ich empfehle Dir die Garmin VIRB mit GPS - per Fernbedienung jederzeit Film oder Foto. Geht ganz gut...albandy hat geschrieben:Ich hab auch bald eine Dashcam....bisher hatte ich meist das Handy im Einsatz.
Abbiegen bei Rot im Regierungsprogramm
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Dankegrant hat geschrieben:ich empfehle Dir die Garmin VIRB mit GPS - per Fernbedienung jederzeit Film oder Foto. Geht ganz gut...albandy hat geschrieben:Ich hab auch bald eine Dashcam....bisher hatte ich meist das Handy im Einsatz.
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So eine Dashcam habe ich mir schon öfter überlegt. Aber rechtlich befindet man sich damit hier in der Bananenrepublik Österreich leider voll auf der illegalen Seite wenn man auf das Speichermedium aufzeichnet. Selbst wenn man dadurch seine Unschuld beweisen kann, oder gar ein Verbrechen aufzeichnet wird man, wenn man die Aufzeichnungen verwendet, garantiert angezeigt und verklagt. Und du kannst dir sicher sein, das du als Unschuldiger oder Geschädigter dann dem Schuldigen bzw. Verbrecher sogar noch etwas zahlen darfst.grant hat geschrieben:ich empfehle Dir die Garmin VIRB mit GPS - per Fernbedienung jederzeit Film oder Foto. Geht ganz gut...albandy hat geschrieben:Ich hab auch bald eine Dashcam....bisher hatte ich meist das Handy im Einsatz.
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Re: Abbiegen bei Rot im Regierungsprogramm
Das würde ich so jetzt nicht 100% unterschreiben...aber sei's drum.
Was mir selber allerdings auffällt, sobald ich meine Cam am laufen habe, verändert sich auch meine Fahrweise etwas ins defensivere...
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Re: Abbiegen bei Rot im Regierungsprogramm
Wenn man ein wenig Hirn und Einhaltung der Vorranggrundregeln voraussetzen könnte, könnten wir uns verm 90% der Verkehrszeichen sparen.
Anstatt den Schilderwald zu lichten, kommen immer neue dazu, wie das kpl. sinnlose "hier gilt die Rechtsregel"
Eigentlich sollte es kein Problem sein, das rechts abbiegen bei rot!
Aber viele sind leider schon mit Vorranggeben und Stopp überfordert.
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Abbiegen bei Rot im Regierungsprogramm
Aktuelles Datenschutzgesetz. Sobald du öffentlichen Raum optisch überwachst und das Bildmaterial auf einen Datenträger in welcher Form auch immer speicherst, handelst du zuwider dem Datenschutzgesetz. Du darfst nicht mal dein vor deinem Haus parkendem Auto, oder deine Türglocke überwachen (mit Speicherung) wenn du öffentlichen Raum mitfilmst. Wenn du das möchtest, musst du erst bei der Datenschutzbehörde im DVR anmelden und es begründen, sofern die Überwachung nicht bereits gegen das DSG verstößt. Tust du das nicht und filmst einen Einbrecher und verwendest das Material vor Gericht, hat dich der Rechtsanwalt des Verbrechers am Ar*** und du hast ebenfalls eine Klage am Hals wegen Datenschutzverletzung. Und du kannst dir sicher sein, du bekommst mehr ab als der Verbrecher. Deshalb ist es bei uns auch sinnlos eine Dashcam zu installieren. Darfst eh nicht verwenden als Beweismaterial bei einem Unfall z.B.albandy hat geschrieben:Das würde ich so jetzt nicht 100% unterschreiben...aber sei's drum.
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Re: Abbiegen bei Rot im Regierungsprogramm
also, ich fotografiere ja nur markante Wolkenformationen... 
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z.b. diese dagrant hat geschrieben:also, ich fotografiere ja nur markante Wolkenformationen...
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Alles schön und gut. Aber....ich stell mir folgende Situation vor. Du stehst an der FussgängerKreuzung...weit und breit keine Sau... vor dir läuft ein zwielichtige Person vorüber. Plötzlich nimmt der Anlauf und schmeißt sich auf deine Haube...dabei bricht er sich die Nase und das Schlüsselbein. Jetzt willst mir nicht erklären, dass es besser wäre, das ganze nicht gefilmt zu haben...oder doch...Trockenschwimmer hat geschrieben:Aktuelles Datenschutzgesetz. Sobald du öffentlichen Raum optisch überwachst und das Bildmaterial auf einen Datenträger in welcher Form auch immer speicherst, handelst du zuwider dem Datenschutzgesetz. Du darfst nicht mal dein vor deinem Haus parkendem Auto, oder deine Türglocke überwachen (mit Speicherung) wenn du öffentlichen Raum mitfilmst. Wenn du das möchtest, musst du erst bei der Datenschutzbehörde im DVR anmelden und es begründen, sofern die Überwachung nicht bereits gegen das DSG verstößt. Tust du das nicht und filmst einen Einbrecher und verwendest das Material vor Gericht, hat dich der Rechtsanwalt des Verbrechers am Ar*** und du hast ebenfalls eine Klage am Hals wegen Datenschutzverletzung. Und du kannst dir sicher sein, du bekommst mehr ab als der Verbrecher. Deshalb ist es bei uns auch sinnlos eine Dashcam zu installieren. Darfst eh nicht verwenden als Beweismaterial bei einem Unfall z.B.albandy hat geschrieben:Das würde ich so jetzt nicht 100% unterschreiben...aber sei's drum.
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Tja das gilt es abzuwägen. Die Strafe auf unerlaubtes überwachen liegt bei bis zu 10.000 Euro zuzüglich der Schadenersatzforderungen des Scammers wegen Verletzung seiner Privatsphäre gemäß DSG, die dann ganz sicher folgen wird denn, in jedem Fall zockt er dich ab. So oder so. Eigentlich eine total kranke Situation die unsere Gesetzgebung für den rechtschaffenden, unschuldigen Bürger geschaffen hat. Es wäre nicht der erste Fall von nach Himmel schreiender Ungerechtigkeit, wo geschädigte Opfer, die Täter gefilmt und somit überführt haben, ausgerechnet vom Selbigen dann verklagt und zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wurden. Mir wäre auch lieber die Gesetze würden mich als unbescholtenen Bürger schützen und ich könnte mein Haus rundum überwachen und auch eine Dashcam verwenden. Stattdessen stellt sich die Gesetzgebung offenbar eher auf die Seite der Kriminellen.albandy hat geschrieben:Alles schön und gut. Aber....ich stell mir folgende Situation vor. Du stehst an der FussgängerKreuzung...weit und breit keine Sau... vor dir läuft ein zwielichtige Person vorüber. Plötzlich nimmt der Anlauf und schmeißt sich auf deine Haube...dabei bricht er sich die Nase und das Schlüsselbein. Jetzt willst mir nicht erklären, dass es besser wäre, das ganze nicht gefilmt zu haben...oder doch...Trockenschwimmer hat geschrieben:Aktuelles Datenschutzgesetz. Sobald du öffentlichen Raum optisch überwachst und das Bildmaterial auf einen Datenträger in welcher Form auch immer speicherst, handelst du zuwider dem Datenschutzgesetz. Du darfst nicht mal dein vor deinem Haus parkendem Auto, oder deine Türglocke überwachen (mit Speicherung) wenn du öffentlichen Raum mitfilmst. Wenn du das möchtest, musst du erst bei der Datenschutzbehörde im DVR anmelden und es begründen, sofern die Überwachung nicht bereits gegen das DSG verstößt. Tust du das nicht und filmst einen Einbrecher und verwendest das Material vor Gericht, hat dich der Rechtsanwalt des Verbrechers am Ar*** und du hast ebenfalls eine Klage am Hals wegen Datenschutzverletzung. Und du kannst dir sicher sein, du bekommst mehr ab als der Verbrecher. Deshalb ist es bei uns auch sinnlos eine Dashcam zu installieren. Darfst eh nicht verwenden als Beweismaterial bei einem Unfall z.B.albandy hat geschrieben:Das würde ich so jetzt nicht 100% unterschreiben...aber sei's drum.
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Tja...dann hilft nur noch die direkte vor Ort Vollzugsvollstreckung. 
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Ein Einbrecher verklagt sein Opfer wegen einer Video-Überwachung. Und bekommt Recht!
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Und zwar vollkommen zu Recht. Was daran kurios sein soll leuchtet mir nicht ein. Sein eigenes Grundstück darf er eh überwachen, nur nicht den öffentlichen Raum. Und der Einbruch bleibt so und so strafbar.roland-1 hat geschrieben:Ein Einbrecher verklagt sein Opfer wegen einer Video-Überwachung. Und bekommt Recht!
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Ein Passus von der Seite der DSB:
Schön langsam könnte ich mir vorstellen, dass da ein guter Anwalt durchaus was Verwertbares daraus machen kann.
Also Definitionssache bzw zweckgebunden? Wenn du ne Dashcam betreibst um gerade Unfälle etc. zu dokumentieren ist es nicht erlaubt. Dokumentierst du nur die "Action" am Arbeitsweg oder erstellst ein sonniges Sonntagsausflugsvideo für die Familien-TVThek, die du natürlich "nur privat" verwendest, ist es erlaubt? Ok, zufälllig ist mir bei meinem Sonntagsausflug einer reingedonnert...?Reisedokumentationen und Actioncams?
Das Anfertigen von Videos für ausschließlich private Zwecke (§ 45 DSG 2000, z. B. auch zur Dokumentation von Reisen) fällt nach Ansicht der Datenschutzbehörde nicht unter den Begriff der Videoüberwachung. Solche Bilddatenverarbeitung ist ohne Meldung und Registrierung möglich. Die Übermittlung solcher Bilder (also auch der Upload auf Youtube oder ähnlichen sozialen Netzwerken) ist nur mit Zustimmung aller identifizierbaren Betroffenen erlaubt.
Schön langsam könnte ich mir vorstellen, dass da ein guter Anwalt durchaus was Verwertbares daraus machen kann.
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Nun - genau das ist ja das Kuriose. Denn eigentlich sollte das mindeste sein, das ich mein Eigengrund (eh klar) und wenigstens die unmittelbare Umgebung meines Besitzes überwachen darf. Es reicht ja schon ein paar Zentimeter des Gehsteiges mit zu filmen, was ja meist anders gar nicht möglich ist um die Außenhaut seines Besitzes effizient zu überwachen. Das, mit Verlaub, ist absoluter Schwachsinn und spielt lediglich Tätern in die Hand. Solche eigenartige Gesetze und deren ebenso sonderbare Rechtsprechung ist ein Produkt der letzten 20/25 Jahre Politik. Es wurde mehr Täterschutz als Opferschutz betrieben. Als rechtschaffender Bürger bleibt dein Recht auf Freiheit und Unversehrtheit in vielen Fällen dank sonderbarer Gesetze und Rechtsprechung oft auf der Strecke und Kriminelle haben damit gewonnen. Denn, die Strafen für Kriminelle sind ebenso lächerlich wie absurd.superbee hat geschrieben:Und zwar vollkommen zu Recht. Was daran kurios sein soll leuchtet mir nicht ein. Sein eigenes Grundstück darf er eh überwachen, nur nicht den öffentlichen Raum. Und der Einbruch bleibt so und so strafbar.roland-1 hat geschrieben:Ein Einbrecher verklagt sein Opfer wegen einer Video-Überwachung. Und bekommt Recht!
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