
Händler B (der das "repariert" hat) schreibt dazu :
Nach Rücksprache bei der zuständigen Behörde ist es gesetzmäßig eine Bremsleitung zu stückeln.Des weiteren war bei den zu tauschenden Bremsleitungsstück kein Bremsleitungsventil
was stimmt denn nun

gibts da eine eindeutige Regelung dazu, oder ist das Auslegungssache des Prüfers ?