Grüß euch,
Hätte eine kurze Frage bzgl. Zusatzblinker für hinten: Hat schonmal jemand von euch bei einer Historischen Einzelgenehmigung LED Motorradblinker (50R für Einspurige Fahrzeuge)typisiert bekommen ? Der Plan wäre diese zusätzlich mit den originalen Roten mitblinken zu lassen
Danke & lg
Manuel
LED Zusatzblinker Thema ist als GELÖST markiert
Moderator: superbee
- Elrond
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LED Zusatzblinker Thema ist als GELÖST markiert
2010er Ford Crown Victoria P7B ex. San Luis Obispo County Sheriff
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1999er Chevy S10 Blazer
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LED Zusatzblinker
Rot darf mal gar nicht blinken. Was du hinten als gelbe Blinker dranschraubst, ist eigentlich wurscht, braucht nicht mal E-Prüfzeichen (auch wenn Prüfer vielleicht Gegenteiliges behaupten). Hatte auch anfangs die kleinen, gelben, runden, 10W-Leuchterln aus der Edelschmiede angeschraubt und bin damit typisieren gegangen.
Abstände so gut es geht einhalten und fertig.
Oder versuchen durch die rote Kammer mit gelben Leds orange durchzublinken.
Abstände so gut es geht einhalten und fertig.
Oder versuchen durch die rote Kammer mit gelben Leds orange durchzublinken.
- geandu
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LED Zusatzblinker
V8Cowboy hat geschrieben:Oder versuchen durch die rote Kammer mit gelben Leds orange durchzublinken.
So habe ich es damals bei meiner C4 gemacht und es war perfekt!
- Elrond
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LED Zusatzblinker
Mahlzeit,
Danke für euren Input
Weiß einen Fall wo das erst unlängst so typisiert wurde, Roter Blinker + zusätzlich Gelb. Das sollte lt. meinen Infos gehen Mein Infostand ist allerdings das Ich natürlich was e geprüftes brauche und da sind die meisten oder Fast alle Mini - Blinker halt eigentlich für Einspurige FZ geprüft (50R).. Aber danke für den Tipp. Klingt mal wieder so als ob es da wieder verschiedenste Auslegungen gibt..
Die Idee mit Leds in der Roten Kammer haben wir wieder verworfen weil es sich mit den Abständen (40cm Aussenkante) nicht ausgeht und es doof ausschaut wenn die äußerste Kammer nicht als Standlicht leuchtet. Switchbacks für Standlicht/Blinker sind nehme Ich an eher pöhse..
Danke & lg
Manuel
Danke für euren Input
Rot darf mal gar nicht blinken. Was du hinten als gelbe Blinker dranschraubst, ist eigentlich wurscht, braucht nicht mal E-Prüfzeichen (auch wenn Prüfer vielleicht Gegenteiliges behaupten). Hatte auch anfangs die kleinen, gelben, runden, 10W-Leuchterln aus der Edelschmiede angeschraubt und bin damit typisieren gegangen.
Abstände so gut es geht einhalten und fertig.
Oder versuchen durch die rote Kammer mit gelben Leds orange durchzublinken.
So habe ich es damals bei meiner C4 gemacht und es war perfekt!
Weiß einen Fall wo das erst unlängst so typisiert wurde, Roter Blinker + zusätzlich Gelb. Das sollte lt. meinen Infos gehen Mein Infostand ist allerdings das Ich natürlich was e geprüftes brauche und da sind die meisten oder Fast alle Mini - Blinker halt eigentlich für Einspurige FZ geprüft (50R).. Aber danke für den Tipp. Klingt mal wieder so als ob es da wieder verschiedenste Auslegungen gibt..
Die Idee mit Leds in der Roten Kammer haben wir wieder verworfen weil es sich mit den Abständen (40cm Aussenkante) nicht ausgeht und es doof ausschaut wenn die äußerste Kammer nicht als Standlicht leuchtet. Switchbacks für Standlicht/Blinker sind nehme Ich an eher pöhse..
Danke & lg
Manuel
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Erlass des BMVIT bezüglich Prüfzeichen:
GZ. BMVIT-179.340/0007-II/ST4/2007
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-han ... orisch.pdf
Kann durchaus sein, dass es irgendwo so typisiert worden ist, dass es rot und gelb blinkt, heißt aber noch lange nicht, dass das so korrekt ist und nicht zu Problemen führen kann. Wobei ich da jetzt keine Unterlagen vorweisen könnte, ob rot und gelb gemeinsam blinken darf oder nicht.
In dem Dokument oben steht auch, dass es geringfügige Abweichungen von den Abständen geben kann. Allerdings konnte mir noch niemand die Toleranz genau nennen. Und eine Anfrage beim BMVIT blieb erwartungsgemäß unbeantwortet.
GZ. BMVIT-179.340/0007-II/ST4/2007
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-han ... orisch.pdf
Kann durchaus sein, dass es irgendwo so typisiert worden ist, dass es rot und gelb blinkt, heißt aber noch lange nicht, dass das so korrekt ist und nicht zu Problemen führen kann. Wobei ich da jetzt keine Unterlagen vorweisen könnte, ob rot und gelb gemeinsam blinken darf oder nicht.
In dem Dokument oben steht auch, dass es geringfügige Abweichungen von den Abständen geben kann. Allerdings konnte mir noch niemand die Toleranz genau nennen. Und eine Anfrage beim BMVIT blieb erwartungsgemäß unbeantwortet.
- Elrond
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Servus,
Danke für den Link, dieses Dokument war mir unbekannt..
So wie es mir erklärt wurde hat Rot + Gelb etwas mit diesem Satz in dem PDF zu tun:
Man will ja schließlich seine nicht originalen Zusatzleuchten für Messen oder Gelände ohne StVzO für den Originalzustand abbauen / abklemmen können
Nur halt wie Du schon sagst sehr schwammig & was Schriftliches gibts auch nicht.. Aber egal... Ohne zerschneiden ginge eh nix mit LEDs in den originalen Rückleuchten damits halbwegs nach was ausschaut..
Danke & lg
Danke für den Link, dieses Dokument war mir unbekannt..
Kann durchaus sein, dass es irgendwo so typisiert worden ist, dass es rot und gelb blinkt, heißt aber noch lange nicht, dass das so korrekt ist und nicht zu Problemen führen kann. Wobei ich da jetzt keine Unterlagen vorweisen könnte, ob rot und gelb gemeinsam blinken darf oder nicht.
So wie es mir erklärt wurde hat Rot + Gelb etwas mit diesem Satz in dem PDF zu tun:
Eine Anbringung mittels demontierbarer Leuchtenträger ist zulässig.
Man will ja schließlich seine nicht originalen Zusatzleuchten für Messen oder Gelände ohne StVzO für den Originalzustand abbauen / abklemmen können
In dem Dokument oben steht auch, dass es geringfügige Abweichungen von den Abständen geben kann
Nur halt wie Du schon sagst sehr schwammig & was Schriftliches gibts auch nicht.. Aber egal... Ohne zerschneiden ginge eh nix mit LEDs in den originalen Rückleuchten damits halbwegs nach was ausschaut..
Danke & lg
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im KFG steht alles genau drin.
gelten tut immer das kfg.
in dem wko schreiben steht es ähnlich.
übrigens die bezeichnung "gelb-rotes licht" ist orange.
rot alleine ist verboten, es steht auch drin dass alle fahrzeuge die rot blinken durften, auf gelb-rot umgebaut werden müssen.
also alles ganz eindeutig
gelten tut immer das kfg.
in dem wko schreiben steht es ähnlich.
übrigens die bezeichnung "gelb-rotes licht" ist orange.
rot alleine ist verboten, es steht auch drin dass alle fahrzeuge die rot blinken durften, auf gelb-rot umgebaut werden müssen.
also alles ganz eindeutig
- Elrond
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N' Abend !
Danke für den Input ! Es wurden Motorrad Mini LED Blinker werden und Wir haben im Kollektiven Brainstorming eine sehr gute schöne Montage Lösung gefunden
Danke & lg
Manuel
Danke für den Input ! Es wurden Motorrad Mini LED Blinker werden und Wir haben im Kollektiven Brainstorming eine sehr gute schöne Montage Lösung gefunden
Danke & lg
Manuel
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