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Kennzeichenfrage - wer kennt sich aus?

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 21:04
von Günther-C3
Hallo Jungs!
Da ich in naher Zukunft stolzer besitzer einer Corvette C3 Bj.1971 sein werde, habe ich eine Frage zu den Kennzeichen, und zwar: Bei der Corvette ist der Platz für Kennzeichen ja sehr klein. Hinten würde sich ein normales, QUADRATISCHES ausgehen. Aber für vorne ist das zu groß, auch das normale Rechteckige ist zu groß (und würde auch sch*** aussehen).
Weiß jemand von euch ob es möglich ist, zumindest für vorne, Motorradkennzeichen zu bekommen??? :roll:

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 21:06
von Champagne-4-All
hello
schön wärs, hab ich aber noch nicht gesehen.

ein paar mutige hab ich schon gesehen (allerdings jaguarfraktion) die die kennzeichen aufkleben.

ob das aber legal ist...

grüße

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 21:39
von eric1617
Motorradkennzeichen definitiv Nein.

Kennzeichentafeln dürfen aber bis zur schwarzen Schrift seitlich abgekantet werden. Bringt vielleicht auch die entscheidenden Zentimeter... :idea:

Oder "Uups Herr Inspektor, die muß ich gerade verloren haben. Kann ich gleich bei ihnen die Verlustanzeige erstatten ? :cop: :haarstraeub1:

Geht aber auch nur beim 1. Mal rein...

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 21:47
von christos
eric1617 hat geschrieben:Kennzeichentafeln dürfen aber bis zur schwarzen Schrift seitlich abgekantet werden. Bringt vielleicht auch die entscheidenden Zentimeter... :idea:


sorry für fred missbrauch ;)
muss die eu-flagge sichtbar bleiben, oder darf man bis zum ersten buchstaben kanten??

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 21:57
von Flosn
@christos: sehr gute frage! danke! :wink:

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 22:05
von Elwood
die eu flagge weiß i ned ,aber du hast auf der einen seite den gummiadler eingeprägt,der MUß sichtbar sein,ansonsten kannst as bis zu den zahlen/buchstaben umbiegen,ned abschneiden!!!!! des wird teuer

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 22:21
von Günther-C3
Wenn ich die Kennzeichen bis zur Schrift umbiegen darf sehe ich platzmäßig keine Probleme.
Die Frage ist nur, ob das der "Freund und Helfer" auch so sieht!?:shock: Wo steht das geschrieben????? :?:

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 23:01
von eci
also

bei uns in tirol hast du damit sicher probleme mit den sheriffs
bei uns darfst du nichts umbiegen
hab ich bei meine 2rad karriere erlebt und das klebebild wird als urkundenfälschung geahndet

also micht tun bzw auf keinen fall mit dem roten adler trauf etwas verändern

leider

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 23:26
von AC427
Entschuldigung:

Jede Veränderung und sei es nur da geringfügige Umberteln ist URKUNDENFÄLSCHUNG !!

Jede Bechädigung, wie das Anschrauben mit Blechtreibern ist URKUNDENBESCHÄDIGUNG !!

Beides sind STRAFDELIKTE !!

DENKT MAL DARÜBER NACH !!

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 23:32
von albandy
..genau aus den Gründen wurden die Kleinen Taferl für die 2Räder eingführt..weils mitn aufschreibn nimma zamkäma san !
Mich würde aber das (plausibel klingende) Argument interessieren, mit dem man das anbringen eines kleinen Kennzeichens am Mehrspurigen KFZ nicht zuläßt :gruebel:
.."ungenügend sichtbar" wär doch ein Widerspruch, oda? :noteeth:
äh..über was sollte man doch gleich nachdenken?!

Verfasst: Dienstag 10. Juni 2008, 23:37
von Flosn
abschneiden ja (logisch) - aber biegen wurde mir mir gesagt ist "nicht mehr" verboten. (das war einmal)
das kennzeichen muss lesbar sein. umbiegen ist "geduldet" aber nicht gern gesehen. können dir höchstens lästig tun wenn die rennleitung meint man kann das kennzeichen nicht mehr lesen.
und anschrauben genau so. seh tagtäglich genug autos auf der mariahilf die die taferln angeschraubt haben - den adler sollte man sehen und die ziffern sollten klar erkennbar sein.

ist wie mit jedem kapplständer - dem einen ist es wurscht der andere schaut schon komisch wenns kein europäisches auto ist...
und das ist in tirol auch nicht anders!

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2008, 00:40
von ownor
ich weiß von einem umbiegeerlass für so ganz kleine österreichische buglautos, verankert in der stvo?, alles andere fordert afaik überzeugungsgeschick oder $$ für die staatskassa :?

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2008, 07:57
von christos
zum umbiegen hab ich mich letztes jahr auf der oldtimer messe mit burschen von den schlag-mich-tod, ich glaub custom cruisers unterhalten, die hatten dort einen stand und waren super nett.

die meinetne es gibt einen erlass worin geregelt wird mit welchen radius v(über welchen dorndurchmesser) ein nummerntafer gebogen, also gekantet werden darf. wenn dieser raduius eingehalten wird ist umbiegen erlaubt. auf mein ungläubig naives nachfragen wurde mir erklärt, dass der sinn dieses dorndurchmessererlasses jener ist, dass bei diesem knick/kantradius die reflektierende schicht des taferls (dokumentes) nicht beschädigt wird und somit das offizielle dokument nicht beeinträchtigt wird.

ist ungefähr so, wie wenn du deine geburtsurkunde faltest, wurde mir damals recht kompetent unter expertise irgendwelcher kfg-novellen in einwandfreiem juristendeutsch mit leicht meidlinger einschlag erklärt!

ob, bzw wo das jetzt aber drinnensteht, weiß ich leider nicht.

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2008, 08:33
von MacGyver
siehe OEAMTC Seite

http://www.oeamtc.at/netautor/download/ ... s_2003.pdf

2.) Anbringung von Kennzeichen:
Gemäß § 49 Abs. 6 KFG 1967 müssen die Kennzeichentafeln senkrecht zur
Längsmittelebene des Fahrzeuges annähernd lotrecht und so am Fahrzeug angebracht sein,
dass das Kennzeichen vollständig sichtbar und gut lesbar ist und durch die
Kennzeichenleuchten ausreichend beleuchtet werden kann.
Zusätzlich wurde mit der 21. Novelle zum KFG 1967 neue Bestimmungen festgelegt, sodass
nunmehr „in jedem Fall auch die Umrandung der Kennzeichentafel vollständig sichtbar sein
muss. Bei Befestigung der Kennzeichentafel mit einem serienmäßig hergestellten
Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig (bis zu einer
Fläche von zirka 10 cm2) verdeckt werden.“
Dies bedeutet, dass ein Umbiegen von Kennzeichen nicht mehr möglich ist und die sog.
„Umbiegeerlässe“ als obsolet zu betrachten sind. Rechtlich würde dies auch bedeuten, dass
bereits umgebogene Kennzeichen wieder auf das ursprüngliche Maß zurückgebogen werden
müssen.

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2008, 11:26
von ZTYP
...anschrauben der Kennzeichen ist erlaubt so lange man die Ziffern oder Buchstaben nicht beschädigt......hab das so bei meinem Bike typisiert bekommen