saskatchewan hat geschrieben:Das "E" bedeutet entweder herabgesetzte Nutzlast oder herabgesetztes höchstzulässiges Gesamtgewicht. Kann sein, das der Blazer sonst über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht hat, d.h. C-Schein pflichtig wäre und - wenn nicht lärmarm- auch ins Nachtfahrverbot bzw (wenn als LKW typisiert) u.U. ins Wochenendfahrverbot fallen könnte...
lg,
saskatchewan
Ins Nachtfahrverbot fallst erst wennst über 7,5 t bist.
Bei meinem Van ist die Nutzlast runtertypisiert, weil bei LKW die Versicherung nach Nutzlast berechnet wird. Hab aber auch kein E draufpicken - erst einmal einen Polizisten aufgefallen, obwohl's im Zulassungsschein steht. Und das seit 8 Jahren.
Also vergiß das E

Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.