Ich hätte mal eine Frage an euch.
Und zwar würde mich interessieren wie es im Falle eines Unfalles mit einem Oldtimer ist.
weil rein nach Zeitwert (aufgrund des Alters des Fahrzeugs) wäre das Auto ja quasi nix wert. Wird das bei einer Typisierung als Historisches Kfz automatisch berücksichtigt? Oder ist es in jedem Fall empfehlenswert ein Wertgutachten machen zu lassen? Damit es nicht in jedem Falle für die gegnerische Versicherung ein "wirtschaftlicher Totalschaden" ist?
Wertgutachten für Versicherung empfehlenswert??
Moderator: superbee
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Flex
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Günther-C3
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Snübe
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Macht ein Wertgutachten auch Sinn wenn ich mein 73er Cabrio auf normale Haftplicht angemeldet hab?
Was kostet es bzw. bringt es mir wenn ich auf historisch umtypisiere? Abgesehen von alle 2 Jahre Pickerl usw? Ich mein was passiert mit den Kisten falls irgendwann mal die liebe Politik draufkommt "alte" aber nicht historische Fahrzeuge noch weiter zu besteuern, bzw mit Auflagen zu belasten (vor Umweltzonen hab ich eigentlich nicht wirklich Angst)? Vielleicht kommts mal soweit dass man sowas gar nicht mehr tägich bewegen darf?
Ich stecke wahrscheinlich wie viele andere hier tausende € (oder noch mehr rein um einen guten bis sehr guten Zustand zu erreichen - aber keine Trailerqueen), weil ich die Karre noch 10, 20 oder noch mehr Jahre behalten und verwenden will - was passiert da wirklich bei einem Unfall oder ähnlichem ...?
Der Gedanke schwirrt uns schon länger im Kopf rum, aber zuerst mal fertig machen das Ding, denk ich mir immer. Aber passieren kann auch bis dahin was...
Was kostet es bzw. bringt es mir wenn ich auf historisch umtypisiere? Abgesehen von alle 2 Jahre Pickerl usw? Ich mein was passiert mit den Kisten falls irgendwann mal die liebe Politik draufkommt "alte" aber nicht historische Fahrzeuge noch weiter zu besteuern, bzw mit Auflagen zu belasten (vor Umweltzonen hab ich eigentlich nicht wirklich Angst)? Vielleicht kommts mal soweit dass man sowas gar nicht mehr tägich bewegen darf?
Ich stecke wahrscheinlich wie viele andere hier tausende € (oder noch mehr rein um einen guten bis sehr guten Zustand zu erreichen - aber keine Trailerqueen), weil ich die Karre noch 10, 20 oder noch mehr Jahre behalten und verwenden will - was passiert da wirklich bei einem Unfall oder ähnlichem ...?
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Auch wennst nur haftpflicht hast bringts dir was: wenn dir wer reinfährt.
Mir ist damals eine alte schrulle mit einem accord an der ampel auf meinen käfer aufgefahren. Stosstange leicht verbogen, kratzer und delle im kotflügel.
Die schrulke wollte mir 1000.- schilling geben damit ichs nicht melde, ihre versicherung zahlte dann 16000.- schilling. Ohne gutachten sagte mir der sv wäre ich mit 2000.- schilling abgespeist worden.
Mir ist damals eine alte schrulle mit einem accord an der ampel auf meinen käfer aufgefahren. Stosstange leicht verbogen, kratzer und delle im kotflügel.
Die schrulke wollte mir 1000.- schilling geben damit ichs nicht melde, ihre versicherung zahlte dann 16000.- schilling. Ohne gutachten sagte mir der sv wäre ich mit 2000.- schilling abgespeist worden.
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Das Gutachten sollte aber einigermassen nachvollziehbar sein. Ich hab schon sogenannte Gutachten gesehen, die den Wert einer C3 in mittlerem Zustand auf 50.000 angeben. Da wird dann wieder Streit rauskommen. Auch wenn du alle Rechnungen dazu hast, brauchst dann einen sehr guten Anwalt. Aber zumindest das, was für ein gutes Stück bezahlt werden muss, solltest mit einem Gutachten einklagen können. - Ja, einklagen. Die andere Versicherung wird jedenfalls zuerst mal einen Nasenrammel anbieten. In dem Fall müsstest dann über die Rechtschutz einen Anwalt Deiner Wahl beauftragen, das Geld zu erstreiten. Direkt an die Rechtschutz abtreten ist manchmal kontraproduktiv, weil die Versicherungen ja untereinander auch Vereinbarungen haben. Mir ist schon passiert, dass ich meine Rechtschutz bei derselben Versicherung gehabt habe, wie mein Unfallgegner. Klar dass die nix zahlen wollten und es auch gar nicht richtig probiert haben. Erst mein eigener Anwalt (den die Rechtschutz hat zahlen müssen) hat dann Ergebnisse erzielt.
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grundsätzlich ist bei jeder rs die freie anwaltswahl gewährleistet (du schlägst vor und der versicherer beauftragt diesen anwalt).
und beim versicherer besteht immer bei interessenkollision schon vom gesetzgeber her die verpflichtung der trennung der bearbeitung. das tut sich kein versicherer an, daß er in solch einem falle erwischt werden könnte. das geht bis zum verlust der jeweiligen versicherungssparte.
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