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ChryVisio
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Beitragvon ChryVisio » Freitag 3. Oktober 2008, 10:40

Also er ist in der Liste:)

werd ihn am WE anschauen und euch bescheid geben.

Mfg Jürgen

Günther-C3
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Beitragvon Günther-C3 » Freitag 3. Oktober 2008, 11:13

MADMAX hat geschrieben:ich dachte die historische liste ist nicht mehr von nöten?????? habe vorweislich meinen falcon schon 2003 eintragen lassen in diese besagte. falls das fahrzeug nicht drinnen ist, schickt man sämtkliche unterlagen über das fahrzeug dort hin und in der ausgabe ist es dann dabei. weiss aber nicht ob das jetzt auchnoch so funktioniert???


Ja das ist jetzt auch noch so, hab ich vergessen. Und man glaubt es kaum, der Eintrag in die Liste ist sogar kostenlos. :shock:

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Beitragvon MADMAX » Freitag 3. Oktober 2008, 11:17

falls es nicht geht hab noch einen typenschein von einer caprice, allerdings natürlich nur für sammler 8)
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Beitragvon ChryVisio » Freitag 3. Oktober 2008, 12:27

sollte ich zum sammeln anfangen meld ich mich ;)

rancher
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Beitragvon rancher » Freitag 3. Oktober 2008, 14:54

also zoll ist aus D kein thema .. und die oldie liste? glaube ich auch nicht - 25 jahre alt sollte das auto sein. die freischaltung beim FA geht bei uns per telefon ...

lg rancher
jage nicht was sich nicht wehren kann....

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Beitragvon ChryVisio » Freitag 10. Oktober 2008, 17:04

Sodale war ihn heute anschauen :))

Punkt eins er is in der Liste, er sieht führ Original zustand gut aus, die üblichen sachen hat er, Türfalz gammelt weg und hinten li und re sind die Träger durch.

Technisch ist er gut in schuss bis auf einen Fächerkrümmer alles Original im Motorraum.

N paar MAcken im Lack aber nix aufregendes halt 30 jahre alt un kein neuwagen.
Werde ihn im Novomber hollen und dann auch fotos reinstellen.

Gleich eine Frage bekommt man diese Vynildächer auch schon fertig zugeschnitten nur mehr zum Aufkleben?

Mfg Jürgen

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moidan
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Beitragvon moidan » Freitag 10. Oktober 2008, 17:36

hallo

hier mal der originale gesetzestext zu diesem thema:

Normverbrauchsabgabe bei „Oldtimern“


Bundesministeriums Geschäftsabteilung IV/14
für Finanzen GZ Ö 15/2-IV/14/98


Die Normverbrauchsabgabe knüpft unmittelbar an den Zolltarif an: Nach § 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge
grundsätzlich nur Personen- und Kombinationskraftwagen der „Position 8703 der kombinierten Nomenklatur“ sowie
„Krafträder, auch mit Beiwagen“, die unter bestimmte zolltarifarische Unterpositionen fallen.

Nach den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften zum Kapitel 97 (Amtsblatt der EU
vom 4.4.1996, C 127/03, zu Zollposition 9705 00 00) werden Kraftfahrzeuge zollrechtlich als „Sammlungsstücke von
geschichtlichem Wert“ eingereiht, wenn sie

- einen gewissen Seltenheitswert haben,
- normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß
genutzt werden,
- Gegenstände eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit
ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind,
- einen hohen Wert haben und
- einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen
Errungenschaften oder einen Abschnitt dieser Entwicklung dokumentieren.


Die Voraussetzungen können grundsätzlich als gegeben unterstellt werden für:

• Kraftfahrzeuge, die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr
hergestellten Modell oder Typ entsprechen, wenn sie außerdem in ihrem
Originalzustand sind – „ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystem, des Motors
usw.“

• Alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt, auch in nicht fahrbereitem Zustand.

• Diese Regelungen gelten auch für jüngere Fahrzeuge, die „bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt wurden“ und
Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden.


hoffe das hilft weiter
- lange Tage, angenehme Nächte -

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