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Anmeldeprobleme Chevrolet Camaro 1982

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 07:45
von Stefan-II
Hallo zusammen!

Ich hätte eine bitte an euch,
ich habe mir vor kurzem einen Chevrolet Camaro Bj. 1982 gekauft. Und nun habe ich leider Probleme diesen Wagen anzumelden. Der Wagen kommt ursprünglich aus der USA, danach importiert nach Deutschland, wo er auch angemeldet war. Danach abgemeldet und ich war der neue Besitzer.

Ich war schon beim Magistrat Wien, und bei sehr vielen anderen, und alle meinen ich darf diesen Wagen nicht anmelden. Der Grund dafür ist das er keinen geregelten Katalysator besitzt.

Darauf hin habe ich 2 ungeregelte Kats eingebaut, das schon sehr die Beschleunigung belastet.

Habe mir beim Öamtc einen Schadstoff-auszug vom Wagen geholt. Die Werte erfüllten die nötigen Werte zur anmeldung.

Daraufhin habe ich diesen Auszug vom Öamtc, den Magistrat Wien vorgewiesen,
doch erfolglos.

Ohne geregleten Katalysator keine anmeldung.
Es ist unmöglich einen geregelten Katalysator einzbauen da der Wagen noch einen alten Vergaser Motor besitzt.

Also geht es in diesen Fall sicher nicht mehr um den Schadstoff-ausstoß vom Auto.

Es ist einfach eine Frechheit, und ich weiß auch nicht was ich jetzt tuen soll.

Und das meiste was mich aufregt ist das ich manchmal das hier in verschiedenen Verkaufsbörsen sehe: Verkaufe Chevrolet Camaro Bj.1982 mit Österreichischen Zulassung.

Natürlich habe ich angerufen, und die Begründung zur Zulassung des Wagens lautet: Das habe ich von einer Firma gekauft, die Zulassung war schon mit dabei.

Den Weg zur Anmeldung gibt es..nur ich kenne diesen leider nicht.

Ich bitte um Rat wenn jemand zu diesem Problem eine Lösung kennt.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 11:16
von Monte70
Hallo Stefan,

erstmals Servus hier im Forum.

Zweitens muss ich dir mitteilen, daß du leider den zweiten Schritt vor dem ersten gesetzt hast.
Dein Auto muss bei der Einzelgenehmigung/Typisierung die zum Zeitpunkt der Typisierung geltenden Abgasvorschriften erfüllen.
Ausnahme: Es handelt sich um einen Oldtimer bis Baujahr 1980, die sind davon ausgenommen.
Dieses Thema wird hier in regelmäßigen Abständen behandelt.

Ich gehe davon aus, daß du nur einen deutschen Brief hast. Alternativ bleibt dir nur übrig, dein Auto in Deutschland anzumelden oder es zu verkaufen.
Tut mir leid hier keine bessere Auskunft geben zu können.

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 12:14
von mares
oder du meldest einen Handel an und holst dir blaue Nummern... :weg:

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 16:40
von ZTYP
...warten und als Oldtimer anmelden....

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 16:43
von superbee
ZTYP hat geschrieben:...warten und als Oldtimer anmelden....


ob er so lang warten will...

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 16:48
von ZTYP
Naja, verkaufen wird er ihn wohl kaum wollen, wenn er ihn grad erst gekauft hat.......und in Österreich wird er ihn sowieso nimma los wenn ihn keiner anmelden kann....

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 16:49
von albandy
Könnte es sein, daß Fahrzeuge mit geringer Stückzahl in Österreich, vielleicht auch schon mit 25 Jahren als Oldtimer akzeptiert werden könnten :!: :?:

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 16:54
von ZTYP
Gibts vielleicht nicht auch Versicherungen die evenzell ein Auge zudrücken wenns noch keine ganzen 30 Jahre sind zur Oldtimerversicherung?

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 16:54
von superbee
albandy hat geschrieben:Könnte es sein, daß Fahrzeuge mit geringer Stückzahl in Österreich, vielleicht auch schon mit 25 Jahren als Oldtimer akzeptiert werden könnten :!: :?:


kann ich mir nicht denken eigentlich

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 16:55
von Toaschtn
ZTYP hat geschrieben:Gibts vielleicht nicht auch Versicherungen die evenzell ein Auge zudrücken wenns noch keine ganzen 30 Jahre sind zur Oldtimerversicherung?

Ja schon, aber eine Versicherung hilft wenig wenn das Auto keine Zulassung hat :wink:

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 16:57
von ZTYP
stimmt......und Einzelgenehmigung ohne geregelten Kat gibts leider auch keine oder?

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 17:00
von albandy
Versicherungstechnisch würde man bei mir 25 Jahre akzeptieren, laut meinem Vertreter (Generali)
Nur hat das beim Staat leider keine Aussagekraft.
Unterschiede gibts in der Definierung ob Historisch oder Oldtimer.. :wink:

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 17:05
von ZTYP
bleibt nur noch

.) warten bis er auf Oldtimer anmeldbar ist

.) mit blauen Taferln fahren

.) verkaufen zrück nach Deutschland



schade das der Staat mit seinen blöden Gesetzen die volle Spassbremse ist...

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 19:48
von eric1617
ZTYP hat geschrieben:bleibt nur noch

.) warten bis er auf Oldtimer anmeldbar ist

.) mit blauen Taferln fahren

.) verkaufen zrück nach Deutschland



schade das der Staat mit seinen blöden Gesetzen die volle Spassbremse ist...


oder wie es in der Vespaszene mittlerweile mehr die Norm denn die Ausnahme ist mit einem anderen Typenschein.

Verfasst: Samstag 18. Oktober 2008, 19:58
von Chrisbitti
Hallo Burschen.

Manche Leute denke ich haben die "Oldtimerregelung" betr. Typisierung nicht verstanden. Wer denkt das nach aktuellen Gesetzestext ein zb. Bj. 1982 mal in die Oldi-Regel schlüpft hat sich geschnitten. Leider...............

Einzige legale Möglichkeit/aber mit einen Haufen Arbeit verbunden:

Leiche mit Österreichischen Papirln kaufen und Leiche mit dem Teileträger aus Deutschland aufbauen.

Mfg Christian

Ps: Fällt mir gerade ein, das mit den Blauen Taferl spielts rechtlich genau genommen eigentlich auch nicht. Denn zum Betrieb der Blauen Taferln bräuchte man einen gültigen §57a Befund / Pickerl.

Aber auf dem Hänger zu zb. einen Treffen fahren ist ja auch schön..... ;-)