenn du das fahrzeug anmeldest, wird es so angemeldet, wie es in der einzelgenehmigung steht. wenn das fahrzeug als historisches KFZ einzelgenehmigt wurde, kann es nur auch so angemeldet werden! da darfst dann wie du richig geschrieben hast, an 120 tagen pro kalenderjahr fahren, welche tage das sind, kannst du frei wählen, du musst es nur in das fahrtenbuch eintragen wenn du fährst. bitte behalte das fahrtenbuch einige jahre auf, so dass du es bei einer kontrolle vorweisen kannst.
mit den 120 tagen kommst du im normalfall leicht durch, ausser du verwendest das fahrzeug als alltagsfahrzeug - falls du es täglich in verwendung hast, wirst du ein problem bekommen, weil du mit den 120 tagen nicht auskommen wirst. aber ich nehme mal an, dass du mit dem fahrzeug nicht täglich, und auch nicht im winter fahren wirst. du hast sicher auch ein anderes alltagsfahrzeug nehme ich mal an.

falls du mit den 120 tagen nicht durchkommen wirst, das ich nicht glaube, müsstest du das KFZ neu einzelgenehmigen lassen, so dass es kein historischen KFZ mehr ist, das wird womöglich nicht möglich sein, aber wenn doch, musst du die NOVA zahlen, wie schon geschrieben wurde.

falls du irgendwelche veräderungen am fahrzeug machen würdest die nicht dem original entsprechen bzw 10 jahre nach dem baujahr, dann müsstest du das auch wiederum einzelgenehmigen lassen, dann kann aber durchaus sein, dass es nicht mehr als historisch durchgehen wird.
das wäre zum beispiel eine neue moderne bremsanlage und moderner bremskraftverstärker, neue moderne servolenkung, neue moderne einspritzung, änderung des fahrwerkes und räder/reifen und der gleichen.
ich weiss, viele leute wissen das nicht, weil man für dieses KFZ sämtliche moderne dinge bekommt und daher wird schlichtweg keine eintragung = einzelgenehmigung gemacht.
das wäre zum beispiel so, dass wenn du die vorderen bremsen von trommeln auf scheiben umbauen willst, oder einen bremskraftverstärker den es evt. in deinem modell nicht gab, und du verwendest neues material und nicht 10 jahre (nach herstellung des KFZ) alte technik, müsstest du diese teile schon neu einzelgenehmigen lassen. - ob das dann noch als historisch gilt, sagt dir der tüv prüfer.
dann wenn dies nicht mehr als historisch durchgehen würde, erfolgt die einzelgenehmigung als nicht historisch, und du müsstest die NOVA nachzahlen.

aber du hast ja auch vorteile wenn das auto historisch einzelgenehmigt ist, du brauchst nur alle 2 jahre pickerl machen, die versicherung ist sehr günstig, du kannst eine oldtimer vollkasko oder teilkasko abschließen die unter anderem diebstahl und brand inkludiert, und in weiterer folge falls mal umweltzonen in österreich eingeführt werden sollten, darfst du wahrscheinlich trotzdem fahren.

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