Monte70 hat geschrieben:Bei soviel Beamtenwillkür schwillt mir der Hals....
Wo hast du das Auto verzollen lassen? Ich hab in einem anderen Ami-Forum schon mitgekriegt, dass z.B. der Zoll in Deutschland die Regelung trotz Kenntnis einfach negiert!
Du kannst gegen den Abgabenbescheid 3 Jahre lang nach Abfertigungsdatum Einspruch einheben. Der Einspruch setzt zwar den Schuldbetrag nicht aus d.h. du mußt zahlen, aber du kannst dann mit den o.a. Unterlagen (Empfehlung des Rates für historische Fahrzeuge, andere Sachverständigengutachten etc.)
Ich würde den Einspruch mit dem Zusatz EuGH zur Warennummer 9705 0000 begründen. Verordnung der EU - Kommission, veröffentlicht im "Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften"
Nr. 96 C 127/3 vom 30.4.1996 zu Position 9705 00 00)
Bin heute auf Urlaub und erst gegen Abend wieder online.
Importsteuer für Charger mit 10% Zoll und 20% MwST
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Wenn ich es richtig raus gelesen habe, dann ist es ein 1970 Charger R/T SE mit 440 cui.
da steht es ... http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... hp?t=11362
/edit
Jop, die Type stimmt, stahet ja auch schon in unserer Forums-Garage http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... le&CID=184
da steht es ... http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... hp?t=11362
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Jop, die Type stimmt, stahet ja auch schon in unserer Forums-Garage http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... le&CID=184
Für alle die mich nicht kennen, ich hab das hier einmal gegründet, als ihr noch Golf gefahren seid! 
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Eurotax Hauptcode: 055548
Modell--Nr. Body Style Nr.: XH29/NA
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Zylinder: 8V
Aufbau: 2dHT
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Grau unterlegt, also ERHATLUNGSWÜRDIG
lt. approbierte Liste Ausgabe 2006 Seite 612
Hoffe gedient zu haben
Ciao Martin
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Nochwas die Originalität beftreffend (Kurzfassung)
Die Hauptgruppen der Fahrzeugemüssen imOriginalzustand sein, Zeitgenössischer Ersatz gilt als dem Original entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile handelt, die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges in Handel angeboten wurden.
Als Hauptgruppe gelten:
Motor und Gemschiaufbereitung
Kraftübertragung
Radaufhängung
Lenkanlage
Aufbauten
(Diese müssen im Originalzustand sein)
Folgende Teile können durch Nachbildungen oder Austauschteile ersetzt werden:
Bereifung
Zündkerzen
Lampen
Verglasung
Ketten und Riemen
Bremsbeläge
Auspuffanlage
Insgesmat darf durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung der Originaleindruck nicht beeinträchtigt werden.
In den Erläuterungen zu EU-Verordnung steht:
Im Hinblick darauf, daß es sich bei einem Kraftfahrzeug grundsätzlich um einen relativ kurzlebigen Gebrauchsgegenstand handelt, der ständig fortschreitenden technischen Entwicklungen unterliegt, können - soweit nicht offensichtlich Tatsachen dagegen sprechen - die vorstehenden Vorausetzungen des genannten Urteils als gegeben unterstellt werden für:
Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand
ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells, des Steuer- oder Betriebssystems, des Motors usw.
die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Type entsprechen
alle Kraftfahrzeuge die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, auch in nicht fahrbereiten Zustand
Dann sind noch Sachverständige angeführt, dazu müsste ich aber wissen wodu wohnst.
Wenn du noch Fragen hast, bin eh immer da
Ciao Martin
Die Hauptgruppen der Fahrzeugemüssen imOriginalzustand sein, Zeitgenössischer Ersatz gilt als dem Original entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile handelt, die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges in Handel angeboten wurden.
Als Hauptgruppe gelten:
Motor und Gemschiaufbereitung
Kraftübertragung
Radaufhängung
Lenkanlage
Aufbauten
(Diese müssen im Originalzustand sein)
Folgende Teile können durch Nachbildungen oder Austauschteile ersetzt werden:
Bereifung
Zündkerzen
Lampen
Verglasung
Ketten und Riemen
Bremsbeläge
Auspuffanlage
Insgesmat darf durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung der Originaleindruck nicht beeinträchtigt werden.
In den Erläuterungen zu EU-Verordnung steht:
Im Hinblick darauf, daß es sich bei einem Kraftfahrzeug grundsätzlich um einen relativ kurzlebigen Gebrauchsgegenstand handelt, der ständig fortschreitenden technischen Entwicklungen unterliegt, können - soweit nicht offensichtlich Tatsachen dagegen sprechen - die vorstehenden Vorausetzungen des genannten Urteils als gegeben unterstellt werden für:
Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand
ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells, des Steuer- oder Betriebssystems, des Motors usw.
die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Type entsprechen
alle Kraftfahrzeuge die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, auch in nicht fahrbereiten Zustand
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Weitergeleitet
Habe die von Klingeredith gesendeten Daten an die für mich zuständige
Anlaufstelle weitergeleitet. Mal sehen was dem Zollbeamten jetzt wieder für ein BULLSHIT einfällt. Der Sachverständige hat mir damals erklärt, falls das Fahrzeug in der Eurotax als erhaltenswürdig aufscheint ist der Zustand egal.
Danke
Joerg
Anlaufstelle weitergeleitet. Mal sehen was dem Zollbeamten jetzt wieder für ein BULLSHIT einfällt. Der Sachverständige hat mir damals erklärt, falls das Fahrzeug in der Eurotax als erhaltenswürdig aufscheint ist der Zustand egal.
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Re: Weitergeleitet
Wo ist denn die Zollabfertigung durchgeführt worden? In Österreich oder in Deutschland?Joerg hat geschrieben:Habe die von Klingeredith gesendeten Daten an die für mich zuständige
Anlaufstelle weitergeleitet. Mal sehen was dem Zollbeamten jetzt wieder für ein BULLSHIT einfällt. Der Sachverständige hat mir damals erklärt, falls das Fahrzeug in der Eurotax als erhaltenswürdig aufscheint ist der Zustand egal.
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Verzollung
Die Verzollung wurde in Österreich durchgeführt!
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SCHEI? Beamtenstaat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Werde mir nen Klingelbeutel anschaffen um mit der Restauration beginnen zu können!
Das hat man in Österreich davon, wenn man fleißig ist,
nach Amerika fährt dort ein Jahr 6 Tage die Woche 12 Stunden arbeitet um sich einen Traum zu erfüllen.
Habe gerade das Gutachten durchgelesen, welches ich endlich bekommen habe!
Da steht:
Sollte das Fahrgestell mit Rädern und Karrosserie in den Orginalzustand zurückgeführt werden, KÖNNTE eine neuerliche Bewertung als Oldtimer vorgenommen werden!
Bin also hiermit ganz schnell mal 3126 Euro los statt normalerwiese 1100.
Haltet euch ja von einem gewissen Herrn Leo Suppan fern.
Bei Interesse habe auch seine Daten und Telefonnummer!
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Ganz so falsch ist das ja nicht, was der Sachverständige da sagt:
So wie der Charger vorgeführt worden ist, mag er zwar ein tierisches Gefährt gewesen sein, aber definitiv kein historisch korrekter Oldtimer; und nur für die gelten die Ausnahmebestimmungen....und das ist durchaus gut so.
Und die Modifikationen sind nicht zeittypisch, sondern klassisches spätsiebziger Tuning...
Für mich ist die Entscheidung der zuständigen Prüfstelle, vor allem auch mit der zweiten Chance, verständlich und korrekt...
Die Kosten dafür sind natürlich schlimm, aber hätte man unter Umständen vorher abklären können; Vorführen wäre wohl erst nachdem Rückbau besser gewesen...
So wie der Charger vorgeführt worden ist, mag er zwar ein tierisches Gefährt gewesen sein, aber definitiv kein historisch korrekter Oldtimer; und nur für die gelten die Ausnahmebestimmungen....und das ist durchaus gut so.
Und die Modifikationen sind nicht zeittypisch, sondern klassisches spätsiebziger Tuning...
Für mich ist die Entscheidung der zuständigen Prüfstelle, vor allem auch mit der zweiten Chance, verständlich und korrekt...
Die Kosten dafür sind natürlich schlimm, aber hätte man unter Umständen vorher abklären können; Vorführen wäre wohl erst nachdem Rückbau besser gewesen...



