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NEUER ERLASS DES BMVIT - 14.01.2006

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2006, 22:31
von judge
da bin ich beim surfen mal drübergestolpert - gerade weil wir licht am tag vor kurzem diskutiert haben.

offenbar kann man jetzt alles als "tagfahrlicht" raufschrauben, was 400 - 800 candela hat... klingt zumindest so

Der neue Erlass des BMVIT vom 27.12.2005 behandelt u.a. die Themen:
- Baujahrslimit
- Licht am Tag
- Klebekennzeichen unzulässig
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- LKW-Fahrverbote

Der neue Erlass des BMVIT (GZ. BMVIT-179.340/0008-II/ST4/2005) behandelt unter anderem folgende für OldtimerbestizerInnen wichtige Themen:

1) Baujahrslimit:
Fahrzeuge mit Baujahr 1981 oder jünger gelten nicht als historisch, d.h. beim Import aus dem Ausland ist nur eine "normale" Typisierung mit Nachrüst-Katalysator möglich. Das Baujahrslimit 1980 bleibt vorerst fix und soll 2010 in ein gleitendes 30 Jahres Limit umgewandelt werden.

2) Sicherheitstechnische Mindestanforderungen:
Eine Arbeitsgruppe soll gewisse Mindeststandards für Neugenehmigungen festlegen, bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen bleiben davon unberührt.

3) Licht am Tag:
für historische Kfz. sind auch Tagfahrleuchten ohne Genehmigungszeichen zulässig, soferne diese "in etwa" die Wirkung genehmigter Leuchten erfüllen.

ÖMVV-Clubs erhalten in nächster Zeit eine genaue Information welche Leuchten, bzw. Leuchtmittel diese Anforderungen erfüllen.

4) Klebekennzeichen:
es wurde festgehalten, dass aufgeklebte Kennzeichen (Folie) unzulässig sind.

5) Fahrräder mit Hilfsmotor:
Fahrräder mit Hilfsmotor sind als Motorfahrrad (Moped) zu typisieren, jedoch muß auch das Fahrrad ein entsprechendes Alter aufweisen.

6) LKW-Fahrverbote:
Eine generelle Ausnahme für historische Nutzfahrzeuge vom Wochenendfahrverbot bedarf einer Änderung des StVO.


quelle: http://www.oemvv.at/

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2006, 22:36
von trans-am-racer
kann aber auch einiges umgangen werden!!

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2006, 22:50
von Jeep1
Hi.,

Das betrifft mich wieder voll:

5) Fahrräder mit Hilfsmotor:
Fahrräder mit Hilfsmotor sind als Motorfahrrad (Moped) zu typisieren, jedoch muß auch das Fahrrad ein entsprechendes Alter aufweisen.


Der rote HMW Fuchs mit österr. Wisent Fahrrad (Kreuzrahmen) ist meines im Bild.
Bild

Wegen einmal im Jahr die ''Fuchs-Jagd'' werde ich das Fahrrad sicher nicht Typisieren.

Link vom jährlichen HMW Fuchs Treffen:
http://www.motorradveteranen-mvca-victo ... ahrt05.htm

Es gibt ja auch keine Techn. Docomente über den Motor, dah er immer schon damals als Fahrradhilfsmotor galt.

mfg Tom

Verfasst: Mittwoch 15. Februar 2006, 18:58
von judge
das ist ein erlass - der hat keine gesetzesqualität, ist aber intern für behörden bindend.

was halt für alle schlafaugen-fans gut ist, ist in deinem fall fragwürdig. das mit dem alterslimit finde ich auch nicht so toll, denn früher galten 25 bzw. 20 jahre und stückzahllimit nach typserien. war das schon für marken mit langen produktzyklen (volvo 200er, aber z.b. auch a- und f-bodies) unbefriedigend, haben sie das nochmal verschärft. das kommt von der angst, dass jeder seinen 1er golf oder käfer zum oldie macht - und auch die sind nun mal kulturgut.

wollte halt alle hier, die an's importieren denken, informieren...