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Reifen typisieren

Verfasst: Sonntag 2. April 2006, 19:26
von sekanda
Könnt ich da Probleme bekommen?
[img][img]http://www.picfury.com/9/back-11-th.JPG[/img][/img]


Und kennt jemand diese Felgen?
Angeblich von einer C2?

[img][img]http://www.picfury.com/9/front-6-th.jpg[/img][/img]

Verfasst: Sonntag 2. April 2006, 19:29
von trans-am-racer
warum sollte es da probleme geben!die stehen ja nicht raus!!die felgen sind ein western wheel verschnitt!

Verfasst: Sonntag 2. April 2006, 19:33
von sekanda
gibts von denen ein Gutachten?

Verfasst: Sonntag 2. April 2006, 19:34
von trans-am-racer
nee sowas haben die nicht

Verfasst: Sonntag 2. April 2006, 19:39
von judge
wie schaut's denn mit einfedern und fahrwerks-geometrie aus?

schauen für mich, so, wie das foto geschossen ist, ~1 inch zu weit vor, um problemlos zu sein - bin mir aber nicht sicher...

Verfasst: Sonntag 2. April 2006, 19:53
von sekanda
einfedern is ok wegen der HiJackers ------Geometrie? fährt sich mies aber das ist mir WURSCHT.

1cm könnts schon sein -- aber nur links, rechts passt´s -- amerikanische Fertigungsqualität.

Ich stell mich beim Typisieren einfach an ne Hauswand und steig bei der Beifahrertür aus :) :)

Verfasst: Sonntag 2. April 2006, 19:55
von trans-am-racer
das ist eine möglichkeit!und der prüfer darf sich nicht mehr als 1meter dem fahrzeug nähern :) :)

Verfasst: Sonntag 2. April 2006, 20:10
von sekanda
trans-am-racer hat geschrieben:das ist eine möglichkeit!und der prüfer darf sich nicht mehr als 1meter dem fahrzeug nähern :) :)


werd ein totes Schwein auf die Rückbank legen, damit er nicht in Versuchung kommt

Verfasst: Sonntag 2. April 2006, 21:53
von Prowler
Die Felgen sind "American Racing" und waren bei den C3 Corvetten oft montiert.
Gutachten (Tragfähigkeit etc.) gibts von denen natürlich nicht.

Zu den Freunden der MA46 in der Haidequerstr. im 11.ten brauchst so nicht fahren. :wink:
Ohne
1. das TÜV-Gutachten der Felgen (nicht der Reifen),
2. einen Nachweis des fachgerechten Einbaues,
3. eine Unbedenklichkeitserklärung des Fahrzeugherstellers,
4. einen Nachweis, dass die Auflagen erfüllt sind (Kotflügel verbreitern),
5. eine Bestätigung einer Werkstatt, die Pickerlüberprüfungen durchführen darf, dass die Freigängigkeit der Reifen gewährleistet ist.
brauchst dort nicht aufkreuzen.
Vurschrift is Vurschrift :) :) :)

Verfasst: Montag 3. April 2006, 18:08
von sekanda
Danke für die Info,
bin jetzt voll motiviert :? :? :?

da hilft wohl nur mehr ein Minenfeld rund ums Auto
wenn ich beim TÜV bin.

"Natürlich hab ich alle Gutachten, liegen alle am Rücksitz. Rufen´s mich an wenn alles erledigt ist?"