Oldtimer ab wann ?

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Oldtimer ab wann ?

Beitragvon f100 » Donnerstag 14. August 2014, 19:43

ist ein KFZ vor 1956 jetzt automatisch Historisch?
sprich alle 2 jahre zum Pickerl


Historische Fahrzeuge (Oldtimer)

Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, § 2 Absatz 1, Ziffer 43.

Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,

mit Baujahr 1955 oder davor, oder
das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist ( § 131b).

Der Erlass zur Thematik der historischen Fahrzeuge ist noch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst und sieht noch das frühere Alter von 25 Jahren vor."


Qelle http://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/st ... index.html

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Beitragvon Fredl » Donnerstag 14. August 2014, 20:09

Musst du als Oldtimer bei der LR (?) typisieren soweit ich weiss

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Beitragvon TyrolMopar » Freitag 15. August 2014, 05:30

Soweit ich weis kannst du einen Oldtimer , also ein Auto wo 30 Jahre auf den Puckel hat
als Historisches Fahrzeug Typisieren , hab ich bei meinem 74`ger Fisch auch gemacht .
Dies ging ohne Probleme , hast aber dann den Vermerk drin das nur 120 Tage im Jahr fahren
darfst und ein Fahrtenbuch zu führen ist und eben die 2 Jahres interval beim Pickerl .
Mopar ... Rockin`the Streets since 1937 \m/

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Beitragvon mares » Freitag 15. August 2014, 06:48

ab 30 jahre = historisch

das heisst aber nicht, das alle ü30 karren automatisch historisch sind!
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Beitragvon Harry » Freitag 15. August 2014, 08:34

Warum eigentlich diesen Eintrag ?

Damit ich Fahrtenbuch führen muss? Und maximal 120 Tage im Jahr fahren kann?

Im gegrnzug nur alle 2 Jahre zum Pickerl????/welchres eh an Schass kostet!

Eine Oldtimer VS bekomme ich auch ohne diesen Historisch Kack.

Oder verstehe ich was nicht?
I dont think so , TIM!

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Beitragvon superbee » Freitag 15. August 2014, 09:12

doch is richtig so. kann da auch keinen echten vorteil erkennen.

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Beitragvon Chevy Peter » Freitag 15. August 2014, 10:08

Es sei denn es ist ein LKW. Man weiß ja nicht was unserer Regierung noch bezüglich der Fahrverbote einfällt, Euro Normen gelten ja auch bei PKWs, und da bist mit einem historischen Fahrzeug halbwegs auf der sicheren Seite.
Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

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Beitragvon Pontiac Girli » Freitag 15. August 2014, 11:12

Historisch ist doch nur ein seltener Oldtimert oder wonach richtet sich das ?
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung.

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Beitragvon superbee » Freitag 15. August 2014, 12:18

muss in der eurotax liste stehen

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Beitragvon Günther-C3 » Freitag 15. August 2014, 15:40

Wenn du ein "altes" Auto aus dem Ausland kaufst dann kannst du es in Österreich nur dann zulassen, wenn es historisch ist, und nur dann.
Wenn du dir ein "altes" Auto in Österreich kaufst, dann hat eine historische Typisierung keinen Sinn.

Alles klar?

Gruß, Günther

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Beitragvon f100 » Freitag 15. August 2014, 16:20

hallo

das mit 30 Jahre ist eh klar, mich interessiert eigenlich das

Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,

mit Baujahr 1955 oder davor

ob das automatisch historisch ist?

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Beitragvon superbee » Freitag 15. August 2014, 17:26

Günther-C3 hat geschrieben:Wenn du ein "altes" Auto aus dem Ausland kaufst dann kannst du es in Österreich nur dann zulassen, wenn es historisch ist, und nur dann.
Wenn du dir ein "altes" Auto in Österreich kaufst, dann hat eine historische Typisierung keinen Sinn.

Alles klar?

Gruß, Günther


es gibt ein urteil das besagt dass man einen oldtimer auch `normal`zulassen kann. hatten wir hier schon an anderer stelle zitiert.

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Beitragvon vn800 » Freitag 15. August 2014, 18:33

superbee hat geschrieben:
es gibt ein urteil das besagt dass man einen oldtimer auch `normal`zulassen kann. hatten wir hier schon an anderer stelle zitiert.


Servus

Welche Auflagen muss man dann erfüllen. :?:
Abgase,Lautstärke,Gurte,usw.?

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Beitragvon superbee » Freitag 15. August 2014, 20:25

Kann mich nicht mehr erinnern, glaube aber die aktuellen…weshalb das Urteil nicht recht praxisrelevant ist.

aber das sollte man um gewissheit zu haben unbedingt im original nachlesen.

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Beitragvon Kapitänkurtl » Samstag 16. August 2014, 08:16

Das mit Baujahr 55 und davor gilt nur für. Pickerl.
der Sinn besteht darin das irgendwann mal kommen wird das alle euro1 oder euro0 nicht mehr fahren dürfen so wie jetzt die Lkw. ausser die historisch zugelassenen Fahrzeuge.
weiters. kann bei einem schaden die Versicherung den wagen nicht wie ein 30 Nähe altes Auto bewerten sondern der Wagen. ist dann historisches Kulturgut .

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