...soll heißen, ein z.B. in D/I/GB/F nach Juli 2007 zugelassenes US-Car kann ohne Einzelgenehmigung in A angemeldet werden? Wie kommen die Daten dieses Fahrzeuges in die Fahrzeugdatenbank, welche ja erst nach dem Begleichen der Kasperlsteuer freigeschaltet werden...?frontpushbar hat geschrieben:Allerdings kannst Du Dir für ein Fahrzeug, welches nach dem Juli 2007
schon einmal im EU-Raum zugelassen war, ganz einfach einen
Typenschein ausdrucken lassen. Somit brauchst Du nicht mehr extra
typisieren. Die Nova und CO2- Schwindelsteuer musste Du
trotzdem berappen.
Mini-Hot-Rods mit Straßenzulassung
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ZITAT ARBÖ:frontpushbar hat geschrieben:Moment! Das Fahrzeug muss nach Juli 2007 gebaut worden sein...
Seit 1.7. 2007 gilt: Sollte das Fahrzeug über ein COC-Papier oder eine diesem gleichwertiges Dokument (z.B. entsprechender Eintrag im ausländischen Genehmigungspapier) verfügen, muss man beim Generalimporteur einen Antrag auf Eintragung der Fahrzeugdaten in eine so genannte Genehmigungsdatenbank stellen.
(Hinweis: Sollte kein COC-Schein oder ein gleichzuhaltendes Papier vorhanden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges beim Generalimporteur oder gar eine Genehmigung bei der Landesfahrzeugprüfstelle nötig).
ÖAMTC:
Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (als Nachweis dafür gelten: COC-Papier, (ausländischer) Datenauszug, ausländischer Typenschein, ausländische Zulassungsbescheinigung): diese Fahrzeuge müssen in Österreich nicht mehr genehmigt werden. Für die erstmalige Zulassung dieser Fahrzeuge in Österreich ist es aber unumgänglich, dass die entsprechenden Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Diese erforderliche Eintragung hat primär durch den Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) zu erfolgen.
Also (meiner Meinung nach) ist das Problem dabei, dass es für die meisten US-CARs kein COC Papier gibt - somit muss eine Einzelgenehmigung im jeweiligen Land, wo das Fahrzeug eben angemeldet wird, durchgeführt werden - und diese Einzelgenehmigung ist eben nur in dem jeweiligen Land gültig. So wie ich das verstehe, kann man in Österreich ein Fahrzeug nur dann anmelden, wenn es in der Fahrzeugdatenbank registriert und freigeschaltet ist. Dieser Eintrag wird vom Generalimporteur oder eben von der Landesregierung durchgeführt. Laut deinen Angaben sollte es nun möglich sein, ein Fahrzeug das nach dem 1.7.2007 gebaut wurde und z.B. in Deutschland bereits registriert/angemeldet war, ohne nochmalige Einzelgenehmigung in Österreich anzumelden? Ich kann mir das nicht vorstellen, denn es fehlen die Daten in der österreichischen Fahrzeugdatenbank - und diese werden entweder vom Generalimporteur (gibt es für US-Cars kaum) oder eben von der Landesregierung aufgrund einer Einzelgenehmigung in diese eingetragen...werde mich da mal bei der Landesregierung schlau machen - mal sehen was da raus kommt.
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Klare Aussage der Steiermärkischen Landesregierung:
Wenn keine EU-Betriebserlaubnis vorliegt (COC) ist eine Einzelgenehmigung notwendig - ansonst kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden! Deine Aussage ist vermutlich auf Fahrzeuge zutreffend, welche im EU-Raum hergestellt werden, nicht aber auf US-Cars (leider!)
Wenn keine EU-Betriebserlaubnis vorliegt (COC) ist eine Einzelgenehmigung notwendig - ansonst kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden! Deine Aussage ist vermutlich auf Fahrzeuge zutreffend, welche im EU-Raum hergestellt werden, nicht aber auf US-Cars (leider!)
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