Seite 1 von 2

LKW Zulassung

Verfasst: Montag 10. April 2006, 22:43
von Trockenschwimmer
Bei mir tut sich eine Frage auf wegen LKW-Zulassung...
Mein Blazer hat eine LKW-Zulassung. Das heisst ich darf hinten keine Rückbank montieren - richt? Im Zulassungsschein ist ein Vermerk das ich beim Transport von Gütern eine Trennwand oder ähnliches installieren muss. Gilt das auch wenn ich nichts transportiere?

Verfasst: Montag 10. April 2006, 22:47
von gfg1
wenn er schon zugelassen IST als LKW, dann spielt das keine Rolle mehr - nur mehr steuerlich relevant

Verfasst: Montag 10. April 2006, 22:54
von Trockenschwimmer
jo steuerlich günstiger. Nur...muss ich dann nichts dergleichen installieren? Was is wenn mich die Freundlichen aufhalten?

Verfasst: Montag 10. April 2006, 22:56
von gfg1
ich wuerd ma ned allzuviel deswegen antun

kein polizist wird deswegen herum-motschkern

Verfasst: Montag 10. April 2006, 22:57
von Tom
Hier in diesem Thread gibt es auf der zweiten Seite einen sehr interessanten Link zu dem Thema - im thread geht es zwar um die Steuer, aber die ist mit der Typisierung ja unvermeidlich verknüpft.
http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... r&start=15

Ich mag jetzt falsch liegen, aber ich glaube, die Abtrennung muss immer vorhanden sein, wennst die LKW Typisierung hast. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber ich hab gehört, dass das Fehlen der Abtrennung sogar als Steuerhinterziehung geahndet wird. Nur wie gesagt, diese Aussage basiert auf "Gehörtem"; da wissen andere sicher besser Bescheid.

Verfasst: Montag 10. April 2006, 23:00
von Trockenschwimmer
ja eben, um die Seuerhinterziehung gehst mir...da kennt der Staat nämlich nix, da is schluss mit Lustig. Solche Strafen haben sich gewaschen und ich will da nicht wegen so an Mist in die Tasche greifen müssen. Interessanterweise war da nie was installiert was trennen kann. Muss mal den Thread verfolgen. Danke fürn Link.

Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 15:43
von saskatchewan
Hallo Trockenschwimmer!

Ein weiteres Problem kann sich ergeben, wenn Du Dein Kfz als Fiskal-LKW - d.h. vorsteuerabzugsberechtigt - auf eine Firma angemeldet hast. Schmeisst Du dann das Trenngitter bzw. die seitlichen Verblechungen raus (z.B. Corsa Van, Golf Van, kurzer Pajero Van, etc.,...), die eingetragen sind, kannst Du dazu verknackt werden, die gesamte Vorsteuer, welche Du abziehen konntest, nachzuzahlen.

Ein heikler Punkt!

LG,

saskatchewan

Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 15:46
von saskatchewan
Aber Achtung - Vorsteuerabzug und LKW-Typisierung sind zwei verschiedene Sachen - mein Suburban wäre LKW-typisierbar, das wäre aber teurer gekommen. Jetzt ist er als 8-Sitzer angemeldet und vorsteuerabzugsberechtigt - das war die günstigere Lösung - das eine betrifft die Versicherung, das andere ist Steuer!

So, ich hoffe, ich habe genug Verwirrung gestiftet... :D

lg,

saskatchewan

Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 16:11
von Trockenschwimmer
ja danke - hast du :?

ich ziehe nichts von der Steuer ab. Ich zahl nur weniger weil er nach Nutzlast versteuert wird, anstatt nach KW. War halt schon so als ich ihn bekommen hab. Was ich nur wissen will ist, ob ich dennoch eine Rückbank einbauen kann oder ob ich das nicht mehr darf? Da gibts doch irgendwelche Auflagen oder?

Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 17:39
von saskatchewan
Sorry! :oops:

Trotzdem fällt mir noch was ein: ich darf doch auf der Ladefläche meines LKW Personen transportieren, sie müssen sich nur anhalten und mit dem Lenker Verbindung aufnehmen können, soweit ich das aus der Fahrschule noch weis...

Sogesehen dürfte eigentlich nichts gegen eine Rückbank im Laderaum sprechen, allerdings nur meine Meinung ohne Gewähr - auf der Pritsche darf ja auch einer mitfahren - vielleicht hilft Dir das weiter!

lg,

saskatchewan

Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 18:04
von King Kerosin
mein terrano VG30E is auch als LKW typisiert.

hat die hintersten fenster verblecht, ne sitzbank hinten drin mit allem schnickschnack wie gurte, kopfstützen elektr. fensterheber usw..
und im zulassungsschein steht es dürfen nur 2 personen damit fahren, aber nicht wo die sitzen müssen *lach*

werd ihn demnächst, wenn alles wieder gerichtet ist auf LKW mit 4 sitzplätzen umtypisieren lassen.

Bild

angemeldet als LKW aber diese neue kleine Klasse die auch ein Bonus-Malus system hat.
(die geht wieder nach KW und hat eine Zuladungsgrenze)

Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 19:13
von Elwood
Trockenschwimmer hat geschrieben:ja danke - hast du :?

ich ziehe nichts von der Steuer ab. Ich zahl nur weniger weil er nach Nutzlast versteuert wird, anstatt nach KW. War halt schon so als ich ihn bekommen hab. Was ich nur wissen will ist, ob ich dennoch eine Rückbank einbauen kann oder ob ich das nicht mehr darf? Da gibts doch irgendwelche Auflagen oder?



nicht prügeln wenns jetzt ned stimmt:
Die steuer geht doch bei kfz bis 3,5to HZGG ganz normal nach den KW
und nach der nutzlast wird die versicherung berechnet, drum sind viele kleintansprter auf 950kg NL typisiert weil der nächste teuerungssprung bei 1000kg ist.

dann weiß ich das wieder bei 3000kg NL wieder ein starker anstieg ist,was dazwischen ist weiß ich leider ned.

Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 20:08
von Chevy Peter
Elwood hat geschrieben:
Trockenschwimmer hat geschrieben:ja danke - hast du :?

ich ziehe nichts von der Steuer ab. Ich zahl nur weniger weil er nach Nutzlast versteuert wird, anstatt nach KW. War halt schon so als ich ihn bekommen hab. Was ich nur wissen will ist, ob ich dennoch eine Rückbank einbauen kann oder ob ich das nicht mehr darf? Da gibts doch irgendwelche Auflagen oder?



nicht prügeln wenns jetzt ned stimmt:
Die steuer geht doch bei kfz bis 3,5to HZGG ganz normal nach den KW
und nach der nutzlast wird die versicherung berechnet, drum sind viele kleintansprter auf 950kg NL typisiert weil der nächste teuerungssprung bei 1000kg ist.

dann weiß ich das wieder bei 3000kg NL wieder ein starker anstieg ist,was dazwischen ist weiß ich leider ned.

Richtig - bei mir geht die Steuer auch nach kw - bei LKW aber mit Höchstgrenze von ?66.- monatlich :!:

Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 20:56
von Trockenschwimmer
So - nu bin ich endgültig ausgestiegen... :?

In meinem Typenschein stehen überhaupt keine Auflagen oder sonstwas drinnen. Ist übrigens eine Einzelgenehmigung. Im ZuLa steht auch nur das ich für den Transport von Gütern eine Trennung zur Ladung anbringen muss, sonst nichts. Ich werd mal bei der Landesregierung in St.Pölten anrufen. Da wurde mir von der Prüfstelle Wr.Neudorf ein ganz netter Techniker empfohlen...den werd ich mal fragen, dann schaumer mal was der dazu meint...

Verfasst: Dienstag 11. April 2006, 21:09
von Elwood
hast du keine nutzlast eingetragen???
und das sollte drin sein.Bei meiner EX-Firma hams nedamal das pickerl hergeben wenn kein trenngitter od. trennwand drin war