Anschnallgurte umbauen

Du beißt dir schon längere Zeit die Zähne an einem Problemchen aus?
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Anschnallgurte umbauen

Beitragvon allgamer » Samstag 8. März 2008, 10:12

Hi
Ich habe in meinem Brougham jetzt ganz normale Anschnallgurte die auch über die Schulter gehen wie sie in jedem modernen Auto zu finden sind.Ich will nun welche haben die nur über die Hüfte gehen.Also solche halben.Habe auch schon welche gefunden die auf das Auto passen würden.Muss ich da beim Umbau irgendwas beachten das sie nachher auch anziehen wenn es zu einem Unfall kommen sollte oder sitzen die dann feste an der Hüfte?Gibt es auch was um die "Löcher" wo die Alten Gurte rauskamen zu zumachen oder muss ich mir da was einfallen lassen?Und wie sieht es letzendlich mit der Sicherheit aus?Halten die mich davon ab die Scheibe zu küssen wenn ich mal scharf bremse oder einen Unfall habe?
MfG Kai

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Beitragvon Toaschtn » Samstag 8. März 2008, 10:16

Halten die mich davon ab die Scheibe zu küssen wenn ich mal scharf bremse oder einen Unfall habe?


Beckengurte werden dich NIE davon abhalten, die Schiebe zu küssen. :wink: Kannst auch gleich ohne Gurte fahren und dir die Arbeit sparen.
Lass die Normalen drinnen, denn deine Sicherheit sollte es dir doch wert sein :roll: :?:

Wer an seinem Fahrzeug An- oder Umbauten vornehmen will, sollte auch wissen, dass viele Fahrzeugteile nur in einer genehmigten Bauart verwendet werden dürfen. Diese Teile müssen mit einer bestimmten Prüfnummer gekennzeichnet sein. Dazu gehören z.B. Luftreifen, alle Leuchten am Fahrzeug (außer den Innenraumleuchten), Warndreiecke und -leuchten, Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Scheiben aus Sicherheitsglas, Rückspiegel, nicht aber Abschleppstangen und -seile.

Siehe §22a StVZO.

Mit dem Umbau erlischt also die Betriebserlaubnis des Wagens :!!!:, es sei denn du hast eine gesonderte ABE für die Beckengurte.
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Beitragvon Chevy Peter » Samstag 8. März 2008, 20:57

75 Blue Monte hat geschrieben:
Beckengurte werden dich NIE davon abhalten, die Scheibe zu küssen. :wink: Kannst auch gleich ohne Gurte fahren und dir die Arbeit sparen.
Lass die Normalen drinnen, denn deine Sicherheit sollte es dir doch wert sein :roll: :?:
Sehe ich auch so :!: Beckengurte halten dich nur auf den hinteren Sitzen davon ab, daß du nicht nach vorne fliegst, aber die Birne haust dir sicherlich an. :?
Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

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Beitragvon allgamer » Sonntag 9. März 2008, 07:20

Das ist schon wieder so ein Thema wo man sich streiten kann.Es ist halt Geschmacksache.Von der Sicherheit her ist es klar das sie nicht viel bringen.Aber andererseits was soll dagegensprechen (außer Tüv :roll: )?In den Oldies sind größten Teils ja auch nur Beckengurte und kein Schwein kümmerts.Die andere Sache ist auch das in meinem Caddi die Gurte gar nicht anziehen.Mir wurde mal gesagt das sie erst bei einem Unfall anziehen.Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen wie das funktionieren soll.Sie können ja auch kaputt sein und dann häng ich genauso mit meinem Kopf an der Scheibe.Ich habe auch extra welche für mein Modell gefunden ich weiß halt nur nich ob ich die hier in Deutschland eingetragen bekomme.

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Beitragvon Chris Turbo » Sonntag 9. März 2008, 07:49

Bei meinem Firebird kann man die Gurte durch Ziehen alleine auch nur ganz schwer bis garnicht in eine Einrastfunktion bekommen.
Diese spannen sich auch nur bei der entsprechenden Fliehkraft.

Hab mal gehört, dass wenn der Wagen mit der Front nach unten auf einem Hang steht,
diese Fixierung leichter ausgelöst werden kann...

MfG Christian
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Beitragvon Toaschtn » Sonntag 9. März 2008, 10:19

In den Oldies sind größten Teils ja auch nur Beckengurte und kein Schwein kümmerts.


Diese sind aber ausgenommen von der Gurtpflicht.
Aber kein Polizist bzw. TÜV Mitarbeiter wird dir glauben, dass es in 1987 nur Beckengurte gab.
Du spielst dich da wirklich nicht nur mit deiner Sicherheit, sondern auch mit dem Entzug der Betriebserlaubnis.

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