Auto abholen

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Auto abholen

Beitragvon daUnga » Mittwoch 21. Juni 2006, 12:46

Hallo,

ich hätte da ein paar Fragen bezüglich dem Abholen von einem Fahrzeug. Mit dem B Führerschein darf ich ja nur leichte Anhänger fahren, somit kann ich dass vergessen, aber wie ist es mit einem "Schleppwagerl" so wie sie es zum Schleppen von Stockcars verwenden. Darf ich so etwas benützen, um ein Auto von Deutschland nach Ö zu transportieren?

Abschleppstange wird wohl auch nicht hinhaun, wenn das Auto nicht angemeldet ist oder?

Und was würdet ihr als Zugfahrzeug eher nehmen:

110ps Passat Benziner, oder
+80ps Fiat Ducato Diesel?
Eher den Diesel wahrscheinlich oder?

Und was braucht man für ein Überstellungskennzeichen alles?
Brauche ich eine Österreichische Zulassung oder dgl, oder reicht der Amerikanische Titel?

Danke im Voraus

Markus
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Beitragvon shark7 » Mittwoch 21. Juni 2006, 13:09

Hallo Markus
Um welches FZ handelt es sich (Gewicht, Größe)
Abschleppwagerl ist nur bis zur 1 Ausfahrt erlaubt
Passat kannst vergessen und warscheinlich auch den Ducato (überladung max 10% möglich danach 100.- /100kg /Strafe + + + Verwaltungsstrafen)

ps die Strafen sind sehr hoch in Östereich, die Deutschen drücken ein Auge zu

Am besten Du beauftrags Hödlmayer oder ÖAMTC
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Beitragvon superbee » Mittwoch 21. Juni 2006, 13:25

Österreichische Überstellungskennzeichen kosten sehr viel und sind (glaub ich!!!) in Deutschland gar nicht gültig.
Ich habs mir mal ausgerechnet mich hätten die Überstellungskennzeichen über 400? gekostet(die Kurzzeitversicherung war ziemlich teuer),Hödlmayer hätt 180? oder so gekostet.
Wichtig:Im Fahrzeugbrief müssen die PS stehen,ich konnte damals keine Überstellungskennzeichen für ein Schweizer Fahrzeug beantragen weil im Schweizerschein keine PS drinstehen.War zumindestens bei mir so. :wink:

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Beitragvon daUnga » Mittwoch 21. Juni 2006, 17:32

Wie viele Kilometer war das Auto bei dir entfernt?

Es handelt sich um einen Ford F100. Soll aus Bremerhaven hergeholt werden.

Was haltet ihr davon das Auto auf den Autozug zu stellen? Vom Hafen zum Bahnhof einfach schwarz fahren (Bin da eh schon Profi, hab schon öfters Autos ohne Taferl überstellt), und von Passau nach Ried mit dem Abschleppseil.

Muss man für Schleppwagerl, Schleppstange oder Schleppseil eigentlich ein Kennzeichen am Zu-schleppenden-Auto haben?

Wer ist Hödelmayer? Hab im Internet nichts gefunden.
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Beitragvon superbee » Mittwoch 21. Juni 2006, 17:35

die Distanz war in Tirol-Wien. Aber die sind am Telefon nett und recht fix,wennst denen sagst wo die Kiste steht und wo sie hin soll,sagen dir die gleich bescheid :wink:

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Beitragvon superbee » Mittwoch 21. Juni 2006, 17:37


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Beitragvon Toaschtn » Mittwoch 21. Juni 2006, 17:38

Hol dir die Überstellungskennzeichen in D. Siehe:

Kurzzeitkennzeichen


Zum 01. Mai 1998 ist die 27. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBL I S. 441 ff.) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wurde u. a. das sog. Kurzzeitkennzeichen eingeführt, das seit 01. Mai 1998 zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt mithin bei einmaliger Verwendung das rote Kennzeichen. Das rote Kennzeichen existiert als sog. Händlerkennzeichen zur mehrmaligen Verwendung weiter.
Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.

Beispiel:
20
05
00

Dies bedeutet, daß der Ablauftag hier der 20. Mai 2000 ist.

Für den Benutzer ist das Verfahren einfacher, als beim ehemaligen roten Kennzeichen, da daß Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an die ausgebende Zulassungsstelle zurückgegeben werden muß. Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 EUR erhoben; hinzu kommen 6 bis 8 EUR für ein Schilderpaar. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich. Diese kann zum Beispiel über die ADAC-Geschäftsstelle bezogen werden.

Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 28 StVZO für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen

Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und
Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.
Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.

Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.


Also nur irgendeine Versicherung in D für Kurzzeit abschließen, ab zur Zulassungsstelle und fertig :wink:

LG 8)
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Beitragvon shark7 » Mittwoch 21. Juni 2006, 22:05

Überstellungskennzeichen bekommt nur ein Deutscher ( Besitzer vom Auto oder einer mit Wohnsitz in D)

weisse Tafel mit gelben Balken innerdeutsch 5 Tage gültig kostet 95.-? mit Versicherung Tafel kannste Dir behalten

weisse Tafel mit rotem Balken Überstellungskennzeichen ins Ausland 10 Tage gültig kostet 140.-?

jedenfalls wars so bei mir vor einem Jahr
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Beitragvon memphis » Mittwoch 21. Juni 2006, 22:24

schleppen kannst sowieso vergessen ausser du hängst die kardanwelle aus od. du brauchst dein automatikgetrieb nimma des wird beim schleppen nämlich sehr schnell hin und von bremerhaven runter sind einige km, taferl brauchst beim schleppen nur beim zugfahrzg. ( :) )und im anderen a warndreieck (so wars halt bis jetz immer)
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Beitragvon Monte70 » Donnerstag 22. Juni 2006, 07:40

alternativ zum Hödlmayr kannst auch bei "herkömmlichen" Frächtern anfragen, ob Sie PKW transportieren.
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Beitragvon shark7 » Donnerstag 22. Juni 2006, 09:23

meines wissen kostet bei Kühne/ÖBB ein Transport von Hamburg nach Wien ca 600.-?
Da hast keine scherereien und holst den Wagen dort ab wo du ihn hinbestellst :?
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