JEEP in Österreich auf die Straße bekommen
Verfasst: Donnerstag 23. März 2023, 21:41
Hallo Leute, ich bin neu und habe eine wichtige Frage welche die herrschaften am anderen ende der Telefonleitung einfach nicht Klartext Beantworten können:
Wie kann ich mein Auto in Lsterreich anmelden?
Ich habe mir Anfang 2022 einen Jee Cherokee XJ BJ90 gekauft welcher aber nur über Deutsche Papiere verfügt, Zulassungsschein Teil 1 und 2 vorhanden, aber von Deutschland.
Jetzt habe ich schon bei der Landesregierung und der Prüfstelle angefunkt.
Der Herr am anderen Ende meinte ich benötige eine "Einzelgenehmigung"
Ihr müsst verstehen ich bin ganz neu auf dem Gebiet....
Könnte mir einer Detailiert erklären was ich jetzt zu tun hab?
Muss dass Auto zum Vorführen Pickerlfertig sein...also geschweisst und für die Straße bereit?
Was hat es mit der NoVa auf sich?
Was kostet denn der Spaß.
Ich habe in der Deutschen Zulassung geschaut, unter Punkt K wo die EU-Typennummer stehen soll, ist bei mir ein Strich.....Denke somit hat er keine.
Und dass CoC Papier (welches ich ebenfalls nicht habe) brauche ich nicht weil ich ausländische Zulassungspapiere habe?
Auf der Homepage der Landesregierung wird man auch nicht viel schlauer, so komplziert wie di dass schreiben!
Über etwaiige Hilfe wäre ich sehr Dankbar.
beste grüße aus Oberösterreich,
LG Cj
Wie kann ich mein Auto in Lsterreich anmelden?
Ich habe mir Anfang 2022 einen Jee Cherokee XJ BJ90 gekauft welcher aber nur über Deutsche Papiere verfügt, Zulassungsschein Teil 1 und 2 vorhanden, aber von Deutschland.
Jetzt habe ich schon bei der Landesregierung und der Prüfstelle angefunkt.
Der Herr am anderen Ende meinte ich benötige eine "Einzelgenehmigung"
Ihr müsst verstehen ich bin ganz neu auf dem Gebiet....
Könnte mir einer Detailiert erklären was ich jetzt zu tun hab?
Muss dass Auto zum Vorführen Pickerlfertig sein...also geschweisst und für die Straße bereit?
Was hat es mit der NoVa auf sich?
Was kostet denn der Spaß.
Ich habe in der Deutschen Zulassung geschaut, unter Punkt K wo die EU-Typennummer stehen soll, ist bei mir ein Strich.....Denke somit hat er keine.
Und dass CoC Papier (welches ich ebenfalls nicht habe) brauche ich nicht weil ich ausländische Zulassungspapiere habe?
Auf der Homepage der Landesregierung wird man auch nicht viel schlauer, so komplziert wie di dass schreiben!
Über etwaiige Hilfe wäre ich sehr Dankbar.
beste grüße aus Oberösterreich,
LG Cj