Gutachter / Sachverständiger für Kfz-Bewertung
Moderator: superbee
- albandy
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ZTYP hat geschrieben:Naja aber es gibt dann einen Richtwert zumindest, weil ohne dem gutachten kann ja der Gutachter sagen was er will !
Das stimmt, aber der Richtwert kann auch nach einem Schaden ermittelt werden, außer vielleicht die Karre is abgebrannt.
Aber abgesehn davon, kann man nach einer unzufriedenstellender Beurteilung/Einstufung ein Zweites Gutachten anfordern und wenn ein Fahrzeug als verkehrstauglich eingestuft wurde -und das sollte es ja auch bei einem gültigen Pickerl- dann kann dir der Sachverständige schon mal kein' Schrottwert attestiern.
Hab da mal mit einem alten BMW Erfahrung gesammelt, als ich einen unverschuldeten Crash hatte.
Hab alle Rechnungen und Arbeiten zusammengetragen, um Nachweislich investierte Arbeit aufzuzeigen, daraufhin wurde der Sachwert nach oben korrigiert.
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Vorsicht beim daneben parken...sag deinen Kindern, mein Blech ist Einskommazweimillimeter dick.
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