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NoVa Berechnung WLTP ?
Verfasst: Dienstag 15. September 2020, 15:20
von USA1043
Servus,
Ich hätte mal kurz eine frage, ich bin schon einigerzeit bei recherchieren bzgl kauf eines US Cars / NOVA .
Meine frage wäre, das US Car kommt aus dem Jahre 2009 hat also normalen NEFZ (City mpg Highway mpg und Combi)
So das Fahrzeug ist aber noch nicht im EU raum zugelassen worden. Heißt Neuzulassung ja dann 2020.
Dadurch das die Regierung ja das NEFZ ersetzt haben durch WLTP weiß ich jetzt ehrlichgesagt nicht wie man den spaß berechnet ?
Weiß jemand wie man da vorgeht oder wie man sowas berechnet ?
LG
NoVa Berechnung WLTP ?
Verfasst: Dienstag 15. September 2020, 16:40
von wur10
www.nova-rechner.at sollte Dir helfen können.
NoVa Berechnung WLTP ?
Verfasst: Dienstag 15. September 2020, 16:43
von USA1043
wur10 hat geschrieben:http://www.nova-rechner.at sollte Dir helfen können.
Hallo wur10,
der Novarechner kenn ich schon, aber ich hab das problem mit den WLTP und NEFZ. Wie soll ich das handhaben
NoVa Berechnung WLTP ?
Verfasst: Dienstag 15. September 2020, 16:50
von wur10
Kontaktiere mal den Maximilian vom NOVA-Rechner.
NoVa Berechnung WLTP ?
Verfasst: Dienstag 8. Dezember 2020, 23:10
von osterboeller
Dafür gibt es schlicht und ergreifend keine Regelung bzw. eine unklare Regelung. Im Gesetz selbst steht nichts von einer Erstzulassung im EU-Raum, von der abhängt welche Regelung zur Anwendung gelangt. Um deine Frage zu beantworten, es gibt keine Umrechnungsformel von NEFZ auf WLTP oder dergleichen. Das einzige was es gibt ist bei Nichtvorhandensein eines CO2-Wertes wird die doppelte Leistung in kW als WLTP-Wert herangezogen. Das kostet dann ein Vermögen. Da bist du mit einem Sechszylinder bei 500g/km oder noch mehr. Und jetzt gib das mal in den Nova-Rechner ein. In Deutschland gibt es eine Formel mit der der WLTP-Wert auf NEFZ zurückgerechnet wird, weil die Kfz-Steuer noch auf NEFZ basiert. Ist für das hier aber nicht relevant.
NoVa Berechnung WLTP ?
Verfasst: Dienstag 8. Dezember 2020, 23:14
von osterboeller
Wie sollst du das handhaben? Geh zum Finanzamt deines Vertrauens und versuche zu erreichen, dass die Regelung von 2009 angewendet wird. Oder zumindest die von 2019, was aber total unlogisch wäre.
NoVa Berechnung WLTP ?
Verfasst: Mittwoch 9. Dezember 2020, 08:55
von hier-kommt-kurt
Es soll einfach verhindert werden, dass sich Hinz und Kunz privat ein Auto importieren. Man soll gefälligst zum Händler seines Vertrauens (Widersinn in sich) gehen und dort ein typengenehmigtes Fahrzeug kaufen. Am besten deutscher Provenienz, das hilft gleich der Wirtschaft. Immer diese Abweichler .... (sark/off)
NoVa Berechnung WLTP ?
Verfasst: Freitag 8. Januar 2021, 19:55
von USA1043
osterboeller hat geschrieben:Wie sollst du das handhaben? Geh zum Finanzamt deines Vertrauens und versuche zu erreichen, dass die Regelung von 2009 angewendet wird. Oder zumindest die von 2019, was aber total unlogisch wäre.
Naja, wenn ich das so angehe dann sehe ich aber auch schwarz.
Ich gehe ja erst zum Finanzamt wenn ich das Fahrzeug da habe, so ,wenn der aber die Formel verwendet mit über 500g was raus kommt, dann kann ich das ganze sowieso vergessen , heist.... ich habe ein fahrzeug hier was nicht angemeldet werden kann ....
Habe schon probiert anzurufen beim Finanzamt aber die machen so lang nichts bis sie den TÜV Bescheinigung da haben - sie können mir nicht weiter helfen
Wie würde ihr am besten vor gehen ?
NoVa Berechnung WLTP ?
Verfasst: Samstag 9. Januar 2021, 13:19
von frankadally
Servus!
Da ich grad selber zum ersten mal in der gleichen Situation bin, geb ich hier Mal meine Erkenntnisse zu Preis. Da es für mich Neuland ist, bitte sofort korrigieren, falls ich Blödsinn erzähle.
Wie sich die Nova zusammen setzt kann man ja eh online nachlesen. Das Thema mit der Erstzulassung is da der Taktgeber.
In meinem Fall hatte ich Glück beim Finanzamt Eisenstadt einen fähigen und motivierten Auskunftgeber zu erwischen.
Das es für meinen 73er keine Emissionsdaten gibt, ist eine Ersatzrechnung, die entweder mit dem Durchschnittsverbrauch oder den kW des Motors die Grundlage ermittelt. In beiden Fällen käme ich auf die Höchstbemessung. Dazu kommen würde noch ein Wertgutachten.
Für einen 10T€ Kübel waren dann schnell einfach 2-3T€ weg.
Ausnahme ist halt eine historische Zulassung, bei der das Fahrzeug halt auch in annähernd originalen Zustand sein muss.
Den Weg gehe ich jetzt, da er eh original ist.
Ich finde es nur org, dass das eigentlich bedeutet, dass du deinen vollaufgetunten 65er Mustang frisch aus den USA der die STVO erfüllen würde, nur dann auf österreichische Straßen bekommst, wenn du tief in die Tasche greifst, und die NoVA schluckst.
Eigentlich schlimm.
Gruß
D
NoVa Berechnung WLTP ?
Verfasst: Montag 18. Januar 2021, 13:45
von roland-1
wur10 hat geschrieben:http://www.nova-rechner.at sollte Dir helfen können.
https://www.nova-rechner.at/index.php/import/drittland"Im NoVA Rechner bei der EZ in der EU daher bei Drittlandimporten das heutige Datum belassen (und nicht das Baujahr oder die EZ im Drittland angeben!)"
Der Artikel ist von 21-10-2015, darum steht "Normverbrauchsabgabe wird nach der ab 01.03.2014 gültigen NoVA-Neu verrechnet"
-> Demnach kommt die aktuelle NOVA-Regelung zu tragen.
Über den Sinn oder Unsinn lässt sich streiten. Aus Sicht der Regierung macht es schon Sinn, dass keine "alten Dreckschleudern" importiert werden, was man ja mit solchen Mitteln recht gut verhindern kann. Sozusagen ein Backup, falls die hohe motorbezogene Versicherungssteuer alleine zu wenig abschrecken sollte...
