reifen überstand?
Moderator: superbee
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lowrider hat geschrieben:---- wird hoffentlich bald der eugh klären.
-----.
und bist du der das notwendige kleingeld (denn die rechtschutzversicherung steigt dir sofort aus - steht im kleingedruckten)riskiert und klagt, oder nur ein stammtischlatrinenschwafler
wobei ich bei dir das letztere vermute
also wird nichts mit sheriff auslachen und weiterfahren und mit klage drohen



denn selbst wenn du die klage führen und vielleicht (was ich persönlich nicht glaube) gewinnen würdest, nützt dir das nichts, denn der tatzeitpunkt zählt und nicht was zum zeitpunkt der späteren gesetzesänderung relevant ist, denn dann würde dir maximal (freundlicherweise) die strafe erlassen und nicht das urteil, denn zum tatzeitpunkt hast du ja das gültige gesetz mit der straftat gebrochen, dann müsstest du noch auf rückwirkende gesetztes aufhebung klagen, und bis dahin ist dir längst das geld ausgegangen,
und da halt ich mich lieber jetzt ans geltende gesetz (nutze halt seine schwammigkeit zu meinen gunsten aus) und hab die problem nicht am hals
wenn sich irgendwann einmal einer die mühe antut und weitere gesetze aufweicht, kann ich ja immer noch die fenster schwarz machen oder alles ander was mir gefällt, ändern
bitte versuch halt einfach zu akzeptieren was die gemeinschaft will oder ändere die geltende gesetzt, als nur gross daher zureden, und melde dich wieder wenn du was erreicht hast, aber das wirst du nicht durchhalten, denn dann müsstest du ja ruhig sein und so einer bist du nicht, aber zum andern bist du auch nicht mutig genug
gruss aus tirol eci
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ZTYP hat geschrieben:Na Euda! Naja, das dürfens aber nur mit Prüfbus machen oder? Weil einfach so geht nix mit Taferl abnehmen! Und nur mit Endtöpfen sollte es ja nicht so laut sein......77 DB oder sowas darfs höchstens sein oder so hab ich gehört
nein, das darf bei uns der dorfscherrif mit hauptschulabschluss 3. leistungsstufe machen, ein verdacht genügt.

danke, eci, für eine weitere sinnentleerte gehirnblähung deinerseits, ich weiß es zu schätzen.

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hier steht, was die gemeinschaft will:
Artikel 30
(ex-Art. 36)Die Bestimmungen der Artikel 28 und 29 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen
und hier der beweis, daß unser staat drauf sch***, bis ihm wer auf die finger klopft:
Die Änderung der Bestimmungen betreffend Scheibenfolien war aufgrund eines
Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich erforderlich.
Die Europäische Kommission warf Österreich vor, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28
und 30 EG-Vertrag verstoßen zu haben, weil die Verwendung von Tönungsfolien mit einer
Lichttransmission von weniger als 20 % auf Fensterscheiben von Kraftfahrzeugen untersagt
ist, selbst wenn diese Produkte rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat hergestellt
wurden und/oder in den Verkehr gebracht worden sind.
sollte dein kleingeistiges spatzenhirn dies nicht verstehen können, lieber eci, spar dir einfach deine komentare - danke für die mitarbeit.
Artikel 30
(ex-Art. 36)Die Bestimmungen der Artikel 28 und 29 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen
und hier der beweis, daß unser staat drauf sch***, bis ihm wer auf die finger klopft:
Die Änderung der Bestimmungen betreffend Scheibenfolien war aufgrund eines
Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich erforderlich.
Die Europäische Kommission warf Österreich vor, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28
und 30 EG-Vertrag verstoßen zu haben, weil die Verwendung von Tönungsfolien mit einer
Lichttransmission von weniger als 20 % auf Fensterscheiben von Kraftfahrzeugen untersagt
ist, selbst wenn diese Produkte rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat hergestellt
wurden und/oder in den Verkehr gebracht worden sind.
sollte dein kleingeistiges spatzenhirn dies nicht verstehen können, lieber eci, spar dir einfach deine komentare - danke für die mitarbeit.

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ZTYP hat geschrieben:Na Euda! Naja, das dürfens aber nur mit Prüfbus machen oder? Weil einfach so geht nix mit Taferl abnehmen! Und nur mit Endtöpfen sollte es ja nicht so laut sein......77 DB oder sowas darfs höchstens sein oder so hab ich gehört
dem sheriff genügt schon der verdacht und die vermutung das gefahr im verzug ist ( und so wird er es in der dazugehörenden anzeige schreiben) und die taferl sind in seiner asservatenkammer und werden dir erst nach genehmigung durch eine autorisierte prüfhalle und einem weiteren spaziergang zur zulassungsbehörde wieder ausgehändigt, vielleicht erhälst du noch ein freundliches entschuldigungswort aber mehr genugtuung hast du leider nicht zu erwarten
geschweige von dem problem tagelang ohne us car gespött von den freunden fahrzeug abschleppen (hoffentlich passiert dir dasnicht und wenn dann vor der hasutür, denn da würde es nicht so teuer sein:lol:

und wie laut es sein darf, steht im zulassungsschein bzw in der einzelgenehmigung (und da steht, das was wir bzw du ähhh der antragsteller




und dann kannst du die auslachen die nur gscheit daher reden und bei jeder verkehrskontrolle schwitzen das die scheiben anlaufen



gruss aus tirol eci
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lowrider hat geschrieben:---, zum Schutze --- archäologischem ---.
sowas wie dich soll die eu schützen?
wer sonst




gruss aus tirol eci
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ich zitiers jetzt zum 3. mal, vielleicht erkennt unser spielregelfanatiker endlich, daß es unser staat ist welcher sich nicht an die regeln hält.
zitat 53. kdv novelle:
Die Europäische Kommission warf Österreich vor, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28
und 30 EG-Vertrag verstoßen zu haben, weil die Verwendung von Tönungsfolien mit einer
Lichttransmission von weniger als 20 % auf Fensterscheiben von Kraftfahrzeugen untersagt
ist, selbst wenn diese Produkte rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat hergestellt
wurden und/oder in den Verkehr gebracht worden sind.
zu den, von anderen mitgliedsstaaten in den verkehr gebrachten produkten zählen weiters:
tieferlegungsfahrwerke die unter 11cm gehen - somit ist die 11cm regelung rechtswiedrig.
luftfahrwerke - somit ist das verbot nachträglicher luftfahrwerke rechtswidrig.
räder, bei denen nur die lauffläche abgedeckt sind - somit ist auch diese österreichische regelung rechtswidrig.
motortuning mit mehr als 30% leistungssteigerung - somit ist ein verbot derselben rechtswidrig.
usw.
offensichtlich halte ich mich eher an die regeln, indem ich mich weigere rechtswidrige regelungen anzuerkennen.
unser staat bezieht sich in seiner argumentation auf den im art. 30 erwähntne "sicherheit" - ein nichtiges argument, läßt er doch allen anderen eu bürger in österreich narrenfreiheit.
IST DAS WIRKLICH SO SCHWER ZU VERSTEHEN??????????
zitat 53. kdv novelle:
Die Europäische Kommission warf Österreich vor, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28
und 30 EG-Vertrag verstoßen zu haben, weil die Verwendung von Tönungsfolien mit einer
Lichttransmission von weniger als 20 % auf Fensterscheiben von Kraftfahrzeugen untersagt
ist, selbst wenn diese Produkte rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat hergestellt
wurden und/oder in den Verkehr gebracht worden sind.
zu den, von anderen mitgliedsstaaten in den verkehr gebrachten produkten zählen weiters:
tieferlegungsfahrwerke die unter 11cm gehen - somit ist die 11cm regelung rechtswiedrig.
luftfahrwerke - somit ist das verbot nachträglicher luftfahrwerke rechtswidrig.
räder, bei denen nur die lauffläche abgedeckt sind - somit ist auch diese österreichische regelung rechtswidrig.
motortuning mit mehr als 30% leistungssteigerung - somit ist ein verbot derselben rechtswidrig.
usw.
offensichtlich halte ich mich eher an die regeln, indem ich mich weigere rechtswidrige regelungen anzuerkennen.
unser staat bezieht sich in seiner argumentation auf den im art. 30 erwähntne "sicherheit" - ein nichtiges argument, läßt er doch allen anderen eu bürger in österreich narrenfreiheit.
IST DAS WIRKLICH SO SCHWER ZU VERSTEHEN??????????
- lowrider
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@ Lowrider Du hast Da was missverstande. Folien mit weniger als 20% Lichtransmission darf man in Österreich eh an den Seitenscheiben haben, da die ja weniger als 20% Licht dämpfen, die lassen also 80% Licht durch. Vorraussetzung natürlich das die Folien eine Genehmigungsnummer haben, nur auf den Scheiben sind nicht im Gummi eingeklemmt sind. Auf den hinteren Scheiben dürfen auch dunklere Folien sein, wenn sie alle anderen Bestimmungen erfüllen.
Luftfederung ist eine wesentliche Änderung des Fahrwerks die eingetragen werden muss. Da kannst Du dem Prüfer mit den Gesetzten auf die Nerven gehen damit er sie dir Einträgt, aber bei einer überprüfung ist das egal, da Fahrzeuge die nicht mehr dem Typen- oder Einzelgenehmigungsbescheid entsprechen keine Zulassung mehr haben.
Man müsste daher alle Änderungen eintragen lassen.
Motorleistungsteigerung über 30% ist kein Problem, musst halt eintragen lassen, da sonst STEUERHINTERZIEHUNG. Daher darf jeder der keine Österreichische KFZ-Steuer zahlt seine Leistung steigern.
Es ist schon richtig das Österreich gegen Gesetze verstossen hat (oder noch verstösst) aber es gibt leider immer wieder andere Wege um uns ans Leder (Kennzeichen) zu gehen, oder andere Strafen (Steuerhinterziehung, Luftreinhaltegesetz (so einen Schwachsinn gibt es wirklich),.........)
Und ein ehemaliger Arbeitskolege ist mit seinem Rallygolf mit Bulgarischen Kennzeichen mit Überrollkäfig, fast schwarzen Scheiben überall, Schallensitzen und großem G-Lader und Sliks herum gefahren und die Sheriffs konten nichts machen. War aber Geil
Gus
Luftfederung ist eine wesentliche Änderung des Fahrwerks die eingetragen werden muss. Da kannst Du dem Prüfer mit den Gesetzten auf die Nerven gehen damit er sie dir Einträgt, aber bei einer überprüfung ist das egal, da Fahrzeuge die nicht mehr dem Typen- oder Einzelgenehmigungsbescheid entsprechen keine Zulassung mehr haben.
Man müsste daher alle Änderungen eintragen lassen.
Motorleistungsteigerung über 30% ist kein Problem, musst halt eintragen lassen, da sonst STEUERHINTERZIEHUNG. Daher darf jeder der keine Österreichische KFZ-Steuer zahlt seine Leistung steigern.
Es ist schon richtig das Österreich gegen Gesetze verstossen hat (oder noch verstösst) aber es gibt leider immer wieder andere Wege um uns ans Leder (Kennzeichen) zu gehen, oder andere Strafen (Steuerhinterziehung, Luftreinhaltegesetz (so einen Schwachsinn gibt es wirklich),.........)
Und ein ehemaliger Arbeitskolege ist mit seinem Rallygolf mit Bulgarischen Kennzeichen mit Überrollkäfig, fast schwarzen Scheiben überall, Schallensitzen und großem G-Lader und Sliks herum gefahren und die Sheriffs konten nichts machen. War aber Geil
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Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.
- eci
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lowrider will es einfach nicht verstehen
wir (ein grosser teil der hier mitschreibenden forumsmitglieder - also auch eine gemeinschaft) halten uns an die zur zeit in österreich gültigen gesetze.
wenn die österreichischen gesetze in der europäischen gemeinschaft nicht gültige sind, (was ich bezweifle, denn dann wären sie schon geändert (beispiel lkw - fahrverbote in tirol....), dann hat das die regierung zu regeln, die wir gewählt haben und dehnen wir unsere steuern usw... zahlen damit die das bezahlen was notwendig ist.
und wenn es dir nicht passt dann geh dorthin wo du deine wünsche erfüllt bekommst und es geht dir besser
mir passt es in dieser österreichischen gemeinschaft (mit all seine vor und nachteilen...) sogut das ich gerne hier bin
und wenn ich von dieser gemeinschaft etwas will, oder vielleicht sogar etwas aussergewöhnliches will, dann muss ich mich halt an die spielregeln (oder für deine bereits schon überstrapazierten nerven) GESETZE halten, und ich bekomme meine wünsche erfüllt
und da kann in den § stehen was will, wenn ich die vorgaben erfülle, passt es, wenn nicht passt es eben nicht
und wichtig ist für mich nur das was ich erreichen will und das was andere erreichen wollen müssen diese selber organisieren,
und wer nur rum jammert der wird nicht aber auch schon garnichts erreichen
also wenn du etwas willst dann stell dich auf die hinterfüsse und beweis das du etwas am kasten hast und bewegt etwas und höre auf mit der latrinensprachen die ist hier von den meisten nicht gewünscht
ich hoffe jetzt hat er´s kapiert
wir (ein grosser teil der hier mitschreibenden forumsmitglieder - also auch eine gemeinschaft) halten uns an die zur zeit in österreich gültigen gesetze.
wenn die österreichischen gesetze in der europäischen gemeinschaft nicht gültige sind, (was ich bezweifle, denn dann wären sie schon geändert (beispiel lkw - fahrverbote in tirol....), dann hat das die regierung zu regeln, die wir gewählt haben und dehnen wir unsere steuern usw... zahlen damit die das bezahlen was notwendig ist.
und wenn es dir nicht passt dann geh dorthin wo du deine wünsche erfüllt bekommst und es geht dir besser
mir passt es in dieser österreichischen gemeinschaft (mit all seine vor und nachteilen...) sogut das ich gerne hier bin
und wenn ich von dieser gemeinschaft etwas will, oder vielleicht sogar etwas aussergewöhnliches will, dann muss ich mich halt an die spielregeln (oder für deine bereits schon überstrapazierten nerven) GESETZE halten, und ich bekomme meine wünsche erfüllt
und da kann in den § stehen was will, wenn ich die vorgaben erfülle, passt es, wenn nicht passt es eben nicht
und wichtig ist für mich nur das was ich erreichen will und das was andere erreichen wollen müssen diese selber organisieren,
und wer nur rum jammert der wird nicht aber auch schon garnichts erreichen
also wenn du etwas willst dann stell dich auf die hinterfüsse und beweis das du etwas am kasten hast und bewegt etwas und höre auf mit der latrinensprachen die ist hier von den meisten nicht gewünscht
ich hoffe jetzt hat er´s kapiert
gruss aus tirol eci
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Gustavltd hat geschrieben:@ Lowrider Du hast Da was missverstande. Folien mit weniger als 20% Lichtransmission darf man in Österreich eh an den Seitenscheiben haben, da die ja weniger als 20% Licht dämpfen, die lassen also 80% Licht durch. Vorraussetzung natürlich das die Folien eine Genehmigungsnummer haben, nur auf den Scheiben sind nicht im Gummi eingeklemmt sind. Auf den hinteren Scheiben dürfen auch dunklere Folien sein, wenn sie alle anderen Bestimmungen erfüllen.
du hast das falsch verstanden, ließ es dir nochmals durch:
die folien waren bis jetzt in ö verboten - zu unrecht. und dies wurde nach einer klagsandrohung beim ministerium blitzartig geändert.
das ministerium weiß, daß es viele regelungen zu unrecht anwendet, sieht aber keinen handlungsbedarf weil es davon ausgeht, daß nur die wenigsten (wie im falle der folien) den rechtsweg beschreiten werden.
dh.: sie rechnen mit der natürlichen trägheit und unterwürfigkeit des österreichers - wenn ich mir die beiträge hier ansehe, liegen sie mit der taktik goldrichtig.
Gustavltd hat geschrieben:Luftfederung ist eine wesentliche Änderung des Fahrwerks die eingetragen werden muss. Da kannst Du dem Prüfer mit den Gesetzten auf die Nerven gehen damit er sie dir Einträgt, aber bei einer überprüfung ist das egal, da Fahrzeuge die nicht mehr dem Typen- oder Einzelgenehmigungsbescheid entsprechen keine Zulassung mehr haben.
Man müsste daher alle Änderungen eintragen lassen.
absolut verständlich, und sollte unsere behörde jemals in der lage sein mir zu erklären, warum das nur für österreicher gilt, werde ich es akzeptieren - die bisherige, dem österreichischen geiste entsprechende auskunft: des is so, weil, des war scho immer so - ist nicht akzeptabel, rechtswidrig und damit laß ich mich nicht abspeisen.
Gustavltd hat geschrieben:Motorleistungsteigerung über 30% ist kein Problem, musst halt eintragen lassen, da sonst STEUERHINTERZIEHUNG. Daher darf jeder der keine Österreichische KFZ-Steuer zahlt seine Leistung steigern.
würd ich ja gerne eintragen und ich würd ihnen mit heller begeisterung meine kohle in den rachen werfen - nur sind leistungssteigerungen über 30% in österreich prinzipiell verboten - warum? des war scho immer so.
Gustavltd hat geschrieben:Es ist schon richtig das Österreich gegen Gesetze verstossen hat (oder noch verstösst) aber es gibt leider immer wieder andere Wege um uns ans Leder (Kennzeichen) zu gehen, oder andere Strafen (Steuerhinterziehung, Luftreinhaltegesetz (so einen Schwachsinn gibt es wirklich),.........)
und eben weil diese regelungen gültigem eu-recht widersprechen sind sie geflissentlich zu ignorieren, oder zu bekämpfen - zumindest hab ich bei uns (noch) das recht mich darüber aufzuregen.
vom wirtschaftliche schaden, der durch dieses nahezu-tuningverbot entsteht, schreib ich garnicht.
ein tunigteil für 200 euro zu kaufen fördert die wirtschaft,
das die eintragung dieses teils dann 500 euro kostet fördert nur meinen unmut, ist wie gesagt rechtswidrig, und verdirbt den leuten den spaß an ihrem hobby.
Gustavltd hat geschrieben:Und ein ehemaliger Arbeitskolege ist mit seinem Rallygolf mit Bulgarischen Kennzeichen mit Überrollkäfig, fast schwarzen Scheiben überall, Schallensitzen und großem G-Lader und Sliks herum gefahren und die Sheriffs konten nichts machen. War aber Geil
Gus
und genau das ist der knackpunkt - eine offensichtliche diskriminierung des österreichischen straßenbenützers.
wir dürfen hier steuern zahlen, und werden dafür noch bestraft.
bin ich ernsthaft der einzige auf dieser seite, der damit ein problem hat??
abgesehen von der typisierungsproblematik empfinde ich die einstellung einiger leute hier als, naja, gefährlich wäre übertrieben, aber in einem demokratischen sinne sicher nicht astrein - ich soll mich schleichen, weil mir unrecht getan wird und ich es wage dies auszusprechen??? - gefährlich ist doch das passende wort

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er wirds oder wills nicht kapieren
dir wird unrecht getan????
ok kann jeder sehen wir er es will
er wagt es auszusprechen
- aber wo tut er das bei uns
- am stammtisch
- in der Anonymität des www
probiers mal an der stelle wo es einen sinn hat
- zbsp ballhausplatz ist irgendwo im herzen von wien aber da traust du dich ja nicht hin weil da musst du es jemand ins gesicht sagen und kannst nciht nur schimpfen
oder gründe eine organisation wie zbsp öamtc arbö oder etwas ähliches...)
ist so
nehme ich ab jetzt kommentarlos zur kenntnis
dir wird unrecht getan????
ok kann jeder sehen wir er es will
er wagt es auszusprechen
- aber wo tut er das bei uns
- am stammtisch
- in der Anonymität des www
probiers mal an der stelle wo es einen sinn hat
- zbsp ballhausplatz ist irgendwo im herzen von wien aber da traust du dich ja nicht hin weil da musst du es jemand ins gesicht sagen und kannst nciht nur schimpfen
oder gründe eine organisation wie zbsp öamtc arbö oder etwas ähliches...)
ist so
nehme ich ab jetzt kommentarlos zur kenntnis
gruss aus tirol eci
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