Import Schweiz / Sammlungsgegenstand
Moderator: superbee
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navett
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Import Schweiz / Sammlungsgegenstand
Hallo,
ich wollte mal fragen ob jemand Kontakte zu Leuten hat, die ein 30+ Auto als Sammlungsgegenstand aus der Schweiz nach AUT bringen können.
Mir wurde am Telefon mit 3 verschiedenen Zoll-Auskunftstellen gesagt, dass sowas nur noch sehr schwer ... blahblahblah -> auf gut Deutsch:
10% Zoll
20% Steuer
16% NoVa
------------
= nackter Wahnsinn
>_> der Staat nimmt sichs, das is nicht mehr schön.
ich wollte mal fragen ob jemand Kontakte zu Leuten hat, die ein 30+ Auto als Sammlungsgegenstand aus der Schweiz nach AUT bringen können.
Mir wurde am Telefon mit 3 verschiedenen Zoll-Auskunftstellen gesagt, dass sowas nur noch sehr schwer ... blahblahblah -> auf gut Deutsch:
10% Zoll
20% Steuer
16% NoVa
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= nackter Wahnsinn
>_> der Staat nimmt sichs, das is nicht mehr schön.
- dekatee
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dann lass dir auf der schweizer Seite ein T1 Dokument ausstellen. Du wirst zwar Sicherheit dafür leisten müssen, die bekommst du aber retour.
Weiters hast du eine Frist auf dem Versandschein - sind meistens 8 Tage -, in der du den Versandschein stellen musst. Du unterschreibst bei der Spedition eine Verpflichtungserklärung, in der du die Haftung für die fristgerechte Stellung des Versandscheines übernimmst.
frag mal bei der zollauskunftstelle Villach vor dem Import schriftlich an.
https://www.bmf.gv.at/Kontakt/Zollausknfte/_start.htm
Ich konnte letzte Woche die Sammlungsgegenstände-Regelung in einem aktuellen Fall anwenden, welche auch nach Prüfung durch die Zollstelle gewährt wurde.
http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... hp?t=16978
Bei Bedarf kann ich dir behilflich sein , bin Zolldeklarant. Bitte um PN um die Details zu besprechen.
Weiters hast du eine Frist auf dem Versandschein - sind meistens 8 Tage -, in der du den Versandschein stellen musst. Du unterschreibst bei der Spedition eine Verpflichtungserklärung, in der du die Haftung für die fristgerechte Stellung des Versandscheines übernimmst.
frag mal bei der zollauskunftstelle Villach vor dem Import schriftlich an.
https://www.bmf.gv.at/Kontakt/Zollausknfte/_start.htm
Ich konnte letzte Woche die Sammlungsgegenstände-Regelung in einem aktuellen Fall anwenden, welche auch nach Prüfung durch die Zollstelle gewährt wurde.
http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... hp?t=16978
Bei Bedarf kann ich dir behilflich sein , bin Zolldeklarant. Bitte um PN um die Details zu besprechen.
Keep on cruisin
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Vielen Dank für die Blumen - gern geschehen!!BADBOY17 hat geschrieben:Halt dich mal punktgenau an die Aussagen von MONTE 70
ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen er weis von was er
redet.
War bei mir so was von problemlos das ich es nur immer wieder sagen kann
DANKE BERND
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Caddy58
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Also, ich habe gerade eben erst ein Fahrzeug aus der Schweiz über Lustenau importiert - du kannst das Fahrzeug schon noch mit 10% verzollen, allerdings nicht mehr direkt beim Grenzwächter sondern ein paar Meter weiter beim Zoll, der freundliche Gendarm an der Grenze hat mir erklärt, dass den Beamten die an der Grenze stehen die Entscheidungsmacht entzogen wurde, ob es sich um ein historisches Fahrzeug handelt oder nicht. Dies kann nur der Zollbeamte entscheiden und dieser wiederum kann bei Zweifel einen Sachverständigen hinzuziehen. Der Nachteil ist, dass du nur noch Werktags zu den Geschäftszeiten dein Fahrzeug als historisches verzollen kannst - 2. Möglichkeit ist, dass Fahrzeug normal direkt an der Grenze verzollen, anschliessend zum Zoll in deiner Nähe fahren und dir den Import als historisches Fahrzeug bestätigen lassen und die zuviel bezahlten Abgaben beim Zoll Wien wieder zurückfordern - ist etwas umständlicher aber so kannst du das Fahrzeug auch am Wochenende über die Grenze schaffen.
Viel Glück dabei!
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@ Caddy58 - und genau das ist das Problem, daß die Herren beim Zoll unterschiedliche Aussagen machen. Die haben hier eine interne Weisung vom Ministerium vorliegen, nach - nicht rechtlich nachvollziehbaren - Gesichtspunkten zu entscheiden, obwohl die Erläuterungen zum Zolltarif, die EU-weit gleich sind (Zollgesetz = EU-Gesetz), dies schwarz auf weiß erlauben.Caddy58 hat geschrieben:Also, ich habe gerade eben erst ein Fahrzeug aus der Schweiz über Lustenau importiert - du kannst das Fahrzeug schon noch mit 10% verzollen, allerdings nicht mehr direkt beim Grenzwächter sondern ein paar Meter weiter beim Zoll, der freundliche Gendarm an der Grenze hat mir erklärt, dass den Beamten die an der Grenze stehen die Entscheidungsmacht entzogen wurde, ob es sich um ein historisches Fahrzeug handelt oder nicht. Dies kann nur der Zollbeamte entscheiden und dieser wiederum kann bei Zweifel einen Sachverständigen hinzuziehen. Der Nachteil ist, dass du nur noch Werktags zu den Geschäftszeiten dein Fahrzeug als historisches verzollen kannst - 2. Möglichkeit ist, dass Fahrzeug normal direkt an der Grenze verzollen, anschliessend zum Zoll in deiner Nähe fahren und dir den Import als historisches Fahrzeug bestätigen lassen und die zuviel bezahlten Abgaben beim Zoll Wien wieder zurückfordern - ist etwas umständlicher aber so kannst du das Fahrzeug auch am Wochenende über die Grenze schaffen.
Viel Glück dabei!
Hier wird einfach ein EU-Gesetz nach deutschen Gesichtspunkten zurechtgebogen.
Und so einfach, wie du das mit dem Rechtsmittel beschreibst, ist es leider nicht. In erster Linie gehts hier um Fristen (30 Tage) um den Abgabenbescheid anzufechten. Wenn diese verstrichen ist, kannst du mehr gegen den Abgabenbescheid berufen (bis 3 Jahre nach Bescheiddatum).
Alle Berufungen sind zu begründen. Diese Rechtsmittel sind kostenlos. Bei einem negativen Bescheid hat man die Möglichkeit, die nächste Instanz den Unabhängigen Finanzsenat kurz UFS anzurufen.
Ich würde das Fahrzeug nie an der Grenze verzollen, sondern mittels Versandschein bei einem Binnenzollamt abfertigen. Warum? Weil der Wissensstand vieler Beamter erschreckend bescheiden ist.
Vorher eine schriftliche Auskunft von der Zentralen Auskunftsstelle beim Zollamt Klagenfurt Villach einholen. Dies geschieht in der Regel binnen 24 Stunden.
Und erst wenn der Sachverhalt geklärt ist, die Verzollung auf Sammlungsgegenstände durchführen. [/b]
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