H-Zulassung

Alles rund um US-Cars!

Moderator: superbee

Benutzeravatar
Toaschtn
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 18821
Registriert: Dienstag 21. Juni 2005, 18:47
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: State of Confusion

Beitragvon Toaschtn » Samstag 5. November 2005, 18:29

Flosn hat geschrieben:ist in deutschland eigendlich NOS straßenzulässig????? :gruebel:
waren ja alles staßenzugelassene wagen.


Nicht das ich wüßte, aber der Wagen hatte eine "H Zulassung" und muß nur alle 5 Jahre zum TÜV. Und bis dahin :Nix:
Frequently Wrong........Never in Doubt!

Benutzeravatar
superbee
www.US-CAR-FORUM.at
www.US-CAR-FORUM.at
Beiträge: 5746
Registriert: Sonntag 24. Oktober 2004, 15:17
Barvermögen: Gesperrt

Beitragvon superbee » Samstag 5. November 2005, 18:34

der coolchevy hatt für seinen jeep ja auch eine deutsche straßenzulassung, der hatt ja auch NOS oder etwa nicht :?:

Benutzeravatar
Prowler
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 1409
Registriert: Donnerstag 15. April 2004, 23:00
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Wienerwald / NÖ

Beitragvon Prowler » Sonntag 6. November 2005, 20:25

75 Blue Monte hat geschrieben:
Flosn hat geschrieben:ist in deutschland eigendlich NOS straßenzulässig????? :gruebel:
waren ja alles staßenzugelassene wagen.


Nicht das ich wüßte, aber der Wagen hatte eine "H Zulassung" und muß nur alle 5 Jahre zum TÜV. Und bis dahin :Nix:


Torsten,
mit "H Zulassung" muß man alle 2 Jahre zum TÜV!

Oder hast Du einen Tipp, was man machen muß, daß nur alle 5 Jahre.
Wenn Ja, dann Bitte PN.

Danke Gery
BildBildBild

Benutzeravatar
Toaschtn
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 18821
Registriert: Dienstag 21. Juni 2005, 18:47
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: State of Confusion

Beitragvon Toaschtn » Montag 7. November 2005, 17:43

Prowler hat geschrieben:Torsten,
mit "H Zulassung" muß man alle 2 Jahre zum TÜV!

Oder hast Du einen Tipp, was man machen muß, daß nur alle 5 Jahre.
Danke Gery


Ich glaube, daß ich das mal beim ADAC gelesen habe. Werde mich noch mal erkundigen, wenn ich wieder mal in Passau bin.

LG Torsten
Frequently Wrong........Never in Doubt!

Driver
Barvermögen: Gesperrt

Beitragvon Driver » Montag 7. November 2005, 17:54

:svben:
hab die diskussion zur H-Zulassung hierher gebeamt, dürfte für den einen oder anderen interessant sein :!: :wink:

Benutzeravatar
Prowler
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 1409
Registriert: Donnerstag 15. April 2004, 23:00
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Wienerwald / NÖ

Beitragvon Prowler » Dienstag 8. November 2005, 22:09

@Torsten
Das wäre furchtbar nett.
Müsst sonst die Herren des deutschen TÜV nächstes Jahr wieder mal besuchen.
Meine Sehnsucht hält sich aber in Grenzen, d.h. hätte kein Problem wenn ich die Ausflugsfahrt nur alle 5 Jahre machen dürfte. 8)
(Auf der ADAC Homepage ist die Oldtimerseite nur für Mitglieder freigeschaltet.)
lg Gery

N.S.: NOS ist auch in Germany not street legal. Supercharger, rote Blinker etc. (wenn eingetragen) schon :wink:
BildBildBild

Benutzeravatar
trans-am-racer
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 2047
Registriert: Sonntag 15. Februar 2004, 13:40
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: baden

Beitragvon trans-am-racer » Dienstag 8. November 2005, 23:40

wenn er nos drin hatte heisst es ja nicht das es erlaubt ist!!!

Benutzeravatar
Flosn
Werbepartner
Werbepartner
Beiträge: 3899
Registriert: Dienstag 16. November 2004, 00:57
Barvermögen: Gesperrt
Kontaktdaten:

Beitragvon Flosn » Mittwoch 9. November 2005, 09:12

trans-am-racer hat geschrieben:wenn er nos drin hatte heisst es ja nicht das es erlaubt ist!!!


genau! das wär ja dann geschummelt. weil auf dem rennen ja nur "strassenzulälssige" wagen fahren. das wär ja dann nicht offiziell stassentauglich. :gruebel:

Benutzeravatar
Monte70
Veranstalter
Veranstalter
Beiträge: 4680
Registriert: Montag 6. September 2004, 17:08
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Innviertel

Beitragvon Monte70 » Mittwoch 9. November 2005, 12:14

@ Prowler - warum nimmst dann nicht eine 07er-Nummer, wenn du dir den TÜV ersparen willst?

H-Zulassung laut Internet noch immer alle zwei Jahre zum TÜV, da hat sich noch nichts geändert.

Warum wohl? Weil sich auch hier der Mindestzustand 3 über die Jahre in Zustand 4 verwandeln kann und dann die H-Zulassung entzogen werden kann.
Keep on cruisin

Monte70

Benutzeravatar
Toaschtn
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 18821
Registriert: Dienstag 21. Juni 2005, 18:47
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: State of Confusion

Beitragvon Toaschtn » Mittwoch 9. November 2005, 17:03

@Prowler: Ja der Bernd hat leider Recht - H Zulassung (und alle anderen auch) alle 2 Jahre zum Tüv, aber wenn sich das Auto im Ausland aufhält dann kann es sich verlängern. Hier die Regelung:

TÜV im Ausland


Nach einem längeren Auslandsaufenthalt reisen deutsche Autofahrer häufig mit einem Fahrzeug ein, dessen Prüfplakette abgelaufen ist. Grundsätzlich kann in solchen Fällen nicht verlangt werden, dass das Kfz nur zum Zweck der Hauptuntersuchung rechtzeitig nach Deutschland gebracht wird. Aufgrund der TÜV-Überziehung kann Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO erstattet werden.

Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann auch eine gebührenfreie Mängelanzeige verhängt werden, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass zum Zeitpunkt der Ausreise aus Deutschland die Hauptuntersuchung noch nicht fällig war und dass seit diesem Zeitpunkt das Kfz ständig im Ausland war.

In dieser Mängelanzeige wird dem Autofahrer auferlegt, sein Kfz unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorzuführen und dies der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitzuteilen. Auch ohne derartige Anzeige muss das Kfz nach Überschreiten der Grenze unverzüglich in Deutschland vorgeführt werden.

Zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung des längeren Auslandsaufenthaltes dient neben den üblichen Beweismitteln häufig ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen Prüfstelle erstellt ist, die in dem betreffenden Land die technischen Untersuchungen durchführt. Dieses Protokoll bescheinigt jedoch nur die Durchführung einer Prüfung nach ähnlichen Kriterien wie sie in Deutschland bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zugrundegelegt werden.

Das Prüfprotokoll besitzt aber nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV, DEKRA etc. erteilten Prüfplakette und ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein; denn Plakette und Eintragung stellen hoheitliche Akte dar, die nur von bestimmten deutschen Organisationen oder Sachverständigen erbracht werden können.

Der Ablauf der Prüfplakette kann nicht durch ausländische Behörden geahndet werden. Eine Ahndung kann jedoch dann erfolgen, wenn das Fahrzeug infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr den Erfordernissen der Verkehrssicherheit entspricht (z.B. übermäßige Geräusch- oder Lärmentwicklung).

Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; in der Praxis könnte eine sog. Gefahrerhöhung nach §§ 23 ff. VVG eintreten, wenn das Kfz zusätzlich in einem nicht verkehrssicheren Zustand über einen längeren Zeitraum benutzt wird und dieser Zustand für den Haftpflichtschaden ursächlich war.

Bei einem Unfall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Dritten zahlen, kann jedoch beim Halter (dem Versicherungsnehmer) u.U. bis 5000 EUR Regreß nehmen.

Seit 1.12.1999 erfolgt eine sogenannte Rückdatierung der Frist für die Hauptuntersuchung. Bei einer verspätet durchgeführten TÜV-Untersuchung beginnt damit die Frist für die nächste Überprüfung mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung zu laufen. Eine ? bisher zulässige - Fristverlängerung für die TÜV-Prüfung durch Hinausschieben ist somit nicht mehr möglich. Wer z.B. sein Fahrzeug im Januar zur Hauptuntersuchung vorführen muss, sie jedoch erst im März vornehmen läßt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für Januar erteilt.


Hier noch die Regelungen für Oldtimer:

Oldtimer-Zulassung und -Versicherung

Auch wenn immer wieder von einem bestimmten Mindestalter (20 Jahre....) die Rede ist: Exakt definiert ist der "Oldtimer" nach wie vor nicht - es bleibt also jedem freigestellt, sein Auto so zu bezeichnen. Dies zeigt sich auch daran, dass Gesetzgeber und Versicherungen hierzu äußerst unterschiedliche Vorgaben erstellt haben. Bei Oldtimer-Rallyes etwa entscheidet der Veranstalter, welche Jahrgänge er dabei haben will. In Italien beispielsweise bestimmt, unabhängig vom Fahrzeugalter, eine speziell geschaffene Organisation, welches Modell hier mitspielen darf.

Wie es in Deutschland "finanz-amtlich" aussieht, was zulassungsrechtlich möglich ist und was spezielle Versicherer auf diesem Sektor anbieten, haben wir hier für Sie zusammengestellt.



Zulassung (StVZO) Oldtimer-Versicherung
Oldtimer-Zulassung und -Versicherung





Zulassung (StVZO)


Der hier angegebene Steuersatz pro angefangene 100 ccm Hubraum sowie die Fristen für die Abgasuntersuchung beziehen sich auf Fahrzeuge, die keine besonderen Anforderungen an das Abgasverhalten stellen (insbesondere ohne Kat).

Reguläres Kennzeichen

Steuersatz für Benziner: ? 25,36; Diesel ? 37,58. Hauptuntersuchung (HU) alle 24 Monate und Abgasuntersuchung (AU) alle 12 Monate (AU/ASU-frei Benziner mit Erstzulassung vor 01.07.1969, Diesel vor 01.01.1977).

Die übliche Zulassung kommt unter finanziellen Aspekten auch für Oldtimer in Frage: So beträgt die Jahressteuer trotz des hohen regulären Satzes z.B. beim minimalen 250 ccm-Hubraum einer Isetta nur 76,08 Euro (3 x 25,36 Euro).

Saison-Kennzeichen

Es gelten alle Details wie unter "Reguläres Kennzeichen". Abweichend hiervon: Sie legen verbindlich fest, für welchen Zeitraum (mindestens 2, höchstens 11 volle Monate) das Fahrzeug alljährlich zugelassen sein soll. Das Kennzeichen trägt dann am rechten Rand die Gültigkeitsdauer (z.B. 05/09 für 1.Mai bis 30. September). Im gewählten Zeitraum ist das Fahrzeug automatisch zugelassen. Der Zeitaufwand und die Kosten für An- und Abmeldungen entfallen. Im Stilllegungszeitraum sind sowohl die Nutzung als auch das Abstellen auf öffentlichem Grund strikt untersagt.

Historisches (H)-Kennzeichen (§ 23 Abs. 1c u. § 21 c StVZO)

Es gelten die Details wie unter "Reguläres Kennzeichen", mit einer Abweichung: Steuersatz pauschal ? 191,73 (Pkw und Lkw) bzw. ? 46 (Zweirad). Am rechten Rand trägt das Kennzeichenschild neben der üblichen Buchstaben/Ziffernkombination den Großbuchstaben H.
Voraussetzungen für die Erteilung: Fahrzeug-Mindestalter 30 Jahre. Beim TÜV (Neue Bundesländer Dekra) muss zudem eine so genannte ?Eingangsuntersuchung" durchgeführt werden. Bei dieser wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet. Damit sind vorrangig typunpassende Details wie ein fremder Motor oder z.B. ein Wohnmobil-Ausbau eines ehemaligen Feuerwehr-Mannschaftswagens gemeint. Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann hier hinderlich sein.

Rotes Oldtimer-Kennzeichen "07..." (49. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

Der Traum des Oldtimer-Sammlers: Endlich ein "Wechselkennzeichen", das aber mit deutlichen Einschränkungen: Gestattet sind alleine die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen sowie Probe- und Werkstattfahrten. In den meisten Bundesländern ist zu dem die Führung eines Einzelfahrten-Nachweises (wie beim Roten Händlerkennzeichen) vorgeschrieben. Steuersatz pauschal wie H-Kennzeichen.
Voraussetzungen für die Erteilung: Ein Mindestalter der Fahrzeuge ist zwar in der Verordnung nicht vorgegeben, eine Zuteilung für Fahrzeuge, die jünger als 20 Jahre sind dürfte aber kaum zu erzielen sein. Im Prinzip liegt das im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Letztendlich geht es um die Frage, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung "Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes" ausreichend erfüllt wird.
Benötigt werden eine formlose Fahrzeug-Auflistung, ein aktueller Auszug aus der Flensburger Punktekartei sowie ein Polizeiliches Führungszeugnis. Eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief) ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben; als Nachweis der Verkehrssicherheit wird in einigen Bundesländern eine gültige Hauptuntersuchung ("TÜV") gefordert.

Mit steuerlichen Entlastungen für Fahrzeuge, die noch nicht 3 Jahrzehnte alt sind, sieht es also eher ungünstig aus. Erleichterung verspricht in Einzelfällen allenfalls eine Kat-Nachrüstung.









Oldtimer-Versicherung


Mit der Deregulierung der Versicherungsbestimmungen vor etlichen Jahren bot sich erst-malig die Möglichkeit, dass Versicherer ihre Konditionen frei gestalten konnten. Gut für Oldtimer-Besitzer: Das spürbar geringere Haftpflicht-Schadenrisiko in dieser Fahrzeug-Sparte macht sich letztendlich in erfreulich niedrigen Prämien bemerkbar. Schadenfreiheits-Rabatte existieren zwar nicht, Sonder-Nachlässe für Mitglieder von Markenclubs, für Besitzer größerer Sammlungen oder, als ADAC-Spezialität, für langjährige Mitgliedschaften sind durchaus möglich.
Nachdem der Oldtimer nicht näher definiert ist, und die 30-Jahre-Vorgabe alleine für die Zuteilung des H-Kennzeichens relevant ist, bleibt es den Versicherern überlassen, welches Auto sie akzeptieren oder nicht.

Überwiegend werden aber gefordert:

Es muss zusätzlich ein "Alltagsfahrzeug" vorhanden sein
Das Fahrzeugalter sollte bei mindestens 20 Jahren liegen
Vereinzelt: Niedrige Jahresfahrleistung, aktueller Wert höher als der ursprüngliche Neuwagenpreis
Oldtimer-Versicherungsprämien:

Haftpflicht

Das reguläre Haftpflicht-System basiert auf sog. Typklassen (10 bis 25). Je niedriger die Einstufung, desto günstiger die Prämie, die natürlich auch je nach Gesellschaft unterschiedlich hoch ausfällt.
In der Oldtimer-Sparte orientieren sich die Prämien im allgemeinen am Fahrzeugalter (gestaffelt, z.B. vor 1970, 1980...., Vorkrieg), wobei die Devise gilt: Je älter, desto günstiger. Zusätzlich wird, wie bis vor einem Jahrzehnt in der regulären Haftpflicht üblich, häufig die Motorleistung in kW/PS herangezogen (Beispiel ADAC Classic Car: Staffelung 33 kW/55 kW/84kW....). Für 20 bis 30-jährige Fahrzeuge mit "mittlerer" Motorstärke liegt die Jahresprämie dann i.a. noch unter 150 Euro.

Teilkasko/Vollkasko


Zugrunde gelegt wird hier der individuelle Marktwert des Objekts. Bei einigen Gesellschaften genügt, bis zu einer bestimmten Wertgrenze, eine Selbsteinschätzung, im übrigen werden aber Wertgutachten gefordert. Hierfür bieten sich spezielle Oldtimer-Gutachter an, aber auch Sachverständigenorganisationen wie TÜV, Dekra, DAT. Meist sind sogenannte "Kurzgutachten" (unter ca. ? 100) ausreichend, wobei einige Versicherer erfreulicherweise diese Kosten übernehmen.
Die Teilkasko-Jahresprämie kann dann, je nach Anbieter (teilweise wird zusätzlich noch nach Baujahr differenziert) zwischen ca. 0,3% und 0,7% vom Fahrzeugwert liegen. Die Prozentsätze in der Vollkasko (Selbstbeteiligung z.B. ? 1000) schwanken zwischen ca. 1% bis 2%.
Eine Mercedes S-Klasse -Limousine aus der ?Heckflossen?-Ära würde, angesetzt mit einem Zeitwert von ? 10 000 Euro, in der Teilkasko (z.B. 0,5%) ? 50 und in der Vollkas-ko (z.B. 1,5%) ? 150 pro Jahr kosten.

Versicherungswahl

Um den preisgünstigen Anbieter herauszufiltern sind äußerst hilfreich die umfassend angelegten Beispiel-Tabellen in den bekannten Oldtimer-Fachzeitschriften (z.B. "Oldtimer Markt", Heft 4/2002).


Ich hoffe das hilft dir Gery und denk mal über eine rote Nummer nach :wink:
LG Torsten
Frequently Wrong........Never in Doubt!

Benutzeravatar
Prowler
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 1409
Registriert: Donnerstag 15. April 2004, 23:00
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Wienerwald / NÖ

Beitragvon Prowler » Mittwoch 9. November 2005, 18:36

@Bernd
Danke für die Bestätigung.

07er - Na da brauch ich ja einen "Auszug aus der Flensburger Punktekartei sowie ein polizeiliches Führungszeugnis" - das wird schwierig.:) :)
Na Spass ohne. Besprech ma mal bei einem Kaffee in OÖ.

Beim 07er würde gültiger TÜV ja nur bei der Zulassung benötigt. Das hiesse aber, daß man im Extremfall nach ein paar Jahren auch ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug damit bewegen kann??

@Torsten
Danke sehr vielmals fürs raussuchen. Was hast Du für Suchmaschinen??
Ich find da immer genau NIX (zumindest nicht das Gesuchte) :wink:
BildBildBild

Benutzeravatar
Toaschtn
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 18821
Registriert: Dienstag 21. Juni 2005, 18:47
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: State of Confusion

Beitragvon Toaschtn » Donnerstag 10. November 2005, 18:01

Prowler hat geschrieben:
07er - Na da brauch ich ja einen "Auszug aus der Flensburger Punktekartei sowie ein polizeiliches Führungszeugnis" - das wird schwierig.:) :)
Na Spass ohne. Besprech ma mal bei einem Kaffee in OÖ.


@Torsten
Danke sehr vielmals fürs raussuchen. Was hast Du für Suchmaschinen??
Ich find da immer genau NIX (zumindest nicht das Gesuchte) :wink:


Hallo Gery,
bitte bitte, alles auf der ADAC Homepage-Mitgliederbereich :D

Und Führungszeugnis und Auszug aus Flensburg kein Problem, da ja hoffentlich nichts gegen dich vor liegt. Wenn du mal in OÖ bist, setzen wir uns mal zusammen. Werde die ganze Prozedur Anfang Dezember durchlaufen und kann dir dann mehr berichten. :wink:
LG Torsten
Frequently Wrong........Never in Doubt!

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Corvetteonly und 5 Gäste