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Hilfe § 56 Überprüfung

Verfasst: Mittwoch 5. Dezember 2007, 18:54
von swordfish2607
Hallo AMI Fahrer

Ich habe eine Einladung zur § 56 Überprüfung :( :( :( bei der Landesregierung bekommen.Was soll ich jetzt machen???
Da die sicher was finden bei einen 91 Chevy Astro Ext Van,ist mir auch klar.Denn wenn ein defektes Wischerplatt schon ein schwerer Mangel ist,kann ich damit rechnen das die Kennzeichen weg sind.
Was kann ich noch unternehmen um gut über diese Überprüfung zu kommen(Das ich alles voher richten muß ist mir schon klar)

Bin über jede Antwort froh!!!

Verfasst: Mittwoch 5. Dezember 2007, 19:10
von eci
hi

keine panik als erstes
mal selber alles checken wie er beinand ist
fahre diese wagen selbst und hätte keine angst (gut meiner ist sehr gepflegt und ich weiss fast jede schraube...)
und wenn du nichst unanständiges findest dann hin fahren und schauen was die sprechen
im prinzip ist es gleich wie in der werkstatt und normal tuen denn die sind ja nicht doof
wenn du fragen hst schreib einfach oder verwende PN

Verfasst: Donnerstag 6. Dezember 2007, 09:36
von lowrider
schau, daß alles original ist - vor allem räder, beleuchtung, fahrwerk und auspuff.
stell dich darauf, ein ein zweitesmal anzutanzen - denn erst wenn der beamte etwas findet, hat er eine existenzberechtigung.
laß dich auf keine diskussionen ein, vor allem nicht, wenn du dich besser auskennst
als der pragmatisierte primat - er ist gott, du bist ein einzeller.
ein erfolg im inkopetenzstadel der landesregierung hängt meist mehr von deinen psychologischen fähigkeiten, als von der verkehrssicherheit deines untersatzes ab.

Verfasst: Donnerstag 6. Dezember 2007, 14:18
von Gustavltd
Und die Kennzeichen dürfen Dir auch erst abgenommen werden, wenn so schwere Mängel sind das Du Dich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdest. Also wenn nur ein Rad bremst, scharfe Kanten an der Karosserie vorstehen, die Reifen jenseits von gut und böse (auch wenn die Reifen VIEL zu groß oder zu klein sind), die Lenkung Spiel hat wie ein Segelschiff,die Flüssigkeiten schneller rauslaufen als Du sie nachfüllen kannst, die Scheiben mit irgendwelchen Folien beklebt sind *lol* (ist leider wirklich so),............

Also wenn dein Auto halbwegs original ist und Du beim Fahren keine Angst haben musst, dann kann Dir zwar passieren das Du, nach dem die Mängel behoben sind, ein paar mal hinfährst, aber Du wirst mit Deinen Kennzeichen hin und Retour fahren.

Die Prüfer sind auch nur Menschen, und wenn Dein Auto in Ordnung ist und Du nett, ruhig und freundlich bist wird es schon keine großen Probleme geben.

Gus

Verfasst: Donnerstag 6. Dezember 2007, 19:23
von eric1617
lowrider hat geschrieben:schau, daß alles original ist - vor allem räder, beleuchtung, fahrwerk und auspuff.
stell dich darauf, ein ein zweitesmal anzutanzen - denn erst wenn der beamte etwas findet, hat er eine existenzberechtigung.
laß dich auf keine diskussionen ein, vor allem nicht, wenn du dich besser auskennst
als der pragmatisierte primat - er ist gott, du bist ein einzeller.
ein erfolg im inkopetenzstadel der landesregierung hängt meist mehr von deinen psychologischen fähigkeiten, als von der verkehrssicherheit deines untersatzes ab.


:lol: geil und real. :?

Verfasst: Donnerstag 6. Dezember 2007, 19:37
von eldorado
lowrider hat geschrieben:schau, daß alles original ist - vor allem räder, beleuchtung, fahrwerk und auspuff.
stell dich darauf, ein ein zweitesmal anzutanzen - denn erst wenn der beamte etwas findet, hat er eine existenzberechtigung.
laß dich auf keine diskussionen ein, vor allem nicht, wenn du dich besser auskennst
als der pragmatisierte primat - er ist gott, du bist ein einzeller.
ein erfolg im inkopetenzstadel der landesregierung hängt meist mehr von deinen psychologischen fähigkeiten, als von der verkehrssicherheit deines untersatzes ab.


Ich muß sagen Du bringst die Sache immer absolut genial auf den Punkt!

cu,
Gerald

Verfasst: Donnerstag 6. Dezember 2007, 20:21
von swordfish2607
Vielen dank für die Unterstützung !!!

Verfasst: Donnerstag 6. Dezember 2007, 20:42
von 300er440tnt
hallo!
hatte ich bei meinem 71er 300er auch schon. war aber zuvor beim ARBÖ und hab alles anschaun lassen...
bei der §56 der landesreg. gratulierte mir sogar der prüfer zum guten zustand meines mopar´s :oops:
aber sonst so wie lowrider es schon sagte...
LG

Verfasst: Freitag 7. Dezember 2007, 13:28
von chrido
auch ein kleiner bericht meinerseits. 8)

war im okt. diesen jahres mit einem renault Bj. 1980 2x dort (keine näheren details) :D

beim 2ten mal ein anderer beamter.

die vom ersten beamten aufgezeigten mängel behoben.

nur fand der beim zweiten mal überprüfende beamte dann weitere 4-5 mängel von denen beim ersten mal nichts aufgezeigt wurde.

um das ganze auf den punkt zu bringen.....

nach 1 1/2 stunden des blöden herumredens und schlechtmachen des fahrzeuges..........
zahlte ich 50 euro in die kaffeekasse (zitat/ aber nur wenn es keiner sieht /zitat ende) und holte mir meine papiere.

geglaubt hätte ich`s nie wenn mir das einer erzählt hätte,
nun sieht`s anders aus... :?

grüße
chrido

Verfasst: Montag 28. Januar 2008, 22:20
von swordfish2607
Danke für die Unterstützung!!!Habe es ohne Mängel geschaft die §56 Überprüfung!!!
Details.
Es fing schon gut an als mir das Ars...o... von Prüfer bei der Einfahrt schon gesagt hat" Das sieht mir schwer nach Kennzeichenentzug aus wir machen gleich einmal einen Abgastest".Ich war sofort auf 180 habe mir aber nichts anmerken lassen,und lies die Überprüfung über meinen Van sage und schreibe 1 Stund und 40 min ergehen.kurz vor beendigung der Überprüfung sagte der "nette" beamte,das gibt es nicht das wir hier nichts finden.Ich sagte dann nur darauf das ich erst einen Tag voher beim Öamtc das Pickerl gemacht habe.(natürlich mit einigen Reparaturen im Vorfeld) das habe ich aber nicht gesagt.Als ich bemerkte das mir nichts mehr pasieren konnte lächelt ich das A... loch nur noch an und führ Ohne Mängel aus der Prüfhalle.
Ätsch US Cars 4 ever

Verfasst: Dienstag 29. Januar 2008, 16:30
von Toaschtn
Na dann, knitterfreie Fahrt :thumb:

Verfasst: Dienstag 29. Januar 2008, 18:33
von Roschi
wünsche auch Alles Gute !
ab welchem Alter kann man eigentlich "gezogen" werden, waren das 11 oder 13 Jahre ???

Verfasst: Dienstag 29. Januar 2008, 18:43
von eci
siehste die kochen auch nur mit wasser
und es gibt halt SPIELREGELN die eingehalten werden müssen

und wie man in den wald reinruft kommt es auch wieder zurück

gratuliere auch

Roschi hat geschrieben:...ab welchem Alter kann man eigentlich "gezogen" werden, waren das 11 oder 13 Jahre ???


man kann nur in der zeit der angemeldet ist vorgeladen werden also vom ersten tag der zulassung bis zum letzten tag

aber man muss ja nicht hin fahren - man darf

Verfasst: Dienstag 29. Januar 2008, 19:43
von Roschi
hatte eigentlich das gemeint :
... wonach das Auto zur technischen Überprüfung bei der Landesregierung vorgeladen wird. Das Ganze geschieht gemäß §56 Abs. 1a KFG, BGBl.Nr. 267/1967, wonach Fahrzeuge deren Erstzulassung länger als 12 Jahre zurückliegt, zu eben dieser Überprüfung geladen werden können...