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Historisches KFZ - Umtypisieren?
Verfasst: Montag 10. April 2006, 10:00
von Corvetteonly
Meine Autos (bj 75 und 80) sind nicht als historisches KFZ typisiert. Soll ich das umtypisieren lassen?
Welche Nachteile hat man, wenn man das nicht tut, ausser jedes Jahr zum Pickerl zu müssen?
Wie sind eure Autos typsiert?
Hat schon jemand umtypisiert?
Danke
Verfasst: Montag 10. April 2006, 10:09
von Trockenschwimmer
mein 79er Blazer ist als LKW zugelassen, von daher zahl ich weniger. Hab mir sagen lassen das, wenn man eine Oldtimerzulassung will, man bei einem Oldtimer Club dabei sein muss und das Fahrzeug muss als "erhaltungswürdig" bestätigt sein.
Verfasst: Montag 10. April 2006, 10:11
von Jeep1
Trockenschwimmer hat geschrieben:mein 79er Blazer ist als LKW zugelassen, von daher zahl ich weniger. Hab mir sagen lassen das, wenn man eine Oldtimerzulassung will, man bei einem Oldtimer Club dabei sein muss und das Fahrzeug muss als "erhaltungswürdig" bestätigt sein.
Kannst due aber als Historischer Lkw typisieren.
mfg Tom
Verfasst: Montag 10. April 2006, 10:19
von Jeep1
Hy
Unser Buick, mein Jeep Anhänger und viele Motorräder sind bei uns als Historisch typisiert. Sind aber auch viele mit dem Original Typenschein unterwegs. z.b die BMW Isetta ist Original als Motorrad Typisiert, würde ich das als Historisch Umtypiesiren würde sie als PKW umgeschrieben.
Ich sehe nur einen Voteil man muß nur alle 2 Jahre Pickerl machen.
Nachteil Fartenbuch muß gefürt werden da man nur 120 Tage im Jahr fahren darf. Der Versicherung ist das wegen der Prämie eh igal, kostet das selbe. Muß nur mindastens das Fahrzeug mindestens 20 Jahre alt sein.
mfg Tom
Verfasst: Montag 10. April 2006, 10:21
von Trockenschwimmer
Jeep1 hat geschrieben:Trockenschwimmer hat geschrieben:mein 79er Blazer ist als LKW zugelassen, von daher zahl ich weniger. Hab mir sagen lassen das, wenn man eine Oldtimerzulassung will, man bei einem Oldtimer Club dabei sein muss und das Fahrzeug muss als "erhaltungswürdig" bestätigt sein.
Kannst due aber als Historischer Lkw typisieren.
mfg Tom
richtig, nur will ich nicht unbedingt einem Oldtimer Club beitreten und ich kenne die Auflagen für "erhaltungswürdig" nicht...schätze mal ich müsst da wohl einiges machen müssen dafür.
Verfasst: Montag 10. April 2006, 14:50
von Driver
also mein wagen ist als historisches kfz typisiert und ich musste keinem "club" beitreten. einzige auflage die ich habe :
der einsatz des fahrzeuges darf 120 tage im jahr nicht überschreiten (wie das aber ausgelegt werden kann ist fraglich - wenn ich jetzt über 8 monate den wagen angemeldet habe davon aber nur 120 tage unterwegs war müsste ich "legal" gehandelt haben..?
und es muss ein fahrtenbuch vorhanden und auf verlangen der behörde vorzuweisen sein.
und zur pickerlüberprüfung musst du noch immer alle jahre ausser dein wagen ist baujahr 60 oder älter....
Folgende Kraftfahrzeuge gelten jedoch als "Sammlerstücke von geschichtlichem Wert"
· Kraftfahrzeuge, die
· 30 Jahre oder älter sind und
· einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und
· noch im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors, usw.).
· Alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden (auch in nicht fahrbereitem Zustand).
· Ebenso jüngere Fahrzeuge, die bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt wurden und
· Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden
Wird das Kennzeichen über einen bestimmten Zeitraum hinterlegt (mindestens 45 Tage, maximal ein Jahr) entfällt für diesen nicht nur die Kfz-Haftpflichtprämie, sondern auch die motorbezogene Versicherungsteuer!
quelle: öamtc
Verfasst: Montag 10. April 2006, 15:15
von Klingeredith
Du musst bei keinem Club dabei sein, allerdings kostet dann die Typisierung mehr. Richtwerte: Ohne Club 100%, ÖAMTC 50%, Club 30%. So ca. ich habe die Preise nicht mehr im Kopf. Allerdings wenn du beim Club bist, kann dir das schon helfen wenn nicht mehr sehr viel Original ist.
Und man darf nur 120 Tage im Jahr "fahren", angemeldet kann er immer sein, deshalb hat man ja auch das Fahrtenbuch. Obwohl Fahrtenbuch............
Ciao Martin
Verfasst: Montag 10. April 2006, 17:28
von Toaschtn
Hab auch das Problem mit den Buick, 120 Tage Limit und Fahrtenbuch.
Wie soll denn so ein Fahrtenbuch aussehen. Gibt es da bestimmte Vorschriften
Den es heißt "fahrtenbuchartige Aufzeichnungen sind zu führen"
Reicht es, wenn nur Datum und Fahrer drinnen stehen?
In D bekommt man das Fahrtenbuch direkt von der Zulassungsstelle und die wollen Datum, Km Stand Anfang & Km Stand Ende der Fahrt, Fahrer und Zweck wissen.
Verfasst: Montag 10. April 2006, 17:34
von Roddin28
eienen vorteil hat das historische schon auch - dass sie beim pickerl etwas humaner sind, da man die damalige technik nicht mit dem jetztigen standard vergleichen kann -- sonst würde ein bj 1917 wohl nie durch eine prüfung kommen -- die bremswerte von heute bekommt der ja nie zusammen
Verfasst: Montag 10. April 2006, 18:40
von Klingeredith
Fahrtenbuch ist bei mir Zettelwirtschaft. Die Bullen sollen mich am lieb haben. Aber Spass ohne: Fahrtenbücher bekommst du in jeden Papierladen, sind die Selben, die du mit Firmenfahrzeug zur Privatnutzung führen musst.