Regen...Regen...Regen.
Und durch die Corona-Lage verzögert sich meine Revcon-Abholung...
Zeit über das Benzinbudget nachzudenken. Ihr erinnert Euch - auf S. 3 unterbreitete ich Vorschläge, wie man sich den Treibstoffaufwand für unsere U.S. Cars während des Jahres leicht durch Konsumverzicht nebenbei ansparen kann und zwar ohne einen Deut an Lebensqualität zu verlieren...
Stichwort GIS ABMELDUNG bzw. KONTROLLE:
Mir reichen jetzt langsam die Falschangaben in den diversen Foren zu dieser Thematik, die offiziell noch mit Angstmacherei und Desinformation garniert werden.
Welchen Spot musste man sich dazu z. B. im Herbst 1996 zu Gemüte führen? "Kontrrrolle der Ferrrrnmeldebehörde...morgen in folgenden Bezirken..." Dazu sah man einen LT Bus mit wackeliger "Peilantenne" vorbeizuckeln. Danach folgte eine Karte von Wien, auf der die betreffenden Bezirke grell aufflackerten.
Fakt ist: Wer einen Fernseher mit Tuner - egal ob angeschlossen, defekt oder veraltet - in seiner Wohnung besitzt, ist gebührenpflichtig und muss sein Rundfunkgerät anmelden, natürlich betrifft das auch ein eventuell vorhandenes Radio.
https://www.gis.at/information/meldepflichtDazu hat sich in Österreich bereits ein Nischenmarkt mit Smart-TVs samt nicht vorhandenem Tuner (mit schriftlicher Bescheinigung für die GIS) ausgebildet:
https://nogis.at/https://ka-gis.at/Wenn man so ein Gerät sein Eigen nennt und sonst keine weitere empfangsbereite Rundfunkeinrichtung an seinem Wohnort betreibt, kann man bei einer etwaigen Kontrolle die mitgelieferte, schriftliche Bescheinigung den GIS Kontrolleuren vorweisen.
Für Verwirrung sorgte 2020 die Erwähnung von NOGIS und KA-GIS Geräten auf der GIS-Webseite.
"Im Dokument heißt es, dass
Gerätekonstellationen mit Kabel-TV-Anbindung, Terrestrik, Satelliten-Receiver oder sonstiger technischer Schnittstellen gebührenplichtig seien. Und nun das Pikante an der Sache: Dies gelte auch für Geräte ohne Tuner oder Antennen-Anschluss.
Oder anders ausgedrückt:
Gerätekonstellationen unter Verwendung einer
- Kabel-TV-Anbindung
- Terrestrik bzw.
- Satelliten-Receiver
- technischer Schnittstellen (HDMI, SCART, USB, Bluetooth,...)
sind melde- und gebührenpflichtig.
Dies gilt auch für Geräte ohne Tuner und ohne Antennen-Anschluss (z. B.: KAGIS, NOGIS, Pop-Tech, etc.).
Ebenso melde- /gebührenpflichtig sind:
- Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio-Karte
- Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang"
Quelle:
https://www.vienna.at/wird-die-gis-auch ... ig/6523833ABER: NOGIS-Geräte etc. sind weiterhin GIS-befreit.GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter klärte auf Standard.at über die missverständliche Formulierung auf: NOGIS- oder KAGIS-Monitore sind zweifelsfrei von der GIS ausgeschlossen, es komme jedoch darauf an,
ob diese Monitore mit einer externen Sat-Box verbunden sind.Na, no, na, net! - Natürlich unabsichtlich missverständlich - nette Nebelgranate.
Dasselbe gelte auch beim reinen Vorhandensein von USB- oder HDMI-Anschlüssen sowie Bluetoothschnittstellen, die bei modernen Monitoren oder TV-Geräten mittlerweile zum Standard geworden sind.
Keine GIS für Online-Angebot
Abrufe der ORF-Programme über die TVthek-Seite, die ORF-eigene App oder eingebettete Stream sind dabei ebenfalls nicht GIS-pflichtig, wie bereits ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2015 zeigt. Netflix und Co ebenfalls nicht.
Ich für mich persönlich habe mit dem ORF bereits im Juni 1986 abgeschlossen, da wurde nämlich unser Haus mit Sat-TV ausgestattet. Dies ermöglichte uns z. B. Teleclub (Vorläufer von SKY, damals noch für ein paar Jahre unverschlüsselt) zu sehen, mit Kinofilmen in voller Länge, ungeschnitten und gratis. Die Filme liefen dort 1 bis 2 Jahre nach Kinostart, während der ORF großteils Filme aus den 1970ern sendete. Ich hatte das Jugendzimmer immer voller Besucherinnen und Besucher, welche Teleclub mit Begeisterung konsumierten
. So muss sich die DDR damals bei ihrer Öffnung auch gefühlt haben...äußerst prägend für die persönliche Lebensbiografie. Schluss mit dem altvatrischen Besserwisser-Durchschaltungs-TV. Wo noch ein Intendant in Gönner-Pose darüber entschied, was ich zu sehen hatte oder sehen durfte!
Das Radioprogramm war für mich ebenfalls ab einem Lebensalter von 14 Jahren komplett uninteressant, bzw. aggressionsauslösend durch z. B. lachende Moderatoren-Trotteln, idiotische 10-Minuten-Werbeblöcke vor der vollen Stunde mit kreischenden Stimmen ("Ich mach mir solche Sorgen um den Zgonc!") oder durch Reinquatschen in die gerade laufende Kassettenaufnahme ("Mr. Udo Huuuber!").
Dies führt bzw. führte dazu, dass bei meinen Autoradios (
gebührenfrei) meistens die Antenne nicht angeschlossen ist. Ich habe meine Songsammlung auf USB Sticks in sämtlichen Fahrzeugen verteilt und höre nur das was ich möchte. Staumeldungen benötige ich nicht, die werden ohnehin durch das Navi angezeigt, bzw. fahre ich immer zu jenen Zeiten, wo wenige fahren oder gleich in die andere Richtung. Ich stehe selten im Stau.
Aber zurück zu den Rundfunkgebühren...normale Informationsschreiben der GIS werden von den meisten Leuten trotz Auskunftspflicht im Altpapier entsorgt. In den letzten Jahren hat die GIS jedoch - obwohl keine Behörde - auf
eingeschriebene Briefe (RSa-Brief) umgeschwenkt.
Diese "Auskunftsbegehren" müssen unbedingt abgeholt und im Anschluss beantwortet werden. Sonst ist - so wie bei meinem Nachbarn, der dies eben nicht tat, eine Verwaltungsstrafe (60 Euro) fällig.
Zur Beantwortung nimmt man am besten einen formlosen Brief (niemand verpflichtet einem das mitgeschickte Formular zu verwenden) und beantwortet (selbstverständlich wahrheitsgemäß) eingeschrieben:
"Betrifft: Auskunftsbegehren nach § 2 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 2 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz teile ich Ihnen hiermit als Antwort auf Ihr Auskunftsbegehren vom ......... mit,
dass ich an dem oben genannten Standort derzeit keine Rundfunkempfangseinrichtung betreibe.
Mit freundlichen Grüßen"
Zusätzlich kann man ja noch die Bestätigung vom Kauf des NOGIS oder KAGIS Smart TVs beilegen.
Das Auskunftsbegehren darf von der GIS
nur einmal pro Jahr versendet werden.
Zu den GIS-Kontrollen:
Der GIS-Kontrolleur hat KEINE BEFUGNIS die Wohnung oder das Haus zu betreten, außer man gestattet ihm dies. Wenn man "nie" zu Hause ist, oder nur dem Briefträger, Freunden und Nachbarn die Tür öffnet, wird so eine Begegnung selten sein. Im Fall des Falles tut es auch der Verweis auf eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage und Tür zu.
Er kann aber bei "begründeten Verdacht" theoretisch die Rundfunkbehörde einschalten, die dann mit einer "Ermächtigung" und - so wie ich es von (nur) zwei Fällen in den letzten 30 Jahren weiß - möglicherweise auch mit der Polizei anrückt. Dazu später mehr.
Im Extremfall wird, so wie man das ja überall nachlesen kann - selbst auf dem Auskunftsbegehren oder sonstiger nicht eingeschriebener GIS Briefe - eine Verwaltungsstrafe von 2.180,-- Euro fällig.
Angst bekommen?
O.K., dann schildere ich jetzt den Fall, so wie es bei meinem guten Freund, Arbeitskollegen und Vollblut-Rebellen im Herbst 2019 abgelaufen ist:
Eines Tages stand nicht etwa ein Mann von der GIS, sondern gleich die Rundfunkbehörde in Gestalt zweier Personen vor seiner Tür.
Wie das?
Nun, er schrieb der GIS mehrmals eingeschrieben zurück, dass er die vielen Briefe und das schlussendlich folgende Auskunftsbegehren - welches er beantwortete - als Belästigung empfand und sie ihn gefälligst in Ruhe zu lassen hätten.
Der darauf folgende Dialog spielte sich sinngemäß in etwa so ab - ein Lehrstück in einem Akt:
"Wir sind von der Rundfunkbehörde und wollen eine Kontrolle durchführen und zwar ob Sie in ihrem Haus ein empfangsbereites Rundfunkgerät betreiben. Wir können ja bereits den Fernseher im Wohnzimmer durch das Fenster sehen..."
"Aha, mich interessiert das nicht, was Sie durch mein Wohnzimmerfenster glauben zu sehen, das könnte vielleicht ein Fernseher sein, oder ein Monitor oder eine Kunstinstallation..."
"Wir haben hier eine Ermächtigung, die uns befähigt Ihr Haus zu betreten."
"O.K. Zeigen Sie mal her." - zückt gleichzeitig sein Smartphone, um das Schreiben abzufotografieren.
- Mann von der Rundfunkbehörde zieht das Schreiben wieder zurück.-
"Was machen Sie da?"
"Nun, ich zweifle an, dass ihre Ermächtigung über meinem Grundrecht (Anm.: Grundrecht mit dem Art. 9 Unverletzlichkeit des Hausrechts im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger - StGG), im Verfassungsrang steht. Für eine Hausdurchsuchung benötigen Sie einen richterlich unterschriebenen Durchsuchungsbefehl. Ich möchte sehen, wer die Ermächtigung verfasst und unterschrieben hat. Zusätzlich wünsche ich die Vorlage ihrer Dienstausweise, die ich ebenfalls fotografiere, denn ich habe den Wunsch zu wissen, wer Sie sind. Sonst könnte ja jeder kommen. Sie können danach gerne versuchen, mein Haus zu betreten, ich werde persönlich keinen Widerstand leisten, aber wenn Sie das tun, rufe ich die Polizei wegen Hausfriedensbruch und wegen Einbruch.
Des Weiteren zeige ich Sie persönlich im Anschluss an. Dann werden wir ja sehen, ob ihre Vorgesetzten den Kopf für diese Aktion hinhalten, oder ob Sie selbst dafür gerade stehen müssen."
- Die Männer wirken völlig verunsichert und beginnen mit ihrem Vorgesetzten zu telefonieren. -
"So, ich gehe jetzt."
"Sie müssen hierbleiben."
"Nein, muss ich nicht, ich befinde mich nicht mehr in meinem Haus und ich gehe jetzt."
- 5 Minuten später packt die Rundfunkbehörde ihre Sachen zusammen und verlässt das Grundstück. -
Danach kam niemals mehr ein Schreiben, weder von der GIS noch von der Rundfunkbehörde.
Übrigens: Laut Auskunft der österreichischen Staatsanwaltschaft wurde noch NIE eine Verwaltungsstrafe von 2.180,-- in der Causa GIS-Kontrolle verhängt.
Außerdem gibt es mittlerweile zwei anhängige Klagen gegen den ORF beim Gerichtshof für Menschenrechte. So möchte z. B. eine Frau deutsche Sender sehen ohne die GIS Gebühr bezahlen zu müssen. Dies sei gegen die Konvention für Menschenrechte: Der Staat darf nicht in den Empfang von Nachrichten eingreifen...".
"Im Herbst 2018 wurde bekannt das es die Möglichkeit gibt zu viel gezahlte Umsatzsteuer auf die GIS-Gebühr über eine Sammelklage zurückzufordern, insofern die Sammelklage positiv ausgeht. Seitdem ist nun schon einige Zeit vergangen und es ist sehr ruhig geworden um die GIS-Sammelklage. Laut den Informationen die bekannt sind kann sich die Sammelklage noch bis Ende 2020 oder länger hinziehen und auch das Ergebnis ist noch nicht absehbar. Jedenfalls kostet die Teilnahme an der GIS-Sammelklage nichts und Risiko hat man auch keines – daher sollte man sich wohl anmelden."
Quelle:
https://ka-gis.at/gis-gebuehren-zahlen-und-fakten/Außerdem werden bei der GIS immer wieder Daten geklaut, 2011 und 2020 das letzte Mal:
https://www.derstandard.at/story/200011 ... hl-bei-gishttps://futurezone.at/digital-life/gros ... /400854005Die GIS sieht "keine Versäumnisse" und der ORF hält sich diesbezüglich sehr, sehr bedeckt.
Wie bereits erwähnt, wurde in zwei mir bekannter Fälle die Rundfunkbehörde von einem bzw. von 2 Polizisten begleitet, welche jedoch auf Nachfrage von deren Dienstnummern "außer Dienst" waren und diese somit nicht bekanntgaben, bzw. sich auch sonst in die Kontrolle nicht mehr einmischten.
Auch ein sehr interessantes und höchst hinterfragungswürdiges Szenario, um bei den "Kunden" den offiziellen Anstrich zu verdeutlichen.
Also, wer ORF sehen und hören möchte oder eine empfangsbereite Rundfunkeinrichtung betreibt, der meldet sich an und zahlt seine Gebühren - der Rest gibt wahrheitsgemäß Auskunft bzw. hat eben keine empfangsbereite Rundfunkeinrichtung zu Hause. Die einfachste Lösung. Dann kann man sich solche "Besuche" ersparen. Oder man(n) ist nervenstark, hat subjektiv die Schnauze von gefühlt staatlich sanktionierter "Drangsalierung" endgültig voll und spielt GIS-Rebell, natürlich gilt das auch für eine Rebellin
.
Bis zu 320 Euro im Jahr stehen somit für das Benzinbudget zur Verfügung, eine Summe, welche sich über Jahrzehnte gerechnet zu einem hohen Einsparungs-/Ansparungspotential entwickeln kann - da geht sich dann schon z. B. auch der Kaufpreis für ein ganzes U.S. Motorhome aus.
Allerdings auch nur so lange, bis die Haushaltsabgabe (wie in Deutschland) kommt. Ob diese jedoch bei uns politisch und gesellschaftlich durchführbar ist, wage ich zu bezweifeln.
Eine Gebührenerhöhung ist auf jeden Fall 2022 fällig.
Hier noch was zum Lachen:
Schönen Sonntag!