Seite 1 von 1

Mustang aus Deutschland importiert EU-Fahrzeugbrief

Verfasst: Samstag 14. März 2009, 13:53
von shelby gt500
hallo!
ich habe mir in deutschland einen ford mustang bj. 2007 gekauft.
weiß vielleicht jemand, wie das jetzt genau mit der zulassung in österreich funktioniert? das fahrzeug war vom dezember 2008 bis jetzt in deutschland zugelassen und hat einen europäischen fahrzeugbrief. ich habe schon ein paar seiten im netz durchgeblättert und gelesen, dass ich mit einem eu-fahrzeugbrief zum vertragshändler gehen soll und dieser den wagen nach einer überprüfung in eine genehmigungsdatenbank einträgt, da es keinen typenschein mehr gibt. danach muss ich beim finanzamt NOVA und co2 steuer bezahlen und ich kann den wagen anmelden.
jetzt zu meiner frage: kann ich zu einem beliebigen ford vertragspartner in österreich gehen und dieser tragt mir das auto in die genehmigungsdatenbank ein, oder ist der mustang in dieser datenbank nicht aufgelistet und der eu-fahrzeugbrief hilft mir in diesem fall nichts und ich muss eine einzelgenehmigung durchführen?
für informationen wäre ich sehr dankbar
mfg, thomas

Verfasst: Samstag 14. März 2009, 15:29
von Mike_75
Der Eintrag in die Genehmigungsdatenbank erfolgt über die jeweilige Landesregierung.
Da ganze kostet dich zumindest in OÖ € 100,--
Voraussetzung dafür ist jedoch das COC-Papier und eine Überprüfung § 57a, sowie die Bestätigung der Werkstätte, die die Überpfrüfung gemacht hat (da gibt es Vordrucke im Netz - die müsste jedoch die Werkstatt auch haben)
Sobald das Land dann alle Unterlagen aufliegen hat wird dein Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank gegeben, und du kannst dein Fahrzeug anmelden.

mfg
Mike

Verfasst: Samstag 14. März 2009, 15:59
von shelby gt500
gilt auch die § 57a überprüfung vom öamtc? und was lege ich denen vor, funktioniert das mit dem deutschen fahrzeugbrief (typenschein und zulassungsschein gibts ja nicht)?
coc-papier hab ich auch keines.

mfg

Verfasst: Samstag 14. März 2009, 16:04
von ZTYP
..würd mal bei den üblichen Ami-Werkstätten/Händlern anfragen, vielleicht haben die paar Tips für Dich

Verfasst: Samstag 14. März 2009, 16:46
von Monte70
shelby gt500 hat geschrieben:coc-papier hab ich auch keines.

mfg


Dann fordere es vom Verkäufer an. Sollte als Service schon drinnen sein.

Verfasst: Samstag 14. März 2009, 17:50
von gl1500se
Falls die Rechtslage noch die selbe ist wie Ende 2007:

Für nicht von einem offiziellen Generalimporteur in die EU eingeführte Autos gibt es leider kein COC-Papier. Nachdem der Mustang nicht offiziell in der EU erhältlich ist, gibts also auch für den Mustang kein COC-Papier...

Auch wenn das Auto eine EU-Zulassung besitzt, das interessiert unsere Bürokraten recht wenig. Sie wollen das Auto in Österreich vorgeführt, überprüft und als in Ordnung befunden haben. Das heißt -> Einzelgenehmigung bei den Landesprüfstellen durchführen lassen.

Meines Wissens ist da irgendetwas am Laufen, die EU ist mit dieser Vorgangsweise nicht ganz einverstanden, eigentlich sollte ein in der EU bereits genehmigtes und zugelassenes Auto in der ganzen EU zulassungsfähig sein...

Es lebe unsere Bürokratie...

Grüße,

Christian

Verfasst: Samstag 14. März 2009, 18:02
von Mike_75
Schau mal morgen in der Firma nach
Da hab ich die ganzen Unterlagen liegen

Verfasst: Samstag 14. März 2009, 19:34
von Günther-C3
Ich hatte mir vor 2 Jahren einen BMW, Bj.2001 aus Deutschland gekauft. Hatte auch kein COC-Zertifikat.
Ich bin mit den beiden Fahrzeugscheinen (Teil 1 und Teil 2) zum Denzel nach Salzburg.
Die nette Dame hätte zwar gerne ein COC gehabt, war aber nicht zwingend notwengig.
Sie hat die Papiere dann zum Generalimporteur geschickt und die haben dann so eine Art Typenschein ausgestellt. Sind 4 DIN A4 Seiten. Einen neuen Prüfbericht brauchst du auch noch, haben aber eh meine Vorredner schon geschrieben.

Mit dem neuen Typenschein gehst du dann zum Finanzamt und zahlst die NOVA und Strafsteuer.
Dann ab zu deinem Versicherer und los gehts. So einfach gehts, und ganz ohne COC-Zertifikat.

Gruß, Günther

Verfasst: Samstag 14. März 2009, 19:52
von gl1500se
... ja, aber für den BMW gibt in der EU ein COC Papier, aber für den Mustang nicht ...

Verfasst: Dienstag 17. März 2009, 07:59
von camaro76
shelby gt500 hat geschrieben:gilt auch die § 57a überprüfung vom öamtc? und was lege ich denen vor, funktioniert das mit dem deutschen fahrzeugbrief (typenschein und zulassungsschein gibts ja nicht)?
coc-papier hab ich auch keines.

mfg

Hi

Ja es geht auch beim ÖAMTC.