Auch ich bin Sachverständiger für historische Fahrzeuge.
Egal ob SUV, PKW, Kombi, LKW alles was älter als 30 Jahre alt ist kann in Österreich grundsätzlich als historisches Fahrzeug angemeldet werden bzw. typisiert werden.
Dies ist die einzige Möglichkeit einen Ami mit alter Technik in Österreich noch zu typisieren wenn nicht schon in Österreich angemeldet gewesen ist.
Hauptbaugruppen (Motor, Getriebe, Achsen, Lenkung, Bremsen, Karosserie) müssen in originalem Zustand sein wie sie der Hersteller zum Zeitpunkt des "in Verkehr bringens"(egal welches Land) verbaut oder hergestellt hat.
Im Grunde gilt jedes Fahrzeug das:
30 Jahre und älter ist
in der roten Liste für historische Fahrzeuge (Eurotax) eingetragen ist
und nicht schlechter als Zustand 3 ist und
erhaltungswürdig ist als
historisches Fahrzeug (sprich Oldtimer).
Abweichungen zu Beleuchtungseinrichtungen anderer Länder gibt es nur hinsichtilich dieser Leuchten:
Abblendlicht
Fernlicht
Standlicht
Blinker
Bremslicht
Rückstrahler
sowie 2 Rückblickspiegel
Diese genannten muß ein Oldtimer in Österreich besitzen und sie müssen den üblichen hierzulande verwendeten Leuchten und Bauteilen entsprechen oder zumindest die gleiche Wirkung haben.
Alles andere wie Abgas, Auspuff, Gurte, Sitze, Airbags, Schlösser, Türen, etc. können von den derzeit gültigen Ausrüstungsvorschriften abweichen.
Auch die Grenzmaße für die Leuchten falls nicht anders möglich können von der KfG 1967 abweichen!
LKW´s kämpfen übrigens momentan mit den Ortsdurchfahrverboten mit historischen Fahrzeugen ansonsten ist mir keine Einschränkung bekannt die für einen historischen LKW gilt.
Hinweis für Geländefahrzeuge: Diese sind meist mit Schaufeln oder Reservekanister und dgl. aussen ausgerüstet.
Diese müssen im Straßenverkehr entweder abgenommen werden und die Halterungen ggf. so zu verdecken (gilt auch für Blaulichter oder Drehorgel bei Polizeifahrzeugen) das sie nicht gefährdend sind - müssen aber nicht entfernt werden.
Können bei Shows und Ausstellungen wieder angebracht werden damit das historische und ursprüngliche Erscheinungsbild erhalten bleibt.
Einbau von Tagesfahrleuchten und z.B. Nachrüstkat oder Partikelfilter ändert nichts an der historischen Zulassung.
Beim Import von Oldtimern aus einem nicht EU Land ist lediglich 10% Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
Diese setzt sich aus dem Wert des Fahrzeuges zusammen (Kaufpreis oder besser SV Gutachten damit es später mit der Finanz keine Probleme gibt) und den Kosten vom Transport bis zur EU Aussengrenze (z.B. ca. 1.500 für Containerverschiffung bis Bremerhaven).
Zur Typisierung ist auf jeden Fall ein Sachverständigen Gutachten erforderlich.
Dazu noch ein Zollgutachen von einem Sachverständigen der auch historische Fahrzeuge bewerten kann für Zoll und Finanzamt.
Alle Unterlagen (original, Prospekte, Anleitungen, RepHandbücher, Internetrecherchen) sind dafür bereitzustellen.
Kurz alles was bestätigt das es dieses Fahrzeug einmal so gegeben hat und so gebaut wurde.
Matching numbers wären ideal mit bekannter Historie des Fahrzeuges - was bei Ausländischen Fahrzeugen oftmals schwer ist nachzuvollziehen - ist aber nicht unbedingt notwendig.
Kosten für so ein Gutachten betragen bei mir und meinen Kollegen ca. 350,-- bis 400,--(durchschnittlicher Preis)
Solltet ihr noch Fragen haben schreibt mir einfach an
kurt.setzer@ebv-leasing.at oder ruft mich an 0676/916 44 95
werde wenn mir möglich gerne eure Fragen beantworten zu diesem Thema






