abschleppen eines nicht zugelassenen kfz
Moderator: superbee
-
swat19xx
- V8 Cruiser

- Beiträge: 74
- Registriert: Samstag 25. März 2006, 17:49
- Wohnort: pressbaum
abschleppen eines nicht zugelassenen kfz
hallo !
darf ich ein kfz zu mir nach hause abschleppen,in die garage wenn dieses nicht angemeldet ist und die strecke betragt ca. 10 km.
würde das abzuschleppende kfz mit pannendreieck kennzeichnen und normal abblendlicht einschalten, keine warnblinkanlagen.
ist das prinzipiell erlaubt ?
danke
darf ich ein kfz zu mir nach hause abschleppen,in die garage wenn dieses nicht angemeldet ist und die strecke betragt ca. 10 km.
würde das abzuschleppende kfz mit pannendreieck kennzeichnen und normal abblendlicht einschalten, keine warnblinkanlagen.
ist das prinzipiell erlaubt ?
danke
- Adrian12
- Pro Stock

- Beiträge: 1111
- Registriert: Samstag 8. Juli 2006, 17:49
- Wohnort: Treffen/Kärnten
- Kontaktdaten:
du darfst, mit stange bzw seil, der schlepper muss angemeldet sein --> somit überträgt sich des aufs hintere (gezogene) fahrzeug...
hab ich schon hinter mir, is nix gewesen...
was du beim ziehen beachten musst weißt eh hoff ich mal...
hab ich schon hinter mir, is nix gewesen...
was du beim ziehen beachten musst weißt eh hoff ich mal...

Cadillac Sedan deVille 1981 V8-6-4 6.0
Dodge Spirit 1992 V6 3.0
Buick Skylark Limited 1988 V6 3.0
- eric1617
- Pro Stock

- Beiträge: 3217
- Registriert: Donnerstag 29. Januar 2004, 10:37
- Wohnort: Steiermark - Home of the Governor
- eci
- Street Machine

- Beiträge: 573
- Registriert: Donnerstag 5. Januar 2006, 20:26
- Wohnort: Polling in Tirol
eric1617 hat geschrieben:yep. Kannst so machen.
Warnblinkanlage kann man, muß man aber nicht aktivieren.
Recht entspannt wäre es natürlich wenn der Abgeschleppte für das Vehikel auch den Führerschein hätte...
fs sollte auch der abschlepper haben wir sind ja nicht in der disco
gruss aus tirol eci
4WD Standheiz., HiJaker, Eigenbau: beleuchteter Kühlergrill + Reserveradträger klappbar, DVD Wechsleranlage mehrere Monitore, Scoop, Moonvisor, 275 + 235er, Cragar SS 10" + 8", Runningboards
das BESTE alles TÜV genehmigt
4WD Standheiz., HiJaker, Eigenbau: beleuchteter Kühlergrill + Reserveradträger klappbar, DVD Wechsleranlage mehrere Monitore, Scoop, Moonvisor, 275 + 235er, Cragar SS 10" + 8", Runningboards
das BESTE alles TÜV genehmigt
-
Pedl
- Pro Stock

- Beiträge: 2492
- Registriert: Montag 18. September 2006, 12:31
- Wohnort: Innviertel
- simonB.
- Pro Stock

- Beiträge: 1525
- Registriert: Montag 14. Juni 2004, 00:38
- Wohnort: W-IEN 2
können schon,dürfen glaube ich zu 90%nicht.
alarmblinkanlage einschalten ist einmal GANZ falsch!!(weiss ich zu 100%)
pannendreieck und abblendlicht,denn auch das gezogene fahrzeug muss noch die richtung anzeigen(blinken)können/MÜSSEN!!
aber bei 10km is eh ois wurscht
bei sowas würd ich aber die polizei persönlich fragen und mich nicht auf hobbyschrauber verlassen
(mich miteinbezogen)
alarmblinkanlage einschalten ist einmal GANZ falsch!!(weiss ich zu 100%)
pannendreieck und abblendlicht,denn auch das gezogene fahrzeug muss noch die richtung anzeigen(blinken)können/MÜSSEN!!
aber bei 10km is eh ois wurscht
bei sowas würd ich aber die polizei persönlich fragen und mich nicht auf hobbyschrauber verlassen
-- und kost' benzin auch 3 mark 10, egal es wird schon gehn --
-
swat19xx
- V8 Cruiser

- Beiträge: 74
- Registriert: Samstag 25. März 2006, 17:49
- Wohnort: pressbaum
danke !
Anmerkung:
Auch Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, dürfen abgeschleppt werden.
Nicht hochgehoben (Seil, Stange):
Das Fahrzeug rollt mit allen Rädern auf der Fahrbahn
Voraussetzung:
Die Lenkung muss funktionieren,
mindestens eine Bremsanlage voll wirksam sein
das Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden
die Verbindung mit dem Zugfahrzeug darf nicht länger als 8 Meter sein und die Schleppvorrichtung muss mit einem roten Lappen gekennzeichnet werden.
Ausnahme: Auch wenn alle Bremsanlagen ausgefallen sind, darf trotzdem mit einer Stange abgeschleppt werden, wenn das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges wesentlich höher ist als das des abzuschleppenden Fahrzeuges.
Teilweise hochgehoben:
Wenn das Fahrzeug auf eine Schleppachse aufgeladen ist, darf es auch bei Ausfall aller Bremsanlagen geschleppt werden, wenn die Gewichtsrelation ein Schleppen mit der Stange nicht zulassen würde.
Abschleppgeschwindigkeit
Generell max. 40 km/h
Erforderliche Lenkberechtigung (LB) beim Abschleppen
Lenker des Zugfahrzeuges: die für das Zugfahrzeug notwendige LB
Lenker des abzuschleppenden Fahrzeuges:
bei Motorrädern: Klasse A (ausgenommen Mopeds)
bei allen anderen KFZ: eine für das konkrete KFZ notwendige LB oder LB der Klasse B
Notbeleuchtung
Vorsicht:
Das abzuschleppende Fahrzeug muss, soweit dies erforderlich ist, mit einer entsprechenden Notbeleuchtung ausgerüstet oder durch Beleuchtung vom Zugfahrzeug aus anderen Straßenbenützern erkennbar gemacht sein.
Gesetzestext: § 105 Abs. 4 KFG
Für teilweise hochgehoben abgeschleppte Fahrzeuge gilt:
sind die hinteren Leuchten nicht wirksam oder sichtbar und bleiben die hinteren Leuchten des Zugfahrzeuges für nachfolgende Lenker nicht sichtbar, so müssen sichtbare Ersatzvorrichtungen angebracht sein.
Verwendung der Alarmblinkanlage beim Abschleppen
Generell gilt, dass die Warnblinkanlage dann eingeschaltet werden darf, wenn andere Lenker durch das Fahrzeug gefährdet werden könnten oder vor Gefahren gewarnt werden sollen. Dazu kann auch ein Abschleppvorgang zählen, und zwar z.B. dann, wenn auf Straßen, die üblicher Weise mit hoher Geschwindigkeit befahren werden oder die sehr unübersichtlich sind, eine Abschleppung mit nur geringer Geschwindigkeit durchgeführt werden kann. Dabei ist besonders zu beachten, dass eine Änderung der Fahrtrichtung bei eingeschalteter Alarmblinkanlage mittels des Fahrtrichtungsanzeigers nicht angezeigt werden kann.
habs
Anmerkung:
Auch Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, dürfen abgeschleppt werden.
Nicht hochgehoben (Seil, Stange):
Das Fahrzeug rollt mit allen Rädern auf der Fahrbahn
Voraussetzung:
Die Lenkung muss funktionieren,
mindestens eine Bremsanlage voll wirksam sein
das Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden
die Verbindung mit dem Zugfahrzeug darf nicht länger als 8 Meter sein und die Schleppvorrichtung muss mit einem roten Lappen gekennzeichnet werden.
Ausnahme: Auch wenn alle Bremsanlagen ausgefallen sind, darf trotzdem mit einer Stange abgeschleppt werden, wenn das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges wesentlich höher ist als das des abzuschleppenden Fahrzeuges.
Teilweise hochgehoben:
Wenn das Fahrzeug auf eine Schleppachse aufgeladen ist, darf es auch bei Ausfall aller Bremsanlagen geschleppt werden, wenn die Gewichtsrelation ein Schleppen mit der Stange nicht zulassen würde.
Abschleppgeschwindigkeit
Generell max. 40 km/h
Erforderliche Lenkberechtigung (LB) beim Abschleppen
Lenker des Zugfahrzeuges: die für das Zugfahrzeug notwendige LB
Lenker des abzuschleppenden Fahrzeuges:
bei Motorrädern: Klasse A (ausgenommen Mopeds)
bei allen anderen KFZ: eine für das konkrete KFZ notwendige LB oder LB der Klasse B
Notbeleuchtung
Vorsicht:
Das abzuschleppende Fahrzeug muss, soweit dies erforderlich ist, mit einer entsprechenden Notbeleuchtung ausgerüstet oder durch Beleuchtung vom Zugfahrzeug aus anderen Straßenbenützern erkennbar gemacht sein.
Gesetzestext: § 105 Abs. 4 KFG
Für teilweise hochgehoben abgeschleppte Fahrzeuge gilt:
sind die hinteren Leuchten nicht wirksam oder sichtbar und bleiben die hinteren Leuchten des Zugfahrzeuges für nachfolgende Lenker nicht sichtbar, so müssen sichtbare Ersatzvorrichtungen angebracht sein.
Verwendung der Alarmblinkanlage beim Abschleppen
Generell gilt, dass die Warnblinkanlage dann eingeschaltet werden darf, wenn andere Lenker durch das Fahrzeug gefährdet werden könnten oder vor Gefahren gewarnt werden sollen. Dazu kann auch ein Abschleppvorgang zählen, und zwar z.B. dann, wenn auf Straßen, die üblicher Weise mit hoher Geschwindigkeit befahren werden oder die sehr unübersichtlich sind, eine Abschleppung mit nur geringer Geschwindigkeit durchgeführt werden kann. Dabei ist besonders zu beachten, dass eine Änderung der Fahrtrichtung bei eingeschalteter Alarmblinkanlage mittels des Fahrtrichtungsanzeigers nicht angezeigt werden kann.
habs
- eci
- Street Machine

- Beiträge: 573
- Registriert: Donnerstag 5. Januar 2006, 20:26
- Wohnort: Polling in Tirol
Pedl hat geschrieben:ab und zu denk ich mir wärs auch net schlecht, wenn man in der disco einen führerschein zum abschleppen bräuchte, weil was für "anmachen" ich da schon gehört habe...
aber lustig wars
aber besser fs für das abzuschleppende
was ich da schon alles erfahren habe
so nachdem motto
....ich geh nie ins bett mit aner schiachen olten ober woch immer neben aner auf.....
anwesende natürlich ausgenommen
gruss aus tirol eci
4WD Standheiz., HiJaker, Eigenbau: beleuchteter Kühlergrill + Reserveradträger klappbar, DVD Wechsleranlage mehrere Monitore, Scoop, Moonvisor, 275 + 235er, Cragar SS 10" + 8", Runningboards
das BESTE alles TÜV genehmigt
4WD Standheiz., HiJaker, Eigenbau: beleuchteter Kühlergrill + Reserveradträger klappbar, DVD Wechsleranlage mehrere Monitore, Scoop, Moonvisor, 275 + 235er, Cragar SS 10" + 8", Runningboards
das BESTE alles TÜV genehmigt
- Strobe
- Muscle Car Driver

- Beiträge: 324
- Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 20:53
- Wohnort: Graz
habe ich vor kurzem auch gemacht, mit autos eben!
vorher bei der polizei angerufen.
es ist erlaubt, natürlich brauchen beide fahrer einen führerschein, warndreieck in das abgeschleppte fahrzeug (heckscheibe) und im idealfall warnblinkanlage beim abgeschleppten.
kennzeichen werden nur für das schleppende fahrzeug benötigt.
grüße strobe
vorher bei der polizei angerufen.
es ist erlaubt, natürlich brauchen beide fahrer einen führerschein, warndreieck in das abgeschleppte fahrzeug (heckscheibe) und im idealfall warnblinkanlage beim abgeschleppten.
kennzeichen werden nur für das schleppende fahrzeug benötigt.
grüße strobe
- low76
- Pony Driver

- Beiträge: 225
- Registriert: Montag 25. April 2005, 19:19
- Wohnort: Off Topic Country
simonB. hat geschrieben:können schon,dürfen glaube ich zu 90%nicht.
alarmblinkanlage einschalten ist einmal GANZ falsch!!(weiss ich zu 100%)
pannendreieck und abblendlicht,denn auch das gezogene fahrzeug muss noch die richtung anzeigen(blinken)können/MÜSSEN!!
aber bei 10km is eh ois wurscht![]()
bei sowas würd ich aber die polizei persönlich fragen und mich nicht auf hobbyschrauber verlassen(mich miteinbezogen)
Also wenn ich mich nicht irre hat glaube ich die Polizei eh schon klar und deutlich geantwortet
Lowriders bow do no one!!!!
- Strobe
- Muscle Car Driver

- Beiträge: 324
- Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 20:53
- Wohnort: Graz
also dem zitat stimme ich auch noch einmal zu. habe auch die polizei persönlich gefragt und mir den namen des herren sagen lassen.
>>alarmblinkanlage einschalten ist einmal GANZ falsch!!(weiss ich zu 100%)<<
da sieht man es wieder, am besten noch schriftlich geben lassen, weil da jeder cop etwas grundsätzlich verschiedenes erklärt!
>>alarmblinkanlage einschalten ist einmal GANZ falsch!!(weiss ich zu 100%)<<
da sieht man es wieder, am besten noch schriftlich geben lassen, weil da jeder cop etwas grundsätzlich verschiedenes erklärt!
- MADMAX
- Pro Stock

- Beiträge: 2948
- Registriert: Donnerstag 5. Mai 2005, 10:37
- Wohnort: Königsbrunn
- Kontaktdaten:
