Anmeldeprobleme Chevrolet Camaro 1982
Moderator: superbee
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Anmeldeprobleme Chevrolet Camaro 1982
Hallo zusammen!
Ich hätte eine bitte an euch,
ich habe mir vor kurzem einen Chevrolet Camaro Bj. 1982 gekauft. Und nun habe ich leider Probleme diesen Wagen anzumelden. Der Wagen kommt ursprünglich aus der USA, danach importiert nach Deutschland, wo er auch angemeldet war. Danach abgemeldet und ich war der neue Besitzer.
Ich war schon beim Magistrat Wien, und bei sehr vielen anderen, und alle meinen ich darf diesen Wagen nicht anmelden. Der Grund dafür ist das er keinen geregelten Katalysator besitzt.
Darauf hin habe ich 2 ungeregelte Kats eingebaut, das schon sehr die Beschleunigung belastet.
Habe mir beim Öamtc einen Schadstoff-auszug vom Wagen geholt. Die Werte erfüllten die nötigen Werte zur anmeldung.
Daraufhin habe ich diesen Auszug vom Öamtc, den Magistrat Wien vorgewiesen,
doch erfolglos.
Ohne geregleten Katalysator keine anmeldung.
Es ist unmöglich einen geregelten Katalysator einzbauen da der Wagen noch einen alten Vergaser Motor besitzt.
Also geht es in diesen Fall sicher nicht mehr um den Schadstoff-ausstoß vom Auto.
Es ist einfach eine Frechheit, und ich weiß auch nicht was ich jetzt tuen soll.
Und das meiste was mich aufregt ist das ich manchmal das hier in verschiedenen Verkaufsbörsen sehe: Verkaufe Chevrolet Camaro Bj.1982 mit Österreichischen Zulassung.
Natürlich habe ich angerufen, und die Begründung zur Zulassung des Wagens lautet: Das habe ich von einer Firma gekauft, die Zulassung war schon mit dabei.
Den Weg zur Anmeldung gibt es..nur ich kenne diesen leider nicht.
Ich bitte um Rat wenn jemand zu diesem Problem eine Lösung kennt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
Ich hätte eine bitte an euch,
ich habe mir vor kurzem einen Chevrolet Camaro Bj. 1982 gekauft. Und nun habe ich leider Probleme diesen Wagen anzumelden. Der Wagen kommt ursprünglich aus der USA, danach importiert nach Deutschland, wo er auch angemeldet war. Danach abgemeldet und ich war der neue Besitzer.
Ich war schon beim Magistrat Wien, und bei sehr vielen anderen, und alle meinen ich darf diesen Wagen nicht anmelden. Der Grund dafür ist das er keinen geregelten Katalysator besitzt.
Darauf hin habe ich 2 ungeregelte Kats eingebaut, das schon sehr die Beschleunigung belastet.
Habe mir beim Öamtc einen Schadstoff-auszug vom Wagen geholt. Die Werte erfüllten die nötigen Werte zur anmeldung.
Daraufhin habe ich diesen Auszug vom Öamtc, den Magistrat Wien vorgewiesen,
doch erfolglos.
Ohne geregleten Katalysator keine anmeldung.
Es ist unmöglich einen geregelten Katalysator einzbauen da der Wagen noch einen alten Vergaser Motor besitzt.
Also geht es in diesen Fall sicher nicht mehr um den Schadstoff-ausstoß vom Auto.
Es ist einfach eine Frechheit, und ich weiß auch nicht was ich jetzt tuen soll.
Und das meiste was mich aufregt ist das ich manchmal das hier in verschiedenen Verkaufsbörsen sehe: Verkaufe Chevrolet Camaro Bj.1982 mit Österreichischen Zulassung.
Natürlich habe ich angerufen, und die Begründung zur Zulassung des Wagens lautet: Das habe ich von einer Firma gekauft, die Zulassung war schon mit dabei.
Den Weg zur Anmeldung gibt es..nur ich kenne diesen leider nicht.
Ich bitte um Rat wenn jemand zu diesem Problem eine Lösung kennt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
- Monte70
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Hallo Stefan,
erstmals Servus hier im Forum.
Zweitens muss ich dir mitteilen, daß du leider den zweiten Schritt vor dem ersten gesetzt hast.
Dein Auto muss bei der Einzelgenehmigung/Typisierung die zum Zeitpunkt der Typisierung geltenden Abgasvorschriften erfüllen.
Ausnahme: Es handelt sich um einen Oldtimer bis Baujahr 1980, die sind davon ausgenommen.
Dieses Thema wird hier in regelmäßigen Abständen behandelt.
Ich gehe davon aus, daß du nur einen deutschen Brief hast. Alternativ bleibt dir nur übrig, dein Auto in Deutschland anzumelden oder es zu verkaufen.
Tut mir leid hier keine bessere Auskunft geben zu können.
erstmals Servus hier im Forum.
Zweitens muss ich dir mitteilen, daß du leider den zweiten Schritt vor dem ersten gesetzt hast.
Dein Auto muss bei der Einzelgenehmigung/Typisierung die zum Zeitpunkt der Typisierung geltenden Abgasvorschriften erfüllen.
Ausnahme: Es handelt sich um einen Oldtimer bis Baujahr 1980, die sind davon ausgenommen.
Dieses Thema wird hier in regelmäßigen Abständen behandelt.
Ich gehe davon aus, daß du nur einen deutschen Brief hast. Alternativ bleibt dir nur übrig, dein Auto in Deutschland anzumelden oder es zu verkaufen.
Tut mir leid hier keine bessere Auskunft geben zu können.
Keep on cruisin
Monte70
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Könnte es sein, daß Fahrzeuge mit geringer Stückzahl in Österreich, vielleicht auch schon mit 25 Jahren als Oldtimer akzeptiert werden könnten



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Vorsicht beim daneben parken...sag deinen Kindern, mein Blech ist Einskommazweimillimeter dick.
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Versicherungstechnisch würde man bei mir 25 Jahre akzeptieren, laut meinem Vertreter (Generali)
Nur hat das beim Staat leider keine Aussagekraft.
Unterschiede gibts in der Definierung ob Historisch oder Oldtimer..
Nur hat das beim Staat leider keine Aussagekraft.
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ZTYP hat geschrieben:bleibt nur noch
.) warten bis er auf Oldtimer anmeldbar ist
.) mit blauen Taferln fahren
.) verkaufen zrück nach Deutschland
schade das der Staat mit seinen blöden Gesetzen die volle Spassbremse ist...
oder wie es in der Vespaszene mittlerweile mehr die Norm denn die Ausnahme ist mit einem anderen Typenschein.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
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- Pony Driver
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Hallo Burschen.
Manche Leute denke ich haben die "Oldtimerregelung" betr. Typisierung nicht verstanden. Wer denkt das nach aktuellen Gesetzestext ein zb. Bj. 1982 mal in die Oldi-Regel schlüpft hat sich geschnitten. Leider...............
Einzige legale Möglichkeit/aber mit einen Haufen Arbeit verbunden:
Leiche mit Österreichischen Papirln kaufen und Leiche mit dem Teileträger aus Deutschland aufbauen.
Mfg Christian
Ps: Fällt mir gerade ein, das mit den Blauen Taferl spielts rechtlich genau genommen eigentlich auch nicht. Denn zum Betrieb der Blauen Taferln bräuchte man einen gültigen §57a Befund / Pickerl.
Aber auf dem Hänger zu zb. einen Treffen fahren ist ja auch schön.....
Manche Leute denke ich haben die "Oldtimerregelung" betr. Typisierung nicht verstanden. Wer denkt das nach aktuellen Gesetzestext ein zb. Bj. 1982 mal in die Oldi-Regel schlüpft hat sich geschnitten. Leider...............
Einzige legale Möglichkeit/aber mit einen Haufen Arbeit verbunden:
Leiche mit Österreichischen Papirln kaufen und Leiche mit dem Teileträger aus Deutschland aufbauen.
Mfg Christian
Ps: Fällt mir gerade ein, das mit den Blauen Taferl spielts rechtlich genau genommen eigentlich auch nicht. Denn zum Betrieb der Blauen Taferln bräuchte man einen gültigen §57a Befund / Pickerl.
Aber auf dem Hänger zu zb. einen Treffen fahren ist ja auch schön.....

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