peterw hat geschrieben:...die frage is ja WER macht so bescheuerte gesetze- WARUM macht man so bescheuerte gesetze !??-
u. WAS machen die autofahrerklubs bzw. die autofahrer dagegen- kann ma doch niemand erklären was das für einen SINN haben soll 2-3x hintereinander in abstand von .. tagen immer wieder ABGAStests zu machn wenn eigentl. ganz ANDERE sachen bemängelt werden !???
das gibts doch nicht das ein abgastest nicht länger gültig sein kann als 24stunden !????????
ODER anders herum gefragt WARUM machen die pickerlprüfstellen den abgastest nicht --EINMAL---NACHDEM alle anderen mängel beseitigt wurden !??????
naja, i was schon das des ganze recht lästig ist aber indem ich z.B. auch die §57a Überprüfung machen "muss!" kann ich das mal aus der Mechaniker Sicht darlegen

Der Abgastest muss, wie bereits mehrfach geschrieben, mit dem Datum des ausgestellten Gutachtens (positiv / negativ) übereinstimmen.
Wenn ich bei einem Fahrzeug schwere Mängel feststelle muss ich trotzdem einen Abgastest machen um das offene Gutachten abschließen zu können.
Die Sache mit der "x Tage Frist" in der ich zur Wiederbegutachtung kommen kann ohne etwas zu zahlen ist so:
Rein rechtlich gibt es keine Nachüberprüfung! Ich muss als Prüfer jedes mal aufs neue eine komplette Überprüfung durchführen! Dafür brauch ich wiederum Zeit, die ja bekanntlich Geld ist. Wenn jmd. solche Fristen gewährt liegt das am wohlwollen der Geschäftsleitung.
Gegen die Gesetze kann man halt leider nichts machen.
Ich bin gespannt wie lange das so weitergeht. Es besteht ja bereits die Forderung der Deutschen innerhalb der EU gleiche Gesetze bezüglich der Überprüfungen einzuführen.


Andererseits hätt ich als Mechaniker/Prüfer eine Sorge weniger.
Als Mechaniker ist man nämlich immer der Ar***:
wenn ma "zu genau" ist ist man der Typ der die Leute abzocken will
wenn ma was übersieht ist man der unfähige Hilfsarbeiter der ja eh nichts kann usw. usw.
und übersehen kann mal was werden, sollte nicht, ist aber menschlich
Und was man als Mechaniker so alles erlebt lässt einen schon mal ein zweites mal hingucken. SO bei einem bekannten Gutachter geschehen

Kommt 3 Tage später wieder "Nachüberprüfung". Bremse vorne erneuert alles tadellos. Trotzdem wird das Fahrzeug nochmal komplett durchgesehen.
Jetzt hat das KFZ hinten links am Unterboden Schleifspuren, Bremsleitungen aus den Haltern gerissen und sogar ein Bremsschlauch beschädigt. Naja klar schwerer Mangel bzw. Gefahr im Verzug!
Es hat sich dann rausgestellt dass die Kundschaft am Vortag beim Probefahren mit der neuen Bremse (Winter) "a bisserl ausgeritten ist


Jetzt überlegt mal was da los ist wenn man da nicht nochmal schaut, der fährt mit neuem Pickerl weg, dem zerreists den Schlauch und baut nen Unfall.
Man kann ja schließlich nie wissen was in den Tagen zwischen der ersten und der 2ten Überprüfung passiert ist.
Da möchte ich nicht der sein der das Gutachten unterzeichnet hat.
Da sitzt ruckzuck im Hefm ...
Schon klar dass es pingelig erscheint aber das sind numal die gesetzlichen Vorgaben. Und als Mechaniker sichere ich mich selber natürlich auch ab.
Hoffe die Sichtweise is auch ein bisserl verständlich.
