superbee hat geschrieben:
Du hast hier aber einen recht neuen Zulassungschein, warum bei dir soviel drin steht:2.4.1. Die Genehmigung als historisches Fahrzeug nach § 34 KFG 1967 ist in den Einzelgenehmigungsbescheid einzutragen und außerdem im Zulassungsschein zu vermerken. Im Zulassungsschein ist ferner die Art des Nachweises für die zeitliche Einsatzbeschränkung als Auflage festzuhalten.
Ja, der ist vom Olds, und den hab ich ja erst seit ende Juli.