wie holt man sich am besten einen Wagen aus Deutschland?
Moderator: superbee
- ridah_j
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wie holt man sich am besten einen Wagen aus Deutschland?
Hallo, meine Frage bezieht sich rein auf die Nummernschilder.. gibt es in Deutschland irgendeine besondere Möglichkeit, ein Auto zu überstellen, oder auch wie in Österreich nur die Werkstättentaferl..? bzw. darf man in D mit österreichischen WS Taferln fahren?
- marvin
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Früher konnte man mit österreichischen Überstellungskennzeichen Autos aus D überführen, wird jetzt in D nicht mehr toleriert, daher würdest Du deutsche Überstellungskennzeichen (auch keine große Sache) brauchen...
Mit österreichischen blauen Kennzeichen (Werkstättentaferln) darf man in D fahren, kann aber sein, dass man eventuell in Erklärungsnotstand kommt, wenn man nicht definitiv im geschäftlichen Betrieb der - herborgenden - Werkstatt/Autohändler unterwegs ist.
Mit österreichischen blauen Kennzeichen (Werkstättentaferln) darf man in D fahren, kann aber sein, dass man eventuell in Erklärungsnotstand kommt, wenn man nicht definitiv im geschäftlichen Betrieb der - herborgenden - Werkstatt/Autohändler unterwegs ist.
- marvin
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marvin hat geschrieben:Kann Dir der deutsche Verkäufer normalerweise problemlos besorgen; haben eine gewisse Geltungsdauer (3 Tage zB - je kürzer desto billiger) und kannst Du in Österreich bei einer Zulassungsstelle zurückgeben....
Die musst du dir selber besorgen, bei der Zulassungsstelle und sind nicht wiederverwendbar,d.h. zum wegwerfen

Kurzzeitkennzeichen innerhalb D
____________________________________________
Zum 01. Mai 1998 ist die 27. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBL I S. 441 ff.) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wurde u. a. das sog. Kurzzeitkennzeichen eingeführt, das seit 01. Mai 1998 zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt mithin bei einmaliger Verwendung das rote Kennzeichen. Das rote Kennzeichen existiert als sog. Händlerkennzeichen zur mehrmaligen Verwendung weiter.
Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.
Beispiel:
20
05
00
Dies bedeutet, daß der Ablauftag hier der 20. Mai 2000 ist.
Für den Benutzer ist das Verfahren einfacher, als beim ehemaligen roten Kennzeichen, da daß Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an die ausgebende Zulassungsstelle zurückgegeben werden muß. Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 EUR erhoben; hinzu kommen 6 bis 8 EUR für ein Schilderpaar. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich. Diese kann zum Beispiel über die ADAC-Geschäftsstelle bezogen werden.
Kurzzeitkennzeichen im Ausland
____________________________
Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 28 StVZO für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen
Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und
Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.
Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.
Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.
Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.
LG

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kayos hat geschrieben:blaue taferl darfst KEIN deutsches fzg zu uns holen, des ist dann kennzeichen mißbrauch und kostet 200 Euronen![]()
hab ich so gehört
schwachsinn!!!ich hab jedes auto was aus deutschland war mit den blauen geholt und bin auch oft aufgehalten worden,musste nur zahlen weil ich zu schnell war!

- ridah_j
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trans-am-racer hat geschrieben:kayos hat geschrieben:blaue taferl darfst KEIN deutsches fzg zu uns holen, des ist dann kennzeichen mißbrauch und kostet 200 Euronen![]()
hab ich so gehört
schwachsinn!!!ich hab jedes auto was aus deutschland war mit den blauen geholt und bin auch oft aufgehalten worden,musste nur zahlen weil ich zu schnell war!
nix schwachsinn is so... meine spetzln is das passiert! 200 euro auto stehen lassen müssen...
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so von wegen schwachsinn hin oder her,gesetzeslage ist eindeutig wies früher war weiß ich nicht.
in deutschland keine österreichischen blauen kennzeichen!!!ist verboten.
in der schweiz,italien und frankreich sind sie angeblich erlaubt bzw. zumindestens geduldet.
aus DE holen:deutsche kurzzeitkennzeichen checken.kost was ich so in erinnerung hab, 50 eusen gebühren oder so und kurzzeitversicherung.
in deutschland keine österreichischen blauen kennzeichen!!!ist verboten.
in der schweiz,italien und frankreich sind sie angeblich erlaubt bzw. zumindestens geduldet.
aus DE holen:deutsche kurzzeitkennzeichen checken.kost was ich so in erinnerung hab, 50 eusen gebühren oder so und kurzzeitversicherung.
- trans-am-racer
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superbee ich hab mein erstes auto 1998 aus deutschland geholt mit blauen kennzeichen und bin an der grenze angehalten worden und nix war wegen den kennzeichen!ich fahre auch auf jedes treffen nach deutschland mit blaue!die sind nicht verboten,warum sollten sie das auch tun da fahren schlimmere auto mit der roten nummer herum!
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