wie holt man sich am besten einen Wagen aus Deutschland?

Du beißt dir schon längere Zeit die Zähne an einem Problemchen aus?
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Toaschtn
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Beitragvon Toaschtn » Sonntag 21. Januar 2007, 20:13

Tom hat geschrieben:
ridah_j hat geschrieben:das heißt, die die aufgehalten und zum stehen lassen gezwungen worden sind, haben nicht die richtigen Zettel dabei gehabt, oder es waren nur geborgte Taferl..

Wenn man eigene besitzt, ist es nicht so problematisch..

Also dann besorg ich mir lieber in Deutschland die Tageskennzeichen (Wo kriegt man die her? bei der Polizei? wie läuft das da mit der Versicherung?)


mfg und danke für euer investiertes Gehirnschmalz!


:sguckstdu:
75 Blue Monte hat geschrieben:
marvin hat geschrieben:Kann Dir der deutsche Verkäufer normalerweise problemlos besorgen; haben eine gewisse Geltungsdauer (3 Tage zB - je kürzer desto billiger) und kannst Du in Österreich bei einer Zulassungsstelle zurückgeben....


Die musst du dir selber besorgen, bei der Zulassungsstelle und sind nicht wiederverwendbar,d.h. zum wegwerfen :wink:
Kurzzeitkennzeichen innerhalb D
____________________________________________


Zum 01. Mai 1998 ist die 27. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBL I S. 441 ff.) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wurde u. a. das sog. Kurzzeitkennzeichen eingeführt, das seit 01. Mai 1998 zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt mithin bei einmaliger Verwendung das rote Kennzeichen. Das rote Kennzeichen existiert als sog. Händlerkennzeichen zur mehrmaligen Verwendung weiter.
Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.

Beispiel:
20
05
00

Dies bedeutet, daß der Ablauftag hier der 20. Mai 2000 ist.

Für den Benutzer ist das Verfahren einfacher, als beim ehemaligen roten Kennzeichen, da daß Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an die ausgebende Zulassungsstelle zurückgegeben werden muß. Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 EUR erhoben; hinzu kommen 6 bis 8 EUR für ein Schilderpaar. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich. Diese kann zum Beispiel über die ADAC-Geschäftsstelle bezogen werden.

Kurzzeitkennzeichen im Ausland
____________________________


Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 28 StVZO für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen

Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und
Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.
Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.

Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.


LG :)



Geht alles bei der Zulassungstelle! Versicherung und Kennzeichen - suchst dir aus wie lange und schon wird alles vorbereitet.
kostet aber für längeren Zeitraum einen Haufen Geld - vor allem Versicherung.


Die Versicherung (Doppelkarte) muss du dir bei einer Versicherung deiner Wahl in D. besorgen.
Dabei ist es hilfreich, eine Bestätigung der heimischen Autoversicherung vorzulegen. Diese sollte Aussage über die unfallfreien Jahre geben. Dies spart einiges an Prämie :wink:
Dann erst zur Zulassungsstelle, mit Autobrief und Doppelkarte von der Versicherung.

LG :wink:
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Beitragvon Tom » Sonntag 21. Januar 2007, 20:25

Ich hab alles bei der Zulassungsstelle bekommen!
Hatte dort vorher auch angerufen und es funktionierte, wie vorher durchgesagt. Direkt bei denen!
Für alle die mich nicht kennen, ich hab das hier einmal gegründet, als ihr noch Golf gefahren seid! 8)

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Beitragvon Toaschtn » Sonntag 21. Januar 2007, 20:34

Das funktioniert aber nicht bei jeder :wink:
Ich kenn nur die im KYF Kreis und im Raum Passau und da musst die Doppelkarte selber besorgen.
Ist aber kein großer Aufwand, da die Versicherungen ja alle a Geschäft machen wollen. Kannst aber auch beim ADAC versichern lassen :wink:
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Beitragvon marvin » Montag 22. Januar 2007, 08:31

..so wie versprochen:

Mit Erlass vom 15.11.2006 sind SLOWENIEN und SPANIEN dazugekommen; ITALIEN ist seit 28.7.2006 dabei...

Zusammengefasst:

Anerkennung der österr. Probefahrtkennzeichen ohne weitere Bedingungen:

SLOWENIEN
SPANIEN
PORTUGAL
ITALIEN
SCHWEIZ
LUXEMBURG
FRANKREICH
POLEN

LIECHTENSTEIN, DEUTSCHLAND und UNGARN mit Auflagen;

Definitiv abgelehnt in:

IRLAND
SCHWEDEN
SLOWAKEI
NORWEGEN
DÄNEMARK
GROSSBRITTANIEN
TSCHECHIEN
FINNLAND
KROATIEN
NIEDERLANDE

...beim Rest weiß man nichts genaues (aber Ablehnung wahrscheinlich)

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Beitragvon deni » Montag 22. Januar 2007, 09:53

probefahrt-kennzeichen heisst?

- blaue nummertafel oder

- grüne nummertafel?

lg
mfg deni

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Beitragvon superbee » Montag 22. Januar 2007, 10:08

deni hat geschrieben:probefahrt-kennzeichen heisst?

- blaue nummertafel oder

- grüne nummertafel?

lg


blaue

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Beitragvon ridah_j » Sonntag 28. Januar 2007, 18:36

braucht man für diese Überfüphrungskennzeichen beriets irgendwelche Papiere vom Fahrzeug, oder geht das ohne auch? nicht, oder?

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Beitragvon Toaschtn » Sonntag 28. Januar 2007, 18:37

ridah_j hat geschrieben:braucht man für diese Überfüphrungskennzeichen beriets irgendwelche Papiere vom Fahrzeug, oder geht das ohne auch? nicht, oder?


Eine Kopie des Zulassungsscheins bzw. Autobriefs reicht meist aus :wink:
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Beitragvon ridah_j » Sonntag 28. Januar 2007, 18:51

alles klar!

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Beitragvon Daddyohs » Sonntag 28. Januar 2007, 21:15

kayos hat geschrieben:blaue taferl darfst KEIN deutsches fzg zu uns holen, des ist dann kennzeichen mißbrauch und kostet 200 Euronen :wink:

hab ich so gehört 8)


Ich habe meinen Pick Up auch aus Deutschland geholt mit Blauen Kennzeichen. Mich hat sogar die Polizei aufgehalten, weil sie die Taferl nicht erkennen haben können, weil sie hinter der Windschutzscheibe gelegen sind. Sie wollten alle Unterlagen sehen ( Kaufvertrag und Genehmigung vom Händler aus Österreich ).
Der nette Bulle hat gemeint ich soll auf die nächste Raststation fahren und die Taferl schön montieren.
Gesagt aber nicht getan - weiter gefahren bis nach Österreich ohne Probleme.
Hab wahrscheinlich wieder mal Glück gehabt mit den Gesetzeshüttern.

Der Bulle hat sogar gemeint, das ihm die Karre gefählt und der Sound geil ist.
Hätte ich einen Golf oder ein ähnliches Vehicle geholt, hätte ich wahrscheinlich auch zahlen müssen.

Treistheit siegt :wink:
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Beitragvon Holzinger Christoph » Montag 29. Januar 2007, 10:22

Hallo

Mein Freund ein Autohändler hat mir auch bestätigt dass mit blauen Nummern kein Auto überstellt werden kann aus BRD.
Ich hab bis jetzt immer die Deutschen Überstellungskennzeichen genommen.
Beim letzten Kauf (Prowler) waren die schon am Auto montiert als wir gekommen sind und ihn abgeholt haben. Die Nummern kann man dann 10 Tage nutzen, und man bekommt sogar einen eigenen Zulassungsschein mit.
Wenn man ein Auto privat kauft (also von keinem Händler) muss man zur Zulassungsstelle fahren. Kostet so ca 70.-Euros alles in allem.

LG
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Beitragvon Tobie » Donnerstag 1. Februar 2007, 13:10

Holzinger Christoph hat geschrieben:Hallo

Mein Freund ein Autohändler hat mir auch bestätigt dass mit blauen Nummern kein Auto überstellt werden kann aus BRD.
Ich hab bis jetzt immer die Deutschen Überstellungskennzeichen genommen.
Beim letzten Kauf (Prowler) waren die schon am Auto montiert als wir gekommen sind und ihn abgeholt haben. Die Nummern kann man dann 10 Tage nutzen, und man bekommt sogar einen eigenen Zulassungsschein mit.
Wenn man ein Auto privat kauft (also von keinem Händler) muss man zur Zulassungsstelle fahren. Kostet so ca 70.-Euros alles in allem.

LG
CHH


Richtig. Du bekommst ein sog. Kurzzeitkennzeichen in Deutschland. 90Euro incl. Nummernschilder + 10 Bearbeitungsgebühr. Haftpflicht ist dabei (Deckungskarte).
Gelten meines Wissens 5 Tage!

Aber du darfst damit nicht nach Österreich fahren, die gelten nur in Deutschland. In Österreich musst du wieder Kurzzeit oder Überführungskennzeichen von euch montieren.

So hab ich es damals auch gemacht.. .als ich meinen aus Österreich geholt habe. Haben damals die Kennzeich an der Grenze gewechselt.
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Ein Firebird verliert kein Öl, er markiert sein Revier.

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Beitragvon Holzinger Christoph » Donnerstag 1. Februar 2007, 14:00

Hi

UIH
Das ist mir neu. Ich bin sogar so zum typisieren gefahren (mit den Nummern aus Brd) und bei zig Polizisten vorbei. Kein Problem gewesen.
Auch bei meinem Wohnwagen hab ichs so gemacht.

lg CHH
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Beitragvon Toaschtn » Donnerstag 1. Februar 2007, 16:33

Tobie hat geschrieben:Richtig. Du bekommst ein sog. Kurzzeitkennzeichen in Deutschland. 90Euro incl. Nummernschilder + 10 Bearbeitungsgebühr. Haftpflicht ist dabei (Deckungskarte).
Gelten meines Wissens 5 Tage!

Aber du darfst damit nicht nach Österreich fahren, die gelten nur in Deutschland. In Österreich musst du wieder Kurzzeit oder Überführungskennzeichen von euch montieren.

So hab ich es damals auch gemacht.. .als ich meinen aus Österreich geholt habe. Haben damals die Kennzeich an der Grenze gewechselt.


Wann war das denn :roll: :?:
Ich sehe ständig Autos mit Überführungskennzeichen (ob gelbe oder rote Streifen) Richtung Osten fahren. Und diese hat noch keiner beanstandet, auch nicht bei `ner Kontrolle.

LG :gruebel:
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Beitragvon coolchevy » Donnerstag 1. Februar 2007, 18:50

die deutschen Kurzzeitkennzeichen gelten in ganz Europa da es ja eine völlig legitime Anmeldung darstellt. Sonst dürftest mit deutschen Saisonkennzeichen hier auch nicht fahren, das MOnat ist ja eingestanzt und für einen jeden Polizisten ersichtlich wann es abläuft.

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