Dodge Challenger aus DE in AT zulassen

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Dodge Challenger aus DE in AT zulassen

Beitrag von Fast-Furious »

Hallo,

ich frage mich gerade, ob es ein Problem sein kann, wenn man einen Challenger aus DE in AT zulassen will.
Was muss ich da beachten?
Wenn das Auto bereits einen deutschen Fahrzeugbrief und ein gültiges Gutachten hat, kann ich dennoch ein Problem haben?
Und bekommt man da so eine Genehmigung vom Generalimporteur wie ich das zB beim Audi hatte, oder läuft das anders (zB Einzelgenehmigung nötig?)

LG Chris
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Beitrag von ami74 »

wenn er ein coc papier hat ist es sehr einfach. sonst einzelgenehmigung, was aber auch kein problem darstellt, weil das fahrzeug ja schon in der EU zugelassen war.
wenn er neuen deutschen tüv hat, wird das bei uns auch anerkannt, sonst macht das der tüv.
zu bezahlen ist natürlich die nova und so einen sch...
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Beitrag von us-fullsize.com »

Die Nova gilt nicht für +30 jährige
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Beitrag von Monte70 »

Ich glaub da geht's um einen neueren Challenger.
Keep on cruisin

Monte70
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Beitrag von Fast-Furious »

habe mir gerade einen angeschaut.. Datenblatt ist dabei, Umbau Lichter für EU ist auch gemacht lt. Händler.. blinkt auch gelb.. ist das Datenblatt das COC?

Tüv wird noch neu gemacht in DE, das sollte dann eigentlich reichen in dem Fall?

Nova ist mir klar.. 30% :(
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Beitrag von Fast-Furious »

ami74 hat geschrieben:wenn er ein coc papier hat ist es sehr einfach. sonst einzelgenehmigung, was aber auch kein problem darstellt, weil das fahrzeug ja schon in der EU zugelassen war.
wenn er neuen deutschen tüv hat, wird das bei uns auch anerkannt, sonst macht das der tüv.
zu bezahlen ist natürlich die nova und so einen sch...
Ich habe nun mit einem anderen Händler geredet und der meinte, dass ein Challenger kein COC haben kann, da das nur für offiziell in die EU importierte Autos möglich ist.
Was er hat ist ein deutscher Fahrzeugbrief, eine deutsche Zulassung und ein Datenblatt. Lt. ihm stehen im deutschen Fahrzeugbrief auch alle Informationen, die benötigt werden.

Muss ich in dem Fall eine Einzelgenehmigung machen, oder wird das dennoch anerkannt? Das in DE ist lt. ihm ein Gutachten lt. EU Norm, was für mich so klingt, als wären es die selben Standards. Hier in Vlbg nennt sich die Prüfhalle nun ja auch "TÜV Süd", genau wie in DE.
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Beitrag von Toaschtn »

Ich frag am Montag mal meinen Kollegen. Hat letztes Jahr einen 2015er Challenger aus D hier in OÖ einzelgenehmigt.
CoC Papier war auch gefordert, doch am Ende konnte dieses über den TüV besorgt werden.
Vlt. rufst du mal beim Tüv Vlbg an und fragst genau was die für eine Einzelgenehmigung alles brauchen.
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Beitrag von Fast-Furious »

das wäre super, aber wenn er ein COC bekommen hat, ist doch keine Einzelgenehmigung nötig oder?
ich bin nicht sicher, ob es das überhaupt gibt für das Auto.. gelesen habe ich folgendes:

„Bei Eigenimport eines Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Bei Eigenimport eines Kfz mit EU-Betriebserlaubnis muss dieses Fahrzeug nicht mehr in Österreich genehmigt werden, weil es eine EU-weite Typengenehmigung hat. Als Nachweis darüber kann das COC-Papier oder ein ausländischer Typenschein oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung verwendet werden.“

In meinem Fall habe ich auf jeden Fall einen deutschen Brief und ein Datenblatt.. bzw. eine deutsche Zulassung, nur eben kein COC.

Interessant ist halt, ob man am Auto dennoch was ändern muss, wenn es in DE EU-konform ist.
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Beitrag von tobi »

Pickerl braucht er trotzdem neu in AT, hier wird der TÜV nicht anerkannt aus DE.
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Beitrag von Fast-Furious »

beim Audi wurde der Tüv aber anerkannt, musste nichts mehr machen, nur die Plakette ausdrucken lassen und nen Euro oder 2 zahlen
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Beitrag von us-fullsize.com »

Der deutsche TÜV wird anerkannt, wenn er Max. 16 Monate alt ist (12+4 Toleranz). Bei mir ging sich das leider nicht aus. Deutscher TÜV gilt 24 Monate insgesamt
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Beitrag von rosso400 »

Fast-Furious hat geschrieben:beim Audi wurde der Tüv aber anerkannt, musste nichts mehr machen, nur die Plakette ausdrucken lassen und nen Euro oder 2 zahlen
...weil der Audi ein COC Papier hatte? (Ursprungsland EU)

Das Zertifikat COC kann man nicht für die Fahrzeuge erstellen, die keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel für die Fahrzeuge, die für den amerikanischen, japanischen oder anderen Markt bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine EG - Typengenehmigung haben.
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Beitrag von Fast-Furious »

ich nehme an, es gibt ein COC für den Audi, aber ich hatte auch da nur Brief und Datenblatt, habe kein Papier auf dem COC steht jedenfalls, was mich irritiert.

Zudem steht zB auf div. offiziellen Seiten, dass entweder ein COC oder ein ausländischer Typenschein (EU) oder eine ausländische Zulassung (EU) als Nachweis für eine EU Genehmigung herangezogen werden können (mit der Auswirkung, dass man eben keine Einzelgenehmigung mehr benötigt).

Das ist halt Theorie, ob es echt so ist, ist die Frage.

Offenbar muss wenn zB Brief und Datenblatt vorhanden ist, das ganze in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden und dann kann man zulassen.. scheinbar :)
(natürlich noch Nova vorher abführen)
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Beitrag von rosso400 »

Ich denke du wirst um eine Einzelgenehmigung nicht herumkommen - guckst du Seite 6....
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse ... 070830.pdf

"Bei nationalen Typengenehmigungen und Einzelgenehmigungen existieren derzeit keine einheitlichen technischen Vorschriften in der Europäischen Union. Das Fahrzeug muss daher in Österreich einzeln genehmigt werden".
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Beitrag von Fast-Furious »

Klingt fast so, auch wenn das Dokument von 2007 stammt...

Ich habe das gefunden:
"Um importierte Kfz in Österreich erstmalig zum Verkehr zulassen zu können, müssen die Genehmigungsdaten in die sogenannte Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. Dabei muss unterschieden werden, ob eine sogenannte EU-Betriebserlaubnis vorliegt oder nicht.
1) Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (als Nachweis dafür gelten: COC-Papier, (ausländischer) Datenauszug, ausländischer Typenschein, ausländische Zulassungsbescheinigung): diese Fahrzeuge müssen in Österreich nicht mehr genehmigt werden.
Für die erstmalige Zulassung dieser Fahrzeuge in Österreich ist es aber unumgänglich, dass die entsprechenden Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Diese erforderliche Eintragung hat primär durch den Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) zu erfolgen. Sollte dieser untätig sein oder keiner vorhanden sein, so erfolgt die Eintragung durch den Landeshauptmann (Technische Prüfstellen)."


Quelle: http://europakonsument.at/de/page/selbs ... s-der-eu-1

Die Frage ist da wohl, ob der Challenger, um in DE fahren zu dürfen, für die EU abgenommen wurde und damit eine EU-Betriebserlaubnis hat (oder eben eine Einzelgenehmigung in DE). Meiner Info nach, hat er ein Gutachten nach EU Norm, einen deutschen Brief und das Datenblatt. Ich werde mir das anschauen und mal gucken, ob das dort als Einzelgenehmigung oder als EU-Genehmigung tituliert ist.

hier steht noch folgendes:

"Sind Dodge-Fahrzeuge in Europa überhaupt zugelassen?
Alle Fahrzeuge der Dodge Flotte sind für den europäischen Markt zugelassen. Sie erfüllen alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen und unterliegen höchsten Standards in Überprüfung und Abnahme. Alle erforderlichen Dokumente sind vorhanden, um die gesetzliche Zulassung müssen sich Dodge Käufer nicht mehr kümmern. Einsteigen und losfahren, lautet die Devise."


Quelle: https://www.us-cars-ludwig.at/fahrzeuge ... g-in-wien/
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