Einzelgenehmigung mit Ablaufdatum - welcome to the jungle
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bei meiner vespa war es auch so, 2 jahre nach der einzelgen. is sie zum anmelden gewesen ... is aber nix in der genehmigung gestanden...
Zuletzt geändert von kayos am Mittwoch 24. November 2010, 07:24, insgesamt 2-mal geändert.
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nein es genügte (nach viel rumtelefonieren und dann die zulassungsstelle bei der lreg anrufen lassen) die frische EG. nur bei dir sinds jetzt über 2 jahre und ich fürchte die EG wird an gültigkeit verloren haben.dekatee hat geschrieben:mußte einer von euch beiden einen pickerlprüfbericht dabeihaben ?
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na bitte , da hammas !Supraholicer hat geschrieben:Ja den hab ich auch gebraucht !dekatee hat geschrieben:mußte einer von euch beiden einen pickerlprüfbericht dabeihaben ?
Die ganze Einzelgenehmigungs Prozedur ging nur mit den COC Papier !
coc-papier UND prüfbericht iss normal bzw.anders gar nicht möglich.
( bei neuwagen gibts da vielleicht andere regelungen , davon hab ich aber keine ahnung )
coc geschichten laufen ja immer so ab :
auto holen
mit coc papier zum generalimporteur und in die datenbank eintragen lassen.
danach mit der bestätigung inkl. kaufvertrag aufs finanzamt nova und oder co2 brennen.
dann in die werkstatt auf ein pickerl und mit dem gutachten , dem coc-papier einem kaufvertrag , meldezettel , einer versicherungs-VB und etwas kohle zur anmeldestelle.
hat heuer in dieser konfiguration schon einige male besten gefunzt.
aber das prüfverfahren bei einzelgenehmigen von fahrzeugen vor 1997 also vor der coc-papierregelung ( bei oldtimern und anderen älteren semestern gibts ja kein coc-papier ) ist gleichzusetzen mit §56 bzw. §57 und nach erfolgreicher prüfung reicht die interimsbescheinigung um den flitzer gleichmal zuzulassen.
war bei meinen letzten importen immer so und daher tätate es mich wundern wenns jetzt anders wär und niemand davon in kenntnis gesetzt worden iss.
und jetzt muß dieses ominöse ablaufdatum von einzelgenehmigungen noch geklärt werden...
.
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Pedl
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aber wenn ein auto schon bei uns in Ö mit einzelgenehmigung angemeldet war, dann zig jahre abgemeldet herumgammelt und dann wieder neu angemeldet werden will, muss man das auto net neu einzelgenehmigen lassen oda?
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Mit dem Typenschein, wenn das Auto schon zig Jahre abgemeldet war, zur Versicherung gehen und eine Freischaltung bzw. Wiederaufnahme ins System beantragen...hatten wir heuer schon bei ein paar Camaros und TA'sPedl hat geschrieben:aber wenn ein auto schon bei uns in Ö mit einzelgenehmigung angemeldet war, dann zig jahre abgemeldet herumgammelt und dann wieder neu angemeldet werden will, muss man das auto net neu einzelgenehmigen lassen oda?
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Mein Importfahrzeug war ein 97er Baujahr,......das COC Papier hab ich direkt von Generalimporteur bekommen (-->112,-Euro !)
Ich hab mich natürlich beim Generalimporteur erkundigt,BEVOR ich das Auto aus UK geholt hab,ob es ein COC Papier für meine Fahrgestellnummer gibt !
Aus den COC Daten wird ja dann die Einzelgenehmigung erstellt !
Ich hab mich natürlich beim Generalimporteur erkundigt,BEVOR ich das Auto aus UK geholt hab,ob es ein COC Papier für meine Fahrgestellnummer gibt !
Aus den COC Daten wird ja dann die Einzelgenehmigung erstellt !
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so , ich hab heut den gaul angemeldet.
OHNE prüfbericht da die einzelgenehmigung als prüfbefund galt und gilt.
ablaufdatum war bei mir weder im papier noch im computersystem erkennbar.
einzig die lochung vom pickerl muß nochmal geklärt werden.
typisiert 9.2008
erstmalige zulassung in usa 7.65
bei anmeldung noch 2008 daher 2 jahrespickerl bis 7.2010 auf grund typisasch als historischer krapfn.
bei anmeldung heute , also 2010 , theoretisch pickerl 7.2012 , aber wie schon erwähnt gibts da noch ein paar ungereimtheiten.
bezüglich ablaufdatum einer einzelgenehmigung sollt morgen die 46er endgültig aussagekräftiges material liefern.
grundsätzlich weiß jeder was aber keiner weiß was !
OHNE prüfbericht da die einzelgenehmigung als prüfbefund galt und gilt.
ablaufdatum war bei mir weder im papier noch im computersystem erkennbar.
einzig die lochung vom pickerl muß nochmal geklärt werden.
typisiert 9.2008
erstmalige zulassung in usa 7.65
bei anmeldung noch 2008 daher 2 jahrespickerl bis 7.2010 auf grund typisasch als historischer krapfn.
bei anmeldung heute , also 2010 , theoretisch pickerl 7.2012 , aber wie schon erwähnt gibts da noch ein paar ungereimtheiten.
bezüglich ablaufdatum einer einzelgenehmigung sollt morgen die 46er endgültig aussagekräftiges material liefern.
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