Dodge RAM - Höherlegung - heiliger TÜV - was nun?!?

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hoagascht
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Dodge RAM - Höherlegung - heiliger TÜV - was nun?!?

Beitragvon hoagascht » Samstag 18. April 2009, 20:27

So nun ist´s endlich soweit - die Kohle ist zusammengekratzt und ein passendes Fahrwerk habe ich auch schon gefunden, ABER da gibt´s ein kleines Problem.

War letzte Woche beim TÜV, um Erkundigungen einzuholen, was ich den für die Typisierung denn so alles benötigen würde. Der Tüv´ler meinte: Wir benötigen von Chrysler Amerika eine Unbedenklichkeitsbescheinigung - das heisst im Klartext, Chrysler soll mir bescheinigen, dass ich diesen Umbau machen darf bzw. dass ich auch von 20 Zoll Felgen auf 17 Zoll Felgen umsteigen kann!
Das bescheinigen die mir doch nie, oder?
Brauche ich eigentlich von der Werkstatt, welche mir das Fahrwerk einbaut auch eine Bestätigung?
Was muss ich nun tatsächlich alles vorweisen bzw. was brauche ich alles um beim TÜV durchzukommen!


Ich häng da zur Zeit (noch) etwas in der Luft :!: :!: :!:

P.S.: der RAM erhält ein 5,5" Pro Comp Fahrwerk und die Bereifung ändert sich von 275/60/20 auf 35x12,5x17 Copper STT.

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Beitragvon hoagascht » Mittwoch 22. April 2009, 10:41

HALLO - ist da jemand!!!

Hat da wirklich niemand eine Idee. Es gibt doch hier auch so viele Blazer-Fahrer - vielleicht können ja die etwas dazu sagen!

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Beitragvon albandy » Mittwoch 22. April 2009, 11:07

Hi, sieht nicht gut aus, aber...

hier ist eine Adr. von einem Shop in Salzburg, der hat damit zu tun
und der hatte (oder hat noch) selber mal einen RAM der höhergestellt wurde.

http://www.moto-z-autoteile.at/

Vielleicht kann der dir weiterhelfen mitn paar Infos, ein Versuch ist es wert :wink:
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Beitragvon ZTYP » Mittwoch 22. April 2009, 11:10

...mal beim TÜV anfragen...die stellen auch unbedenklichkeitsgutachten aus......
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Beitragvon ami74 » Mittwoch 22. April 2009, 11:30

frag mal beim plangger in ibk nach, der macht das ständig mit jeep modellen und lässt es beim tüv eintragen!

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Beitragvon hoagascht » Mittwoch 22. April 2009, 12:05

Danke Armin, da werd ich mal nachfragen.

Bei Auto-Z hab ich schon gefragt, aber der hat leider nix!

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Beitragvon ZTYP » Mittwoch 22. April 2009, 12:09

...ich hab den TÜV Austria gemeint....... http://www.tuev.at/start/browse/Webseit ... %20Holding

die haben für meinen Streetfighter Komplettumbau auch ein Unbedenklichkeitsgutachten erstellt nachdem die Typisierungsstelle eins vom Hersteller haben wollte.......(aber Honda hat sowas nicht)
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Beitragvon hoagascht » Mittwoch 10. Juni 2009, 15:35

So, seit 10 Tagen ist nun um 6" höher gelegt + neue Schlappen drauf - Cooper STT in 35x12,5x17. TÜV ist zwar noch nix passiert, aber dieses Thema werd ich in der nächsten Woche angehen. Hier ein paar Pics dazu

VORHER:

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NACHHER:

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Beitragvon ZTYP » Mittwoch 10. Juni 2009, 15:38

Cool!
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Beitragvon ami74 » Mittwoch 10. Juni 2009, 15:52

schön schön! das gefällt! :)

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Beitragvon Pedl » Mittwoch 10. Juni 2009, 15:53

schaut geil aus!!
sag bescheid was der tüv dazu meint
interessiert mich
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Beitragvon lowrider » Mittwoch 10. Juni 2009, 16:05

eine unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. herstellerfreigabe ist nicht zu bekommen - es ist eigentlich auch aufgabe der landesregierung die technische unbedenklichkeit einer nachträglichen änderung zu beurteilen - die lrg will zwar alles beurteilen und bewerten, aber für ihre entscheidungen keine verantwortung übernehmen, und nur aus diesem grund bestehen sie auf tüv-gutachten, bescheinigungen usw., damit sie sich abputzen können, falls was ins auge geht.

um die arme, arme Landesregierung aus der haftungskette für deinen menschheitsgefährdenten umbau zu nehmen, gehst du am besten folgendermaßen vor:
nimm alle unterlagen, die du für die bauteile hast (falls du überhaupt welche hast) und kontaktiere einen Ziviltechniker - laß ein gesamtgutachten für das fahrzeug erstellen, daß alle umbauten berücksichtigt.
für die räder: falls kein gutachten: die traglast und dimension sind eingegossen - das reicht für das gutachten.
aufgrund des geänderten abrollumfanges der räder, wird die lrg auf eine tachoangleichung bestehen.
er wird das fahrzeug vermessen, einen fahrtest durchführen, und wenn die technischen merkmale den vorschriften entsprechen (radabdeckung, höhe der beleuchtung usw.) wird er dir ein gesamtgutachten erstellen, daß, je nach goodwill des prüfers, eine unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzt.
kostenpunkt: zw. 350 u. 600 teuro

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Beitragvon grazyfrog » Mittwoch 10. Juni 2009, 17:22

Mächtig böse das teil, gefällt mir ;)
94er Ford Explorer

Der Wirtschaft zuliebe :lol:

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Beitragvon hubraumchaot » Mittwoch 10. Juni 2009, 18:10

:yeah:

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Beitragvon D.I.Cruiser » Mittwoch 10. Juni 2009, 21:35

Guat schaut er aus,mächtig mächtig.

Der Rockt :yeah:

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