Lautstärke Oldtimer vs. Einzelgenehmigung

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Bonermetal
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Lautstärke Oldtimer vs. Einzelgenehmigung

Beitragvon Bonermetal » Freitag 12. April 2019, 10:18

Hallo Allerseits,

ich habe eine konkrete Frage welche sich nicht speziell auf ein Modell beschränkt.
Will ich ein US-Car BJ. 1970-1972 zulassen und dieses wird als historisch erhaltungswürdig eingestuft also Oldtimer Zulassung habe ich ja mehr oder weniger Narrenfreiheit was die Lautstärke betrifft. Solange die Auspussanlage dem damaligen Stand der Technick entspricht. (Zumindest so mein Verständnis?) Oder auch hier 89 dB Grenze?

Neue Situation:
Was wenn das selbe besagte Fahrzeug BJ 1970-72 aufgrund von Änderungen an Motor (Headers?), Scheibenbremsen, Fahrwerk etc. nicht als Oldtimer zugelassen werden kann?
Fahrzeug war zuvor schon in Deutschland bzw Niederlande zugelassen. Muss ich mich dann an die moderne Gesetzgebung mit der maximalen Grenze von 89 dB bzw 80 (?) halten?

Habe meine Infos hierraus.
https://www.jusline.at/gesetz/kdv_1967/paragraf/8

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Beitragvon exotec » Freitag 12. April 2019, 10:46

Servus,

wo bist du zuhause?

also bei der NÖ Landesregierung hast du immer eine max. Lautstärke einzuhalten. lt. Oldtimer Erlass mus die Originalität gegeben sein und die Bauteile innerhalb eines zeitraums Baujahr + 10 Jahre hergestellt worden sein. Ist das nicht der Fall und du baus z.b. eine EFI oder Bremsanlage ein, gilt die Gesetzeslage zu dem Zeitpunkt der Herstellung der EFI bzw. Brems Anlage.

Ich gehe grade durch das Tal der Tränen mit den Niederösterreichern

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Beitragvon Bonermetal » Freitag 12. April 2019, 11:02

Hallo Karl,

bin aus der Steiermark.
Hmm ok und was wenn das Fahrzeug im Originalzustand bzw mit dem Original entsprechenden Bauteilen oder mit zeitgenössischem Tuning (Cherrybombs/Glasspacks wurden ab 1968 gefertigt und verbaut) einfach lauter ist?

Die eigentliche Frage ist ob ich das Fahrzeug bei uns zugelassen bekomme wenns denn nicht als Oldtimer läuft und welche Grenzwerte dann gelten.(Und welche Probleme damit noch entstehen können)
Fahrzeugkauf steht an aber wird entprechend dieser Problematik getätigt bzw eben nicht wenn ich dann nur Probleme hätte. Dann würds wohl so original wie möglich werden.

Gruß Thomas

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Beitragvon exotec » Freitag 12. April 2019, 11:28

Ruf mal bei der STMK Landesregierung und der KFZ Abteilung an, die sagen dir genau worauf sie achten - dort müsstest du dein Auto auch vorführen.

Außer du lässt es bei den etwas entgegenkommenderen Wienern oder Voralbergern machen.

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Beitragvon Bonermetal » Freitag 12. April 2019, 12:03

Gerade von den Herren der der Landesregierung persönlich am Telefon die Auskunft bekommen das für KFZ dieser Altersklasse (1970) ob Oldtimerzulassung oder nicht der magische Grenzwert 100 dB nicht überschritten werden darf. Da sie keine genauen Grenzwerte und Anhaltspunkte haben. Also sprich 100 dB OK. 101 Böse und nicht OK. B)

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Beitragvon exotec » Freitag 12. April 2019, 13:15

irgendwie schräg!

der Herr von der NÖ Landesregierung sagt bei Oldtimer Genehmigung 89dB, so wie es im Oldtimer Erlass steht.
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse ... erlass.pdf

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Beitragvon Bonermetal » Freitag 12. April 2019, 13:39

Tja das wird wohl mal so mal so gehandhabt. Wenn doch der Erhalt der Originalität des Fahrzeuges so wichtig ist dann wohl nicht nur für Motor, Fahrwerk und Co. sondern auch für die Lautstärke. Das wär ja ne bodelose Frechheit wenn alles ja im Originalzustand bleiben soll für ne Oldtimerzulassung aber die Lautstärke da (wenn Original 1970 bzw. zeitgenößischem Umbau aus dieser Zeit) ausgenommen wäre und gerade diese an heutige Verhältnisse angepasst werden muss.

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Beitragvon superbee » Freitag 12. April 2019, 16:37

89db sollte der korrekte Wert sein.
Merke: Eine telefonische Auskunft ist nichts wert. Morgen sitzt wer anderer dort, anschauen tuts sowieso wer ganz anderer und stempeln tut wieder ein anderer.

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Beitragvon 428er CJ » Freitag 12. April 2019, 20:01

Soweit ich noch weiß,
100dB bei der Messung am Stand und 89bB bei der Vorbeifahrt.
Achtung Lärmgutachten vom Sachverständigen notwendig und das ist nicht gerade billig.
Musste damals bei meinem Shelby 3x zum Gutachter bis ich die Anforderung erfüllt hatte.
Kosten ca. 1500,-
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Beitragvon f100 » Freitag 12. April 2019, 22:38

fahr zum Muggi, Doc Stinger der hilft dir
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Beitragvon Kapitänkurtl » Dienstag 23. April 2019, 07:36

Für oldtimer gelten 89dB(A).

Ausser ein kfz sv für oldtimer bestätigt dass wenn lauter die originale abgasanlage verbaut ist und diese darfnicht geändert sein.
Ist aber verschieden bei den landesregierungen gehandhabt.

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Beitragvon Wulf271282 » Montag 6. März 2023, 09:33

Hallo Also zu diesem Thema kann ich euch folgendes Sagen da ich so ein ähnliches Problem gerade habe in Salzburg sind die Behörden der Meinung das mein Mustang ein Geräusch von 72db hat, dann darf der Wagen +21db wg dem Alter haben und dann sind noch 5db als Toleranz sprich 98db
da meiner genau 100db hat bin ich auf das erste durchgefallen
aber im Schlimmsten fall kann man sich da mit einem DB killer abhelfen der dann zufälligerweise nach der Typisierung wieder rausfällt :)

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Beitragvon eric1617 » Montag 6. März 2023, 13:49

Das stärkt mein Vertrauen ins System wieder ungemein wenn neue Ducatis mit 105 dB zugelassen werden. Was eigentlich gar nicht sein darf. Egal.
Wichtig erscheint mir im Alltag den Wert um nicht mehr als 12 dB zu überschreiten da sonst die Kennzeichenabnahme vorgesehen ist.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Beitragvon ami74 » Montag 6. März 2023, 15:57

soweit ich mich erinnern kann, stimmt das mit den 89db standgeräusch.

das wurde damals auch bei meinem 1929er chrysler gemessen (bei der einzelgenehmigung)
das hat er auch leicht eingehalten.

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Beitragvon ami74 » Montag 6. März 2023, 16:01

bei neufahrzeugen gibt es unter anderem auch wieder bestimmte ausnahmen, wie z.b. ferrari, lambo, corvette und so weiter.

motorräder sind da auch ganz eigen wie eric1617 schon sagte, da haben fast alle mehr eingetragen, wenige sind unter 95db, damit sie tirol konform sind für die 95db beschränkten straßen.

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