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Reifen Frage
Verfasst: Mittwoch 14. Dezember 2005, 19:58
von kayos
Hallo!
ja ja ich weiss Suche benutzen --> hab ich auch aber...
kann ich statt 205/75/14 auch ohne weiteres 205/70/14 draufknallen, gibt es da einen Wert auf den ich aufpassen muss!?
Versicherungsschutz ???
Freigegeben sind: 205/75/14 und 6,95 x 14 oder 7,35 x 14
Danke Grüsse Tom

Verfasst: Mittwoch 14. Dezember 2005, 20:05
von Americanpatriot
Die meisten Reifenhändler legen nur die Reifen auf die eingetragen sind. Oder kennt jemand einen der alles macht?

Verfasst: Mittwoch 14. Dezember 2005, 23:38
von simonB.
in meiner einzelgenehmigung steht:mindest dimension /achse oder so.
dh:weniger nein,mehr ja!
nur zoll müssen bleiben und halt nicht aus radkasten schauen bzw.streifen.
Verfasst: Mittwoch 14. Dezember 2005, 23:55
von Harry
Americanpatriot hat geschrieben:Die meisten Reifenhändler legen nur die Reifen auf die eingetragen sind. Oder kennt jemand einen der alles macht?

Also dem Reifenhändler isses sowas von Wurscht welche Schnitzeln du raufmachst! Der würd eh am liebsten einen 295/50/22 verkaufen
Beim Pickerl machen wirds net so ohne Probleme sein.
Wenn im Zulassungsschein "mindestmaß " steht , geht alles,nur schleifen oder vorstehen darfs nicht.
In deinem Fall wirds auch keine Rolle spielen also wegen dem bischen Höhenunterschied würd ich mir nicht ins Höschen machen......

Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2005, 00:02
von Harry
simonB. hat geschrieben:in meiner einzelgenehmigung steht:mindest dimension /achse oder so.
dh:weniger nein,mehr ja!
nur zoll müssen bleiben und halt nicht aus radkasten schauen bzw.streifen.
Wieso müssen die Zoll bleiben,wenn Mindestmaß steht?
Das stimmt nicht!
Irgendwo hab ich gehört das sowieso nur die Reifen Montieren darfst
die eingetragen sind. Also wär das wurscht ob mindest..dabei steht oder nicht,und unser ganzes gelaber unnötig. Ich halte mich aber auch an die Formel;Vorstehen und schleifen darf nix

!
Bei Amis kennen sich eh die meisten
nicht aus!

Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2005, 00:37
von trans-am-racer
kannst andere reifen auch drauf tun solange du in der breite breiter wirst!!da du mind. bereifung eingetragen haben musst!wenn nicht musst du auf die landesregierung fahren und dir das nachtragen lassen!!
Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2005, 08:15
von eric1617
Die Dimension im Typenschein/Einzelgenhmigung ist das einzige was zählt. Auch keine Nummer kleiner oder größer.
Rein Verkehrskontrollen technisch gesehen:
Wenn du wirklich in der Breite um eine Numme differierst wird der

wahrscheinlich auch keinen Stress machen.
Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2005, 11:11
von heli
Das heißt also, wenn ich bei der Einzelgenehmigung "schaue", daß sie mir Mindestdimension reinschreiben, dann gilt das für die Breite und auch für den Durchmesser. - Oder liege ich da falsch?
( habe nämlich die Originalen Felgen nicht, sondern "nur" die Centerlines bzw. das Gegenstück dazu von American Racing).
Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2005, 11:33
von marvin
Ich glaube nicht, dass heute noch 'Mindestdimensionen' eingetragen werden.
Das stammt aus einer Zeit, wo es nicht um überbreite Reifen, die es damals gar nicht gab, ging, sondern dass die Reifen die nötige Tragkraft hatten...
Damals bestand eher die Gefahr, dass man aus Kostengründen unterdimensioniertes Reifenmaterial aufzog. Da konnte man in Wien nicht an jeder Ecke F70-14 Reifen kaufen....
Ich rede von den späten 60ern und frühen 70ern, wo unsere Einzelgenehmigungen herrühren.
Heute wirst du schon mit dem Eintrag ganz exakter Dimensionen rechnen müssen....
Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2005, 19:25
von judge
nein, kannst du nicht, da sich der radumfang um mehr als 3% ändern würde und damit außerhalb der toleranzgrenzen (für tacho, etc.) liegt. das ist die begründung, warum nur ganz bestimmt dimensionen freigegeben sind, bei denen im ergebnis der reifenumfang gleich bleibt.
die handhabung von "mindestgrößen" ist von (bundes-)land zu land unterschiedlich, heute werden jedoch nur noch exakte dimensionen eingetragen und toleriert.
in deinem fall würde die bereifung auch die mindestgröße unterschreiten.
abgesehen vom fahrkomfort tut's der karosse auch nicht gut, weniger federung durch den reifen zu erfahren.
auch auf den tragkraft - index (89,91,etc.) ist zu achten.
konsequenz: wenn du die kleineren reifen draufziehst, wäre die versicherung im schadenfall leistungsfrei bzw. müsstest du beweisen, dass der schaden auch mit normalbereifung eingetreten wäre - ein wenig chancenreiches unterfangen, da sie ja zu klein sind und dem typenschein widersprechen.
ach ja: auch zu groß ist problematisch, da sich lenkgeometrie, spur und fahrverhalten drastisch ändern können- mit versicherungsschutz schaut's auch düster aus.
Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2005, 19:53
von simonB.
man darf das alles nicht gaaanz so eng sehen.
ein paar motor-auspuff-umbauten die nicht gaaanz legal sind gibts hier vielleicht auch.
und da fragt komischerweise auch niemand nach typenscheinkonformitäten??
Verfasst: Donnerstag 15. Dezember 2005, 20:41
von Americanpatriot
ich fahre vor allem im winter einen vw polo und bei mir sind reifengrössen von 165 bis 205 eingetragen.
bei der originalstahlfelge stehen aber nur 165er dabei 175er wären aber absolut kein problem nur der reifenhändler hat sich aufgeführt als würde man ihm die lizenz gleich abnehmen! ein zweiter reifenhändler ebenso ... deswegen meine frage

im sommer hab ich 195er auf alu und die sind eingetragen nur die felgen breiter als erlaubt und es hat noch nie wer bemerkt.
@americanpatriot
Verfasst: Freitag 16. Dezember 2005, 18:41
von judge
ist auch klar - denn wenn er's mit rechnung macht und so blöd wäre, sich deinen kundenwunsch nicht schriftlich geben zu lassen (und seine warnung zu vermerken)- könntest du als konsument auf die idee kommen, ihn wegen unterlassener aufklärungspflichten für alles mögliche zur rechenschaft ziehen zu wollen.
dein händler hat also vielleicht über-, aber richtig reagiert... im gegensatz zu all denen, die dir ohne rechnung alles verkaufen....
Verfasst: Freitag 16. Dezember 2005, 21:01
von Harry
Ich kann und darf jeden Reifen verkaufen! Das hat mit Aufklärungspflicht nix zu tun!!
Für das Einhalten von gesetzlichen Regeln ist der Fahrzeughalter selbst zuständig!! Da kann kein Reifenhändler belangt werden!
Ein guter Reifenhändler informiert dich aber richtig! Wenn du dann trotzdem auf den Reifen bestehst , ist es eh deine Sache!
Die Pickerlwerkstätte kann dir auch zu Grosse Reifen verkaufen ,und sogar montieren!
Nur Picker wirst halt keins kriegen

Verfasst: Freitag 16. Dezember 2005, 22:33
von judge
sorry, das sieht der ogh schon seit jahren etwas anders.
so dämlich kann fast kein kunde sein, als dass nicht auch was am händler hängen bleibt.
www.bka.ris.gv.at
...
schau' mal unter 1Ob414/97g...
da geht's um einen gebrauchtwagen mit 10 jahre alten, nicht passenden reifen, von denen nur 2 ersetzt wurden.