NEUER ERLASS DES BMVIT - 14.01.2006
Verfasst: Dienstag 14. Februar 2006, 22:31
da bin ich beim surfen mal drübergestolpert - gerade weil wir licht am tag vor kurzem diskutiert haben.
offenbar kann man jetzt alles als "tagfahrlicht" raufschrauben, was 400 - 800 candela hat... klingt zumindest so
quelle: http://www.oemvv.at/
offenbar kann man jetzt alles als "tagfahrlicht" raufschrauben, was 400 - 800 candela hat... klingt zumindest so
Der neue Erlass des BMVIT vom 27.12.2005 behandelt u.a. die Themen:
- Baujahrslimit
- Licht am Tag
- Klebekennzeichen unzulässig
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- LKW-Fahrverbote
Der neue Erlass des BMVIT (GZ. BMVIT-179.340/0008-II/ST4/2005) behandelt unter anderem folgende für OldtimerbestizerInnen wichtige Themen:
1) Baujahrslimit:
Fahrzeuge mit Baujahr 1981 oder jünger gelten nicht als historisch, d.h. beim Import aus dem Ausland ist nur eine "normale" Typisierung mit Nachrüst-Katalysator möglich. Das Baujahrslimit 1980 bleibt vorerst fix und soll 2010 in ein gleitendes 30 Jahres Limit umgewandelt werden.
2) Sicherheitstechnische Mindestanforderungen:
Eine Arbeitsgruppe soll gewisse Mindeststandards für Neugenehmigungen festlegen, bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen bleiben davon unberührt.
3) Licht am Tag:
für historische Kfz. sind auch Tagfahrleuchten ohne Genehmigungszeichen zulässig, soferne diese "in etwa" die Wirkung genehmigter Leuchten erfüllen.
ÖMVV-Clubs erhalten in nächster Zeit eine genaue Information welche Leuchten, bzw. Leuchtmittel diese Anforderungen erfüllen.
4) Klebekennzeichen:
es wurde festgehalten, dass aufgeklebte Kennzeichen (Folie) unzulässig sind.
5) Fahrräder mit Hilfsmotor:
Fahrräder mit Hilfsmotor sind als Motorfahrrad (Moped) zu typisieren, jedoch muß auch das Fahrrad ein entsprechendes Alter aufweisen.
6) LKW-Fahrverbote:
Eine generelle Ausnahme für historische Nutzfahrzeuge vom Wochenendfahrverbot bedarf einer Änderung des StVO.
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