Keine Anhängelast im Typenschein eingetragen

Du beißt dir schon längere Zeit die Zähne an einem Problemchen aus?
Ein anderes Forum-Mitglied kann dir möglicherweise helfen

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monzda
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Keine Anhängelast im Typenschein eingetragen

Beitragvon monzda » Mittwoch 22. Juli 2009, 23:09

Hallo

Habe folgendes Problem.
Habe in meiner Einzelgenehmigung von meinem Blazer K5 (Bj. 1991)
leider keine Anhängelasten eingetragen.Von wo bekomme ich diese Daten her?

Bitte um Eure Hilfe !!!!

Danke

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Beitragvon albandy » Mittwoch 22. Juli 2009, 23:13

meines Wissens brauchst du das auch nicht mehr.
Vielmehr muß ein Typenschild auf der AHK angebracht sein, wo der ganze Kram draufsteht.
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Beitragvon oli » Donnerstag 23. Juli 2009, 07:56

wenn keine anhängelast angegeben ist, darfst bis zum höchst zulässigen gesamtgewicht des zugfahrzeuges anhängen.

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Beitragvon monzda » Donnerstag 23. Juli 2009, 10:13

Danke für die schnellen Antworten.

Ich möchte die Anhängevorrichtung gerne in die Einzelgenehmigung eintragen lassen, damit ich bei einer ev. Kontrolle keine Probleme habe.
Wer tragt dann die Anhängelast ein (Landesfahrzeugprüfstelle - in Wien MA 46).Die wollen doch sicher irgenwelche Unterlagen ?

Danke

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Beitragvon albandy » Donnerstag 23. Juli 2009, 12:27

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Beitragvon monzda » Donnerstag 23. Juli 2009, 12:58

Damit ist mein Problem noch immer nicht gelöst.

Da es für mein 18 Jahre altes Auto keine EU genehmigte Anhängevorrichtung gibt, muß ich sie durch die Landesfahrzeugprüfstelle eintragen lassen.
Habe schon zahlreiche Telefonate hinter mir (GM,Chevrolet,MA46), keiner fühlt sich zuständig.
Die MA46 können die Anhängevorrichtung nicht eintragen da in der Einzelgenehmigung keine Anhängelast eingetragen ist.
GM hat momentan keinen Ansprechparter (Pleite ?).
MA46 verlangt aber Herstellerdaten.
So wie ich das jetzt sehe wäre die einzige Möglichkeit eine Kopie einer Einzelgenehmigung von einem anderen Blazer (mit dort bereits eingetragener Anhängevorrichtung samt Anhängelast) zu bekommen.

Vielleicht würde mir ein anderer Blazer K5 Fahrer da weiterhelfen.

Danke

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Beitragvon Supraholicer » Donnerstag 23. Juli 2009, 13:40

Machs nicht so kompliziert !

Ich hatte das gleiche mit meinen Wohnmobil !

Das Ding hat einen Überhang von 2,5m,.....da gibts keine fertige AHK Sets !

Ich hab folgendes gemacht !

Falls du in Wien bist,..........ruf die Firma an:

Pach GesmbH
Rautenkranzg 38
1210 Wien
Telefon +43 1 2711668
Fax +43 1 2701842
Email pach.gmbh@aon.at

Die machen dir die AHK pass genau drauf,..............mit den Papieren und den ganzen Wisch vom Pach,gehst dann zur MA46 Eintragen lassen,die schaun sich kurz alles an und fertig,...............

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Beitragvon monzda » Donnerstag 23. Juli 2009, 14:17

Eine passende Anhängevorrichtung zu finden ist ja nicht das Problem.
DAS Problem ist : in meiner Einzelgenehmigung sind keine Anhängelasten eingetragen + dadurch gibt es von der MA46 auch keine Eintragung.

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Beitragvon Supraholicer » Donnerstag 23. Juli 2009, 14:31

monzda hat geschrieben:Eine passende Anhängevorrichtung zu finden ist ja nicht das Problem.
DAS Problem ist : in meiner Einzelgenehmigung sind keine Anhängelasten eingetragen + dadurch gibt es von der MA46 auch keine Eintragung.


Du verstehst nicht,..........

in meiner Einzelgenehmigung stand auch nichts drinnen !

Voraussetzung is nur,.....du musst das von der Firma machen lassen,und mit den Einbaunachweis und den anderen Zettelwischs,zur MA46,......

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Beitragvon monzda » Donnerstag 23. Juli 2009, 17:13

Gratuliere - Kannst froh sein das es bei Dir so geklappt hat.
Habe heute mit MA 46 telefoniert.
Auskunft: keine Eintragung in der Einzelgenehmigung ohne Datenblatt des Herstellers.Und wie gesagt, GM fühlt sich in Österreich nicht zuständig.
Pasta

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Beitragvon outmen » Donnerstag 23. Juli 2009, 19:55

monzda hat geschrieben:Gratuliere - Kannst froh sein das es bei Dir so geklappt hat.
Habe heute mit MA 46 telefoniert.
Auskunft: keine Eintragung in der Einzelgenehmigung ohne Datenblatt des Herstellers.Und wie gesagt, GM fühlt sich in Österreich nicht zuständig.
Pasta


warum schraubst du dir das teil nicht einfach ans auto und wartest bis sich jemand daran stößt und machst dir dann gedanken :?:

wer viel fragt läuft viel irr, ist doch hinlänglich bekannt 8)

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Beitragvon Gustavltd » Donnerstag 23. Juli 2009, 20:00

Oder Dir bleibt noch der (teure) Weg über einen Zivilgutachter. Der darf alles abmessen, durchrechnen und Dir ein Gutachten ausstellen wo alles drinn steht.

lg Gus
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.

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Beitragvon Gregor » Donnerstag 23. Juli 2009, 20:07

Hallo,

bei der Typisierung vom F250 gabs nur eine Aussage, "Anhängerkupplung wird sowiso nicht eingetragen."

Bzgl. Anhängelast, ich habe mal gelernt, dass bei auflauf-gebremsten Anhängern das Eigengewicht Zugfahrzeug min. hzl. Gesamtgewicht vom Anhänger betragen muß. Hat sich da was geändert?

Ich habe jedenfalls den F250 soweit aufgelastet für den Wiegezettel, dass das EG meinem Anhänger HZGGW entspricht.

Weiters interresiert das eingetragene Gewicht niemanden, hatte schon einige Kontrollen mit dem S10 und da ist mein Hänger um 350 kg zu schwer. Wollten alle nur wissen, ob ich die richtigen Führerscheine habe und die Ladungssicherung passt.

Gruß
Gregor

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Beitragvon flo1978 » Dienstag 28. Juli 2009, 13:16

Hallo!

Bei geländegängigen, allradgetriebenen Fahrzeugen ( sollte meines Erachtens nach der Blazer sein -- gibt´s aber sicher eine Definition im KFG ) darfst du das eineinhalbfache Gewicht des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges ziehen!! So steht´s im KFG! Also wenn du 2000 Eigengewicht hast, darfst 3000kg anhängen....

Die andere Seite ist wieder, wenn eine zugelassene bzw. eingetragene Anhängevorrichtung bei solch einem Fahrzeug nur auf geringeres Gewicht typisiert wurde, darfst das natürlich nicht überschreiten!

Mehr dazu kann ich leider auch nicht beitragen.. :roll:

LG Flo
LG FLO

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Beitragvon monzda » Dienstag 28. Juli 2009, 18:56

Danke für die bisherigen Beiträge.

Mein Problem ist die MA 46 (Landesfahrzeugprüfstelle für Wien), die tragen mir ohne ein Datenblatt des Herstellers (welches ich von GM nicht bekomme - weil es für mein 18 Jahre altes Auto nichts mehr gibt bei denen), oder einer Kopie eines Typenscheines (Einzelgenehmigung) mit vorhandender eingetragener Anhängevorrichtung+Anhängelasten nichts ein.Ohne ein ''offizielles Schriftstück'' geht dort nichts.

Darum meine Bitte: Wer kann mir eine Kopie seiner Typisierung oder Einzelgenehmigung wo eine Anhängevorrichtung eingetragen ist, zukommen lassen.-Chevy Blazer Bj.91

Danke !!!!!!!

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