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Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Freitag 31. Januar 2020, 18:03
von eric1617
Muss man aktuell eine Nebelschlussleuchte nachrüsten um ein US-Fahrzeug Bj. 2010 in Österreich typisiert zu bekommen ?
Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Freitag 31. Januar 2020, 19:22
von superbee
In des Fahrzeugklassen M und N sind ein bzw zwei Nebelschlussleuchten Pflicht nach § 14 Abs 4a KFG. So mein Wissensstand.
Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Freitag 31. Januar 2020, 22:40
von just6
Egal ob US oder nicht, ab Genehmigungsdatum 24.5.2002 verpflichtend!
Ab 1.8.1997 Rückfahrscheinwerfer, falls es jemanden interessiert...

Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Freitag 31. Januar 2020, 23:52
von eric1617
...und muss extra schaltbar sein befürchte ich ?
Oder kann ich den originalen Nebelscheinwerfer kombinieren mit Nebelschlussleuchte ? Leuchten dann gemeinsam oder gar nicht bei Betätigung.
Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Samstag 1. Februar 2020, 10:07
von wur10
https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/144a) Kraftwagen der Klassen M und N müssen hinten mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Mit diesen Nebelschlussleuchten darf nur rotes Licht ausgestrahlt werden können. Werden zwei Nebelschlussleuchten angebracht, so müssen sie symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges liegen; wird eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie links von dieser Ebene oder auf dieser Ebene liegen. Das Anbringen von mehr als zwei Nebelschlussleuchten ist unzulässig. Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Samstag 1. Februar 2020, 10:08
von just6
Kommt wohl auch ein wenig auf "Prüfer-Glück" an, aber ganz hoch offiziell eigener Schalter plus -gaaaaaaaanz wichtig

- Bezeichnung bzw. Beschriftung!
Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Samstag 1. Februar 2020, 10:11
von just6
wur10 hat geschrieben:Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Jetzt wissen wir auch, dass der Schalter nicht im Kofferraum sein darf...

Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Samstag 1. Februar 2020, 10:49
von superbee
just6 hat geschrieben:wur10 hat geschrieben:Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Jetzt wissen wir auch, dass der Schalter nicht im Kofferraum sein darf...

Böse Zungen behaupten, dass die Sprache das Einzige ist was den Juristen geblieben ist. In diesem Sinne: Das steht da nicht. Gemeint ist eine Kontrolllampe.
Ich habe keine Bestimmung gefunden, dass die getrennt geschaltet werden müssen, bin mir aber ziemlich sicher dass das so ist, weil Nebelscheinwerfer wenn ich das richtig im Kopf habe, nicht verpflichtend sind.
Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Samstag 1. Februar 2020, 11:45
von wur10
superbee hat geschrieben:Gemeint ist eine Kontrolllampe.
Korrekt. Ein beleuchteter Schalter wird auch akzeptiert, wenn man ihn in Sichtweite des Fahrers anbringt und irgendein Teil vom Dash dafür zerstört.
Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Samstag 1. Februar 2020, 15:32
von geandu
Bei meiner C4 hab eich die NSL auch nachrüsten müssen.
Schalter gibt es beim Conrad um € 3,- Kbael + NSL um € 10,- , Ich habe das direkt ohne Relais zum Abblendlicht dazu gehängt da ich den Schmarn nach der Typisierung eh gleich wieder raus geschmissen habe.
Wichtig die NSL darf erst ab Abblendlicht funktionieren. Montiert habe ich sie damals in der Lüftungsdüse

Ohne ein Loch zu bohren oder sonst etwas zu verschandeln.
Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Samstag 1. Februar 2020, 16:07
von just6
superbee hat geschrieben:just6 hat geschrieben:wur10 hat geschrieben:Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Jetzt wissen wir auch, dass der Schalter nicht im Kofferraum sein darf...

Böse Zungen behaupten, dass die Sprache das Einzige ist was den Juristen geblieben ist. In diesem Sinne: Das steht da nicht. Gemeint ist eine Kontrolllampe.
Ich wäre der Erste der es provozieren würde, indem ich den Schalter an der C-Säule verbaue... denn im Rückspiegel kann ich hervorragend erkennen, dass sie eingeschaltet ist!
Grüße gehen raus an die Meister der TÜV-Schikanen...

Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Samstag 1. Februar 2020, 16:12
von just6
geandu hat geschrieben:...da ich den Schmarn nach der Typisierung eh gleich wieder raus geschmissen habe.

Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Samstag 1. Februar 2020, 17:08
von eric1617
Kranke Schei*Piep*sse.
Weil man mit Oldtimer und Exoten im Winter und bei Nebel fährt...
Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Sonntag 2. Februar 2020, 07:47
von Monte70
eric1617 hat geschrieben:Kranke Schei*Piep*sse.
Weil man mit Oldtimer und Exoten im Winter und bei Nebel fährt...
Vurschrift is Vurschrift….
Re: Nebelschlussleuchte - Pflicht ?
Verfasst: Sonntag 2. Februar 2020, 10:54
von eric1617
Darf man die Nebelscheinwerfer noch ankleben sprich deaktivieren ?
Dann könnte ich mit dem original Lichtschalter ja statt der Nebelscheinwerfer die Nebelschlussleuchte ansteuern ?