Kennzeichenfrage - wer kennt sich aus?

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Tom
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Beitragvon Tom » Mittwoch 11. Juni 2008, 16:59

MacGyver hat geschrieben:siehe OEAMTC Seite

http://www.oeamtc.at/netautor/download/ ... s_2003.pdf

2.) Anbringung von Kennzeichen:
Gemäß § 49 Abs. 6 KFG 1967 müssen die Kennzeichentafeln senkrecht zur
Längsmittelebene des Fahrzeuges annähernd lotrecht und so am Fahrzeug angebracht sein,
dass das Kennzeichen vollständig sichtbar und gut lesbar ist und durch die
Kennzeichenleuchten ausreichend beleuchtet werden kann.
Zusätzlich wurde mit der 21. Novelle zum KFG 1967 neue Bestimmungen festgelegt, sodass
nunmehr „in jedem Fall auch die Umrandung der Kennzeichentafel vollständig sichtbar sein
muss. Bei Befestigung der Kennzeichentafel mit einem serienmäßig hergestellten
Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig (bis zu einer
Fläche von zirka 10 cm2) verdeckt werden.“
Dies bedeutet, dass ein Umbiegen von Kennzeichen nicht mehr möglich ist und die sog.
„Umbiegeerlässe“ als obsolet zu betrachten sind. Rechtlich würde dies auch bedeuten, dass
bereits umgebogene Kennzeichen wieder auf das ursprüngliche Maß zurückgebogen werden
müssen.

Das kann aber nur die halbe Wahrheit sein, weil vorne muss bei niemand eine Beleuchtung vorhanden sein und diverse Alfa's hätten mit der vorderen, seitlich versetzten Nummertafel ein Problem.
Da muss es für vorne noch weitere Bestimmungen geben.

Das Dokument aus dem Link ist ja auch schon aus 2003, in den %Jahren bis jetzt keine Neuigkeiten?
Für alle die mich nicht kennen, ich hab das hier einmal gegründet, als ihr noch Golf gefahren seid! 8)

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AC427
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Beitragvon AC427 » Mittwoch 11. Juni 2008, 18:18

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... ss_r02.doc


Das BMVIT hat auch nix entscheidend neueres stammt aus 2004.

Nur was soll sich da denn dauernd ändern auch.
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Günther-C3
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Beitragvon Günther-C3 » Donnerstag 12. Juni 2008, 07:49

Hinten darf man es umbiegen, vorne nicht. Wo ist da bitte wieder der Sinn???
Typisch Österreich.

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christos
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Beitragvon christos » Donnerstag 12. Juni 2008, 08:43

also darf man hinten doch umbiegen, denn zumindest für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis gilt: (Zitat aus obig gepostetem Link)

3.1.) Anbringung der Kennzeichentafel hinten: Bei solchen Fahrzeugen kann es vorkommen, dass die zur Aufnahme der Kennzeichentafeln vorgesehenen Vertiefungen in der Fahrzeugkaros-serie oder der Abstand zu seitlich angebrachten Beleuchtungseinrichtungen oder sonstigen Fahr-zeugteilen nicht den Maßen der anzubringenden Kennzeichentafeln entsprechen.
Um in jenen Fällen, in denen diese Maße nur geringfügig abweichen von Fahrzeugumbauten Ab-stand nehmen zu können, bestehen keine Bedenken dagegen, die seitlichen Ränder der Kennzei-chentafel auf- oder umzubiegen. Dies jedoch nur in dem Ausmaße, als es für eine ordnungsgemä-ße Anbringung der Kennzeichentafel unbedingt notwendig ist, und nur so weit als hierdurch die das Kennzeichen darstellenden Schriftzeichen auf der Tafel nicht berührt werden. Ein Beschnei-den der Kennzeichentafel ist nicht zulässig.
Es ist jedenfalls auch darauf zu achten, dass beim Umbiegen der seitlichen Ränder der Kennzei-chentafel die Folie nicht beschädigt wird.
Eine ausreichende Beleuchtung durch die Kennzeichenbeleuchtung muss jedenfalls sichergestellt sein.
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heli
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Beitragvon heli » Donnerstag 12. Juni 2008, 09:39

...man kann doch hinten eine ZWEIZEILIGE Nummer beantragen....

Unser Newport 68 - User hat seinen soeben einzelgenehmigt und hinten
2-zeilig bekommen... :wink:

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