MacGyver hat geschrieben:siehe OEAMTC Seite
http://www.oeamtc.at/netautor/download/ ... s_2003.pdf
2.) Anbringung von Kennzeichen:
Gemäß § 49 Abs. 6 KFG 1967 müssen die Kennzeichentafeln senkrecht zur
Längsmittelebene des Fahrzeuges annähernd lotrecht und so am Fahrzeug angebracht sein,
dass das Kennzeichen vollständig sichtbar und gut lesbar ist und durch die
Kennzeichenleuchten ausreichend beleuchtet werden kann.
Zusätzlich wurde mit der 21. Novelle zum KFG 1967 neue Bestimmungen festgelegt, sodass
nunmehr „in jedem Fall auch die Umrandung der Kennzeichentafel vollständig sichtbar sein
muss. Bei Befestigung der Kennzeichentafel mit einem serienmäßig hergestellten
Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig (bis zu einer
Fläche von zirka 10 cm2) verdeckt werden.“
Dies bedeutet, dass ein Umbiegen von Kennzeichen nicht mehr möglich ist und die sog.
„Umbiegeerlässe“ als obsolet zu betrachten sind. Rechtlich würde dies auch bedeuten, dass
bereits umgebogene Kennzeichen wieder auf das ursprüngliche Maß zurückgebogen werden
müssen.
Das kann aber nur die halbe Wahrheit sein, weil vorne muss bei niemand eine Beleuchtung vorhanden sein und diverse Alfa's hätten mit der vorderen, seitlich versetzten Nummertafel ein Problem.
Da muss es für vorne noch weitere Bestimmungen geben.
Das Dokument aus dem Link ist ja auch schon aus 2003, in den %Jahren bis jetzt keine Neuigkeiten?