Ich hab mich gestern mit Dominic (Dodge Sportsman) unterhalten bezüglich der aktuellen Gesetzlage, dass KFZ ihr Abblendlicht am Tag eingeschalten haben müssen.
Wie genau handhabt ihr das bzw. gibts da Erfahrungen mit der Rennleitung?
Grundsätzlich sind die Oldis bzw. die Lichtmaschinen nicht dafür ausgelegt, den ganzen Tag zu leuchten.
ÖAMTC-Homepage Teil 1 hat geschrieben:Wer bei Tag und guter Sicht ohne oder mit vorschriftswidriger Beleuchtung angehalten wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von € 15,-- rechnen. Für falsche Beleuchtung bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung reicht der Strafrahmen bis zu € 5,000,--.
Bei einem Unfall drohen "Lichtsündern" außerdem rechtliche Nachteile: Wer ohne Licht gefahren ist, muss nämlich beweisen, dass der Unfall auch mit eingeschaltetem Licht passiert wäre. Der Beweis wird oft schwer zu erbringen sein. Die Folge wäre eine straf- bzw. zivilrechtliche Haftung.
Der ÖAMTC sieht in der Gesetzesnovelle nur eine Übergangslösung; er verlangt, dass ab 2007 europaweit alle Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden.
ÖAMTC-Homepage Teil 2 hat geschrieben:Die Bestimmung Licht am Tag ist sinnvoller Weise nur im Zusammenhang mit den anderen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen so zu verstehen, dass diese Verpflichtung nur für Lenker von Fahrzeugen gilt, die nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen mit den Beleuchtungseinrichtungen ausgerüstet sind.
Lenker von Fahrzeugen die aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nicht mit Scheinwerfern und Leuchten ausgerüstet sind, wie z.B. sehr alte historische Fahrzeuge, sind von der Lichtpflicht ausgenommen.
Historische Fahrzeuge, die über die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen verfügen, sind von der Lichtpflicht am Tag jedoch nicht ausgenommen.
da geht eigentlich klar hervor, dass wir das licht eingeschalten haben müssten. wie genau wird das gesehen. was sind da eure erfahrungen. fahrt ihr eventuell mit standlicht?
lg



